Östlichen Alsterradweg optimieren - für eine bessere Verträglichkeit von Rad-und Fußverkehr
Letzte Beratung: 26.11.2019 Cityausschuss Ö 6.2
Der Hauptausschuss hat die Drucksache am 07.05.2019 zur Kenntnis genommen und festgelegt, dass die noch ausstehende ergänzende Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) an den Cityausschuss zur Kenntnisnahme gegeben werden soll, da der Ausschuss für Verkehr und Umwelt nicht mehr eingesetzt wurde.
Im Rahmen der Velorouten-Planung für Hamburg-Mitte sind schon viele gute Radwege entstanden. Dennoch fehlen bisher einige wesentliche Streckenabschnitte. Dies betrifft insbesondere die citynahen Abschnitte der Veloroute 5 und 6 am östlichen Alsterufer. Hier finden sich in weiten Teilen noch Radwege, die weder den Ansprüchen einer Veloroute noch dem dortigen Radverkehrsaufkommen genügen. Zugleich ist die Alster eines der beliebtesten Ausflugsziele, wodurch an ihren Ufern immer reges Treiben herrscht.
Der Radweg, der sich direkt neben dem Fußweg am Alsterufer befindet, wird in beide Richtungen befahren, ist an vielen Stellen holprig und hat einen sich windenden Verlauf um Bäume und Büsche. So ist der Fahrweg an vielen Stellen sehr schlecht einsehbar, eng und führt daher zu gefährlichen Situationen zwischen den Radfahrenden sowie zwischen Rad- und Fußverkehr. Hinzu kommen mehrere Kreuzungssituationen, die zu Konflikten zwischen den an einer Ampel wartenden Fuß- und Radfahrenden und dem fließenden Radverkehr führen. Auf der Seite des Hotels Atlantic hat der LSBG für den stadtauswärts führenden Radverkehr jüngst Veränderungen umgesetzt, die zum Teil zu einer verbesserten Vorfahrtsregelung (auf Höhe Alstertwiete) und zum Teil zu deutlichen Verschlechterungen (am Holzdamm) geführt haben.
Da eine generelle Umplanung der gesamten Straße An der Alster noch nicht abgeschlossen ist, sollten vorzeitig Verbesserungen der derzeitigen Streckenführung vorgenommen werden. Drei Probleme sollten mit Interimsmaßnahmen sofort angegangen werden: Dies sind die Kreuzung am Holzdamm, die Nebenfahrbahn stadtauswärts sowie die Ampel bei der Lohmühlenstraße.
Die Bezirksversammlung möge demnach beschließen:
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, sich beim LSBG dafür einzusetzen,
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 16.04.2019 wie folgt Stellung:
Zu 1. bis 3.:
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wird die Vorschläge bei der weiteren Planung der östlichen Alsterfahrradachsen eingehend prüfen und bewerten. Eine gemeinsame Ortsbegehung während der Planungsphase kann vom LSBG organisiert werden. Der LSBG wird sich zur Terminabstimmung über das Bezirksamt Hamburg-Mitte mit der Bezirksversammlung in Verbindung setzen.
Zu 4.:
Derzeit gibt es keine neuen Erkenntnisse aus den laufenden Planungen zu den Alsterfahrradachsen. Es sollten zuerst die in 1. bis 3. vorgebrachten Punkte untersucht und geprüft werden.
Vor diesem Hintergrund wird von der Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten abgesehen.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 24.10.2019 wie folgt Stellung:
Es gibt derzeit noch keine neuen Erkenntnisse aus den laufenden Planungen zu den „Alsterachsen“. Bei der aktuell umgesetzten Maßnahme handelt es sich um eine Interimslösung, welche in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde als vorgezogene Maßnahme umgesetzt wurde. Der Straßenzug An der Alster ist neben dem starken Fahrzeugverkehr auch eine hochbelastete Strecke des Radverkehrs. Ein endgültiger Umbau wird erst frühestens ab 2022 stattfinden. Somit kann derzeit auch noch kein Termin für eine Ortsbegehung genannt werden. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wird sich zur Terminabstimmung über das Bezirksamt Hamburg-Mitte mit der Bezirksversammlung in Verbindung setzen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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