22-0190.1

Pressespiegel auch für Mitglieder der Bezirksversammlung

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 23.04.2020 Hauptausschuss Ö 3.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.09.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0190 einstimmig zugestimmt.

 

Die Bürgerschaftsabgeordneten und die Mitglieder des Senats erhalten werktäglich von der Bürgerschaftskanzlei elektronisch einen Pressespiegel (Früh- und Spätausgabe), in welchem die wesentlichen Presseartikel des Tages (bzw. am Montag auch des Wochenendes) nach Themen sortiert aufgeführt sind. Ein guter und vollständiger Informationszugang ist für alle Abgeordneten, und genauso für die Mitglieder der Bezirksversammlung, ein wichtiger Baustein, um Politik für die Bürgerinnen und Bürger gestalten zu können. Da die Sachmittelausstattung der Bezirksabgeordneten vergleichsweise gering ist, ist gerade beim Informationszugang besonderes Augenmerk von Nöten. Da der Pressespiegel ohnehin sehr aufwendig produziert wird, besteht die Mehrarbeit allein in der einmaligen Eingabe weiterer Adressen. Durch die Lizenzkosten entsteht ein finanzieller Aufwand.

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge beschließen,

 

(a) der Vorsitzende der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wird gebeten, mit den anderen sechs Bezirksversammlungen Kontakt aufzunehmen und einen Bezirksübergreifenden Tenor zu (b) und (c) vorzuschlagen.

 

(b) der Vorsitzende der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wird beauftragt, sich bei der Bürgerschaft und dem Senat dafür einzusetzen, dass die Mitglieder der Bezirksversammlung ebenfalls in den E-Mail-Verteiler der Pressestelle der Bürgerschaftskanzlei aufgenommen werden.

 

(c) Sollten die Lizenzkosten für alle Mitglieder der Bezirksversammlung als zu hoch ermessen werden, so sollten hilfsweise zumindest die Fraktionen bzw. Gruppen der Bezirksversammlung auf den Verteiler genommen werden.

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu a:

Ein bezirksamtsübergreifender Austausch hat über die Geschäftsstellen der Bezirksversammlung stattgefunden.

 

Zu b und c:

Die Finanzbehörde nimmt mit Schreiben vom 23.01.2020 wie folgt Stellung:

Die Kosten für den Bezug des von der Bürgerschaftskanzlei erstellten Pressespiegels durch die Mitglieder der Bezirksversammlung hängen maßgeblich davon ab, wie viele Mitglieder diesen beziehen. Sofern alle 51 Mitglieder diesen beziehen, belaufen sich die jährlichen Nettokosten für

  • die Frühausgabe (Hamburg-Teil) auf 33.053,82 Euro,
  • die Früh- und die Spätausgabe auf 74.399,14 Euro und
  • den Wochenendpressespiegel zusätzlich auf 10.267,39 Euro.

 

Die Gesamtkosten (Früh- und Spätausgabe sowie Wochenendpressespiegel) für den Bezug des Pressespiegels betragen damit 84.666,53 Euro netto bzw. 90.593,19 Euro brutto jährlich.

Die genannten Zahlen beruhen auf den in der Vergangenheit von der Bürgerschaftskanzlei ausgewählten Artikeln und der Annahme von 51 Bezirksversammlungsmitgliedern als Bezieher und Bezieherinnen des Pressespiegels.

Voraussetzung wäre der Abschluss eines neuen Vertrages mit der PMG Presse-Monitor GmbH:

https://www.pressemonitor.de

 

Eine Aufnahme in den Presseverteiler derrgerschaftskanzlei ist nicht möglich. Vielmehr müsste jede Fraktion einen separaten Vertrag mit der PMG Presse-Monitor GmbH abschließen.

Da es sich um Tätigkeiten zur Vorbereitung der Bezirksversammlung gemäß § 5, Absatz 1 EntschädLG handelt, sind diese aus den Fraktionszuschüssen zu finanzieren.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme anstelle der Bezirksversammlung wird gebeten.

 

 

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