22-1690.2

Obdachlosigkeit langfristig beenden - Housing First umsetzen

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27.05.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-1690.1  in ihrer Sitzung am 18.02.2021 einstimmig beschlossen und den Beschluss des Ausschusses für Sozialraumgestaltung damit bestätigt.

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Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung hat in seiner Sitzung am 11.02.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU-, FDP-, GRÜNE- und Fraktion DIE LINKE- Drs. Nr. 22-1690 einstimmig zugestimmt.

 

Obdachlose haben grundsätzlich einen Anspruch auf Unterbringung, nach dem ihnen eine Unterkunft ganztägig nicht nur zum Schutz gegen die Witterung, sondern auch sonst als geschützte Sphäre zur Verfügung steht. Zu dieser Bereitstellung einer Unterbringung sind in der Regel die Kommunen verpflichtet.

 

Die Bekämpfung von Obdachlosigkeit stellt Metropolen vor große Herausforderungen. Hamburg hat bereits eines der engmaschigsten sozialen Hilfenetze deutschlandweit mit engagierten Trägern aus der Zivilgesellschaft und herausragenden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern.

Das Winternotprogramm wird stetig ausgebaut. Es bietet zwar einen wirksamen Erfrierungsschutz für alle Nutzerinnen und Nutzer, jedoch bietet es keine ausreichende langfristige Perspektive für Wege aus der Obdachlosigkeit. Konzepte des Infektionsschutzes sind während der Corona-Pandemie in Großunterkünften nur schwer umzusetzen und bieten keinen Rückzugsraum, um potenziellen Ansteckungen aus dem Weg gehen zu können. Außerdem ist die Privatsphäre in den Mehrbettzimmern immer wieder ein Thema, weil es an dieser Stelle immer wieder zu Beraubungen kommt und so auch keine erholsame Nachtruhe gewährt ist. Durch das sog. „3-Stufenmodell“ wird bereits in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft Wohnraum für wohnungslose Haushalte mit und ohne besondere Problemlagen zur Verfügung gestellt. Mit der jüngst von der Bürgerschaft beschlossenen Verdopplung der Plätze für Wohnungslose der sog. „Stufe 3“ steht weiterer individueller Wohnraum insbesondere für obdachlose Menschen zur Verfügung, die besondere soziale Schwierigkeiten, z.B. Suchterkrankungen haben und nur mit engmaschiger sozialpädagogischer Betreuung  in die Lage versetzt werden können, ihre Alltagsanforderungen zu bewältigen.

 

In Hamburg leben nach den aktuellsten Zahlen (2018) rund 1900 Menschen auf der Straße. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 lebten lediglich 1029 Menschen ohne Obdach. Eine Steigerung von 86% - trotz des erwähnten Engagements und dem gestiegenen Budget r diverse Hilfemaßnahmen.

Nicht nur die anhaltende COVID-19-Pandemie, sondern auch Kriminalität, Entfernung, Lautstärke, wenig Schlafplätze für Hunde und der auf die Nachtstunden befristete Aufenthalt hält obdachlose Menschen davon ab, die Winternotunterkünften zu nutzen. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können ihre Klienten oft nicht durchgehend und so intensiv betreuen, wie sie es sich wünschen und erforderlich wäre. Obwohl es geregelte Wege aus der Obdachlosigkeit gibt, sind diese aufgrund der individuellen Lebenssituation von obdachlosen Menschen leider oft nicht erfolgreich. Nach dem aktuellen Konzept müssen wohnungslose Menschen erst ihre Wohnfähigkeit nachweisen. Suchtprobleme, Sprachbarrieren, Krankheit sind nur ein Teil der Hürden, die es für Obdachlose zu überwinden gilt.

Wir wollen nicht den Status-Quo in Hamburg-Mitte verwalten, sondern Perspektiven schaffen, die das Leben der Betroffenen spürbar besser machen. Dafür gibt es Alternativen.

 

Wie im Koalitionsvertrag der SPD und Grünen auf der Ebene der Bürgerschaft beschrieben, sind sich die Regierungsparteien auf Landesebene bereits einig, dass neben der beschlossenen Verdopplung der sog. Stufe 3 Hilfen auch ein Modellprojekt zu Housing-First aufgelegt werden soll. Die Bekämpfung von Obdachlosigkeit ist zwar eine gesamtstädtische Aufgabe, aber im Bezirk Hamburg-Mitte sind wegen der zentralen Lage besonders viele obdachlose Menschen anzutreffen sowie viele der sozialen Einrichtungen beheimatet. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung, sich mit den Angeboten und Lösungsansätzen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit auseinanderzusetzen. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte schließt sich daher gerne der Initiative der Regierungsfraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft an und möchte dieses Ansinnen ausdrücklich im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.

 

Gerade in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie ist weiterhin ein entschlossenes Vorgehen erforderlich. Der Bezirk Hamburg-Mitte bietet bereits jetzt mit Abstand die meisten Hilfsangebote der Stadt. Die meisten Wärmestuben und die größte Anzahl an Plätzen für das Winternotprogramm werden ebenfalls hier zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat das Bezirksamt der Sozialbehörde das „Haus im Park“ zur coronasicheren Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung gestellt. Nicht zuletzt wurde durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte in Zusammenarbeit mit dem FC St. Pauli und dem Projekt GoBanyo eine ortsfeste, kostenlose und betreute Wasch- und Duschmöglichkeit für Obdachlose geschaffen.

 

Obwohl Hamburg deutschlandweit eines der besten Hilfesysteme und ein großes ehrenamtliches Hilfenetz für obdachlose Menschen bietet, sind leider im Winter 2020/2021 wieder mehrere Obdachlose in Hamburg auf der Straße verstorben. Durch die Corona-Situation besteht bei manchen obdachlosen Menschen ein Vorbehalt die Winternotprogramme der Stadt zu nutzen.

 

Die Unterbringung von wohnungslosen Menschen in Hotels in Hamburg hat gezeigt, welch positiven Einfluss ein eigener Rückzugsort hat. Die Menschen kamen zur Ruhe, konnten sich „sortieren“ und ihre nächsten Schritte planen. Auch die sozialen Träger profitieren von der erleichterten Erreichbarkeit ihrer Klienten und zogen ein positives Fazit. An dieser Stelle setzt auch Housing-First an und kann im Gegensatz zur temporären Hotelunterbringung einen langfristigen Lösungsansatz bieten.

 

Housing-First bedeutet, dass Obdachlose dezentral, ohne Vorbedingungen eine Wohnung (mit eigenem Mietvertrag) erhalten und nach dem Einzug sozialarbeiterische Unterstützung in Anspruch nehmen können, wenn sie das möchten.  Im Gegensatz zu anderen betreuten Wohnformen entkoppelt folglich Housing-First das Mietverhältnis vom Unterstützungsangebot und setzt für den Bezug der eigenen Wohnung keine Bewährung in stufenweisen vorangehenden Hilfemaßnahmen oder die Bereitschaft zu Abstinenz, Therapie, beruflicher (Wieder-) Eingliederung oder anderen vereinbarten Hilfezielen voraus. Gleichzeitig macht ein multiprofessionelles Team ein ständiges, offensives und individuelles Unterstützungsangebot. Housing-First gibt es in verschiedenen Konzeptionen und mit verschiedenen Schwerpunkten. Der international erprobte Einsatz verspricht eine deutlich höhere Erfolgsquote in der Bekämpfung von Obdachlosigkeit als herkömmliche Ansätze. Housing-First wird seit den 90er Jahren in verschiedenen Ländern und vor allem großen Städten, wie beispielsweise Wien, erfolgreich zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit eingesetzt. Flächendeckend z.B. in Finnland: Eines der Länder, in denen die Obdachlosigkeit langfristig sinkt. Doch auch in Deutschland gibt es etwa 15-20 Projekte. 78-90 Prozent der Obdachlosen, die die Modellprojekte in Anspruch nahmen, leben nach zwei Jahren weiterhin in der Wohnung und werden auch psychisch stabiler. Belastbare Zahlen zur dauerhaften Finanzierung gibt es hier noch nicht. Doch aus anderen Ländern ist bekannt, dass die Finanzierung von Housing-First Projekten langfristig weniger kostenintensiv als herkömmliche Maßnahmen ist.

 

In diesem Zusammenhang sind insbesondere Fragen zu einer Konzeptionierung, möglichen Standorten, notwendigen finanziellen Mitteln sowie die Diskussion um die Notwendigkeit eines Betreibers mit den Fachbehörden, der Wohnungswirtschaft sowie freien Trägern der Obdachlosenhilfe zu erörtern.

 

1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte ist sich ihrer besonderen Verantwortung zum Thema Obdachlosigkeit im gesamten Stadtgebiet bewusst. Obdachlosigkeit zu reduzieren, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und die Stadt bzw. der Bezirk sind auf starke Partner aus der Zivilgesellschaft angewiesen. Die Bezirksversammlung dankt „rdern & wohnen“ sowie den freien Trägern und SozialarbeiterInnen sowie den vielen ehrenamtlichen HelferInnen für ihre wichtige Arbeit.

 

2. Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung begrüßt die Initiative der Hamburgischen Bürgerschaft und spricht sich ebenfalls für Housing-First als Paradigmenwechsel in der Bekämpfung von Obdachlosigkeit aus.

 

3. Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde für eine zeitnahe planungsmäßige Einführung von Housing-First in Hamburg einzusetzen. Dabei ist darauf einzuwirken, dass der zur Verfügung gestellte Wohnraum dezentral auf alle Bezirke verteilt wird.

 

4. Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung bittet den Bezirksamtsleiter bei den zuständigen Fachbehörden die Erstellung eines Housing-First Konzeptes zu initiieren, welches mit freien Trägern, die in der Obdachlosenhilfe tätig sind sowie unter Beteiligung der Bezirksämter erarbeitet wird.

 

5. Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung bittet ferner das Bezirksamt um Prüfung, welche rechtlichen Regelungen nötig wären, um Housing-First Wohneinheiten bei Neubauvorhaben verbindlich und langfristig zu berücksichtigen.

 

6. Der Ausschuss für Sozialraumentwickltung spicht sich für eine Berücksichtigung möglicher Kosten bei der Umsetzung von Housing-First (auch im Rahmen eines Modellprojekts) in den Haushaltsberatungen der Hamburgischen Bürgerschaft für den Doppelhaushalt 2021/2022 aus.

 

7. Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung spricht sich dafür aus, dass im Rahmen eines Modell-Projekts die Konzeption zu Housing-First in dem Bezirk Hamburg-Mitte erprobt wird. Das Bezirksamt wird gebeten, hierfür eine konzeptionelle Projektentwicklung durchzuführen. Sollten hierfür externe Kompetenzen benötigt werden, möge das Bezirksamt die dafür benötigten Ressourcen beziffern und dem Ausschuss bzw. der Bezirksversammlung mit Erläuterung vorlegen.

 

8. Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung bittet die Bezirksverwaltung auch vor dem Hintergrund der derzeitigen pandemischen Lage sich für eine Einzelunterbringung im Rahmen des Modellprojekts zu Housing-First sowie perspektivisch im Winternotprogramm einzusetzen.

 

9. Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung bittet den Bezirksamtsleiter weitere Hamburger Bezirke für die Teilnahme an einem möglichen Modellprojekt zu gewinnen.

 

10. Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung ist fortlaufend über die Ergebnisse der Prüfung und Umsetzung zum Housing-First Modellprojekt zu informieren.

 

Die Sozialbehörde hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Zu 2. , 3. und 4.

Die Sozialbehörde prüft kontinuierlich die bestehenden Konzepte im Bereich der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe und passt diese fortlaufend bedarfsgerecht an. Dabei erfolgt eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den o.g. Beteiligten. Die Sozialbehörde begrüßt das Interesse der Bezirksversammlung an der Entwicklung des Hilfesystems.

 

Zur Überwindung von Wohnungslosigkeit hat die Sozialbehörde ein vielfältiges Hilfesystem entwickelt, das insbesondere seit Einführung des Fachstellenkonzeptes stetig fortentwickelt und weiter ausgeprägt wurde. Neben präventiven Angeboten zur Abwendung von Wohnungsverlust, der verbesserten Wohnraumversorgung unterschiedlicher Zielgruppen sowohl über die Kooperationsverträge mit der Wohnungswirtschaft als auch durch Angebote freier Träger im Rahmen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten spielt auch der Wohnungsbau für Personen mit Marktzugangsschwierigkeiten eine bedeutende Rolle.

 

Erfolgreiche Konzepte werden verstetigt und ausgeweitet. So ist nunmehr z. B. die Verdoppelung des Angebotes der Stufe 3 geplant.

 

Housing-First würde ein weiteres ergänzendes Angebot darstellen, welches den Fokus auf langzeitwohnungs- bzw.- obdachlose Menschen mit multiplen Problemlagen legt. Die bisher in anderen Ländern und Kommunen erprobten Modellprojekte bzw. Umsetzungen haben sich dabei auf Betroffene mit schweren Problemen der psychischen Gesundheit, mit problematischem Drogen- und/oder Alkoholkonsum, schlechter körperlicher Gesundheit, chronischen Erkrankungen oder Behinderung fokussiert. Ziel dieser Projekte ist es, die Klientel direkt und ohne Bedingung in unbefristete Wohn- und Mietverhältnisse zu vermitteln, um Wohnstabilität, Gesundheit und Wohlbefinden sowie soziale Inklusion zu gewährleisten.

 

Obgleich das bestehende vielfältige System aus Sicht der zuständigen Fachbehörde ausreichend und erfolgreich ist, wird derzeit überprüft, ob der Ansatz Housing-First für einzelne Fälle erprobt werden sollte. Die Sozialbehörde steht derzeit im Informations- und Erfahrungsaustausch mit anderen Städten und Gemeinden zu verschiedenen Umsetzungskonzepten von Housing-First. Damit verbunden sind auch die Verfahrensfragen der Projektanbindung, -struktur, Zuständigkeitsabgrenzungen, der Wohnraumakquise und -bereitstellung, sowie mögliche Konzeptanforderungen. Sollte eine Projektinitiierung „Housing-First“ erfolgen, müsste aus Sicht der Fachbehörde ein hamburgweites konzeptionell einheitliches Vorgehen gewährleistet werden.

 

Zu 8. :

Im Rahmen von Housing-First geht es nicht um „Einzelunterbringung“. Vielmehr würde – bei einer Erprobung dieses Konzepts – ohne weitere Bedingung die Vermittlung von Menschen der unter Ziffer 2 dargelegten Zielgruppe in unbefristete Wohn- und Mietverhältnisse auf dem Wohnungsmarkt entsprechend des Hamburger Mietvertrages auf der Grundlage des Mietvertragsrechts gemäß dem BGB erfolgen.

 

Hinsichtlich der Ausgestaltung des Winternotprogramms wird darauf hingewiesen, dass bei der Belegung der Zimmer seitens F&W darauf geachtet wird, diese möglichst locker, sozialverträglich und derzeit auch pandemiegerecht zu gestalten. In Abhängigkeit vom Besucheraufkommen werden die Zimmer sukzessive wie folgt belegt: Zunächst in Einzelbelegung, im nächsten Schritt in Zweierbelegung, dann in Dreierbelegung und, bei einer hohen Auslastung des Standortes, in Viererbelegung. So lange wie möglich wird eine Mehrfachbelegung der einzelnen Zimmer vermieden. Von diesem Vorgehen kann zum Beispiel abgewichen werden, wenn eine Gruppe angibt, ohnehin den Tag gemeinsam verbracht zu haben und ausdrücklich wünscht, in einem Zimmer gemeinsam untergebracht zu werden. Nicht belegte Zimmer sind Neuaufnahmen und bestimmten Nutzergruppen vorbehalten oder stehen temporär aus betrieblichen Gründen nicht zur Verfügung (Grundreinigung, Desinfektion, Reparaturen).

 

Mit der Eröffnung des WNP-Standortes Eiffestraße kann seit Kurzem auf ein zusätzliches Angebot verwiesen werden. Dabei handelt es sich um einen Spezialstandort, dessen Angebot sich gezielt an obdachlose Menschen wendet, die trotz der umfassenden Angebote des Winternotprogramms weiterhin auf der Straße leben und aufgrund psychischer und/oder physischer Belastungen oder anderer Ängste die Sammelstandorte des Winternotprogramms nicht in Anspruch nehmen und bei denen bei einem Verbleib auf der Straße Gefahr für Leib und Leben bestünde. Jene Personen werden in der Eiffestraße einzeln bzw. auf Wunsch zu zweit untergebracht. Neben den mittlerweile vier von F&W Fördern und Wohnen AöR betriebenen WNP-Übernachtungsstätten werden zusätzliche Schlafplätze auch bei den Kirchengemeinden und Hochschulen vorgehalten, die am Winternotprogramm teilnehmen und deren Container von der Stadt Hamburg finanziert werden. Auch hierbei handelt es sich um ein Angebot mit überwiegend Einzel- und Doppelunterbringungen. Die Kontinuität der aufsuchenden sozialen Arbeit bietet verunsicherten Menschen auf der Straße Sicherheit und Vertrauen, was die Chance der Annahme weiterer Hilfen erhöht.

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Das Fachamt Sozialraummanagement (SR) schließt sich der Stellungnahme der Sozialbehörde zur Drs.-Nr.- 22-1690.1 Obdachlosigkeit langfristig beenden - Housing First umsetzen an.

Die Sozialbehörde trägt die Federführung für die  konzeptionelle Entwicklung eines „Housing First Modellprojektes“ in Hamburg. Die Umsetzung und Konzeptionierung sollte hamburgweit einheitlich geschehen um die Aussagekraft des Modellprojekts zu gewährleisten. Eine Zusammenarbeit der Sozialbehörde mit den Bezirken bei der Konzeptionierung des Modellprojekts und zu Fragen der Verteilung der zu vergebenen Plätze/Wohnungen sieht das Fachamt SR als sinnvoll an. Mit der Sozialbehörde ist das Fachamt SR bereits in den Austausch gegangen. Eine weitere Zusammenarbeit ist avisiert.

 

Zu 5.:

Das Fachamt Bauprüfungrde eine gesetzliche Grundlage benötigen, um Housing-First Wohneinheiten bei Neubauvorhaben verbindlich und langfristig fordern zu können. Dies könnten Regelungen in der HBauO oder Bebauungspläne mit entsprechenden Festsetzungen sein.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.