Nur legal ist sicher - Prostitutionsstätten wieder öffnen, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-1195 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Am 25.08.2020 hat der Hamburger Senat die Änderungen in der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus zum September vorgestellt. Weiterhin geschlossen bleiben demnach Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes. Während andere körpernahe Dienstleistungen bereits lange wieder angeboten werden dürfen, gilt für die legale Prostitution weiterhin Prohibition. Durch das monatelange Arbeitsverbot sind Existenzen bedroht, viele stehen vor dem Nichts. Es droht eine Verschiebung des legalen Gewerbes in die Illegalität. Eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher oder die Einhaltung von Hygienemaßnahmen sind hier nicht möglich. Gleichzeitig haben einige legale Betriebe in der Zeit der Schließung tragfähige Hygienekonzepte erstellt.
Vor diesem Hintergrund fordert der Hauptausschuss den Bezirksamtsleiter auf sich bei den zuständigen Stellen für eine schnellstmögliche Anpassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus einzusetzen, um das Arbeitsverbot in der Prostitution aufzuheben.
Die Voraussetzung für die Öffnung eines Betriebs muss die Erstellung eines Hygienekonzeptes sein, welches das Ansteckungsrisiko minimiert und dessen Einhaltung von den zuständigen Stellen kontrolliert werden kann.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.