22-1072.1

Öffnungszeiten von Sporthallen erweitern

Mitteilung öffentlich

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10.09.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat den nachstehenden Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion, Drs. 22-1072, in ihrer Sitzung am 18.06.2020 einstimmig bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion beschlossen.

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Der Vereinssport in Hamburg bildet aufgrund von sozialen Begegnungen und körperlicher Aktivität eine wichtige Basis für alle Sportlerinnen und Sportler. In den letzten Monaten hat jeglicher Sport, der in Sporthallen stattfindet aufgrund der Corona-Pandemie gelitten und auch jetzt ist nicht ohne weitere Infektionsschutzmaßnahmen möglich wieder in den gewohnten Sportbetrieb einzusteigen.

Aus diesen Gründen ist eine Erweiterung der Hallenöffnungszeiten werktags, am Wochenende und in den Schulferien bis 23 Uhr sinnvoll. Dies würde die sowieso schon begehrten Hallenzeiten effizienter gestalten und mehr Sportlerinnen und Sportlern ermöglichen, wieder zu trainieren und ggf. in den Spielbetrieb einzusteigen. Auch wird hierdurch an Nachmittagen mehr zeitlicher Spielraum für Kinder und Jugendliche geschaffen.

Das „Pilotprojekt zur Anpassung der Mitbenutzungsregeln von Schulsporthallen für Sportvereine“ (Bü-Drs. 22/343 [1]) bildet hierfür eine gute Grundlage. Der Hamburger Sportbund äußerte sich positiv zu diesem Projekt und hofft auf eine Verstetigung. Im Pilotprojekt probiert die Fachbehörde zusammen mit Aufgabenträgern auch, ob die städtischen Sporthallen statt per Handyapp auf- und zugeschlossen werden können, ein Meldeportal für Verschmutzen und Schäden sowie Sensoren, um die Hallenauslastung zu messen. Die Hamburgische Bürgerschaft hat sich bereits für eine Ausweitung des erfolgreichen Pilotprojekts ausgesprochen. Diese Innovationen könnten sich auch für die Sporthallen im Bezirk Hamburg-Mitte eignen.

Aber nicht nur Sportvereine, sondern auch Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) tragen mit ihren Angeboten dazu bei, dass dem Bewegungsdrang und dem Miteinander von den Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen wird. Doch aufgrund der noch aktuell geltenden Rechtsverordnung und den damit verbundenen Hygieneauflagen (z.B. ein Mindestabstand von 1,5 m zueinander) sind die Räumlichkeiten der Träger für Gruppenstärken ab 10 Personen größtenteils nicht vorhanden und es werden Ausweichflächen benötigt, um die Angebote aufrechtzuhalten.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:

  1. Das Bezirksamt möge prüfen, ob im Bereich des bezirklichen Sportstättenbaus in welchen Hallen und ihre Sanitäranlagen im Bezirk Hamburg-Mitte
    a)  wochentags bis 23 Uhr, in den Schulferien (sofern kein schulischer Bedarf besteht) und an  
       den Wochenenden für die Nutzung durch Sportvereine und -verbände sowie für OKJA-
       Träger geöffnet werden können,
    b) technischen Optimierung der Hallenverwaltung (Schließen per App, Meldeportal, Sensorik)
     möglich sind.
  2. Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen für erweiterte Öffnungszeiten der Schulsporthallen einzusetzen.
  3. Im Ausschuss für Sozialraumentwicklung soll über das Ergebnis von Nr(n). 1 und 2 berichtet werden.

 

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Auf Grundlage der Bürgerschafts-Drs. Nr. 22/343 „Potenziale des Sports nutzen Fortführung des Projekts zur Ausweitung der regelhaften Nutzungszeiten von Schulsporthallen durch Sportvereine“ haben die Bezirksämter, das Landessportamt, die Schulbauträger und der Hamburger Sportbund die Ausweitung des Projekts auf weitere Hallenstandorte in allen Bezirken vereinbart. Im Rahmen dieses Pilotprojektes sind im Bezirk Hamburg-Mitte die Halle Laeiszstraße 12, die beiden Hallen Dratelnstraße 26 sowie die Halle Budapester Straße 58 und die Halle Sorbenstraße 15 für eine erweiterte Nutzung vorgesehen.

Die mit dem BV-Beschluss und auch in der o.g. Bürgerschafts-Drs. thematisierte Prüfung und Fortführung der technischen Optimierung der Hallenverwaltung (Schließen per App, Meldeportal, Sensorik) wird im Rahmen des Pilotprojektes mit den o.g. Akteuren abgestimmt. Ein Ergebnis hierzu soll im Rahmen des Berichts an die Bürgerschaft im 1. Quartal 2021 dargestellt werden.

 

Das Bezirksamt  Hamburg-Mitte gibt hierzu die ergänzende Stellungnahme ab:

 

Verlängerte tägliche Nutzungszeiten sind lediglich in den Sporthallen angesetzt, die dem „Pilotprojekt zur Anpassung der Mitbenutzungsregeln von Schulsporthallen für Sportvereine“ zugeordnet sind. Diese Sporthallen sind im Bezirk Hamburg-Mitte:

 

- Gymnastikhalle/ Einfeldhalle (EFH) Laeizstraße 12

- beide Dreifeldhallen (DFH) Dratelnstraße 26

- DFH Sorbenstraße 15

- DFH Budapester Straße 58

 

In den Frühjahrs- und Herbstferien stehen alle Sporthallen für die Nutzung zur Verfügung. Verlängerte Nutzungszeiten sind dabei aber lediglich auf die Hallen des Pilotprojektes beschränkt. Generell stehen die Schulsporthallen zudem an den Wochenenden dem Spiel- und Wettkampfsportbetrieb zur Verfügung. Die Nutzung der Schulsporthallen erfolgt dabei in der Regel durch Sportvereine.

 

Im Rahmen des Pilotprojektes testet Schulbauträger Hamburg (SBH) als Realisierungsträger der

Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) technische Lösungen für die Schließanlagen, die

webbasiert gesteuert werden können. Ebenso sind technische Lösungen angedacht, die die

Nutzerzahlen nachvollziehbar machen sollen.

 

Erweiterte Öffnungszeiten der Schulsporthallen werden durch den Federführer Harburg in Abstimmung mit den Abteilungen Sportangelegenheiten der Bezirke sowie den Akteuren Landessportamt (LSP) und Hamburger Sportbund (HSB) an SBH und HEOS Berufsschulen Hamburg GmbH & Co. KG. adressiert.

 

 

Petitum / Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 

 

(Hinweis: eine gesonderte Mitteilung für die Bezirksversammlung erfolgt nicht).