Kleine Anfrage
der Babg. Bendt-Soetedjo, Scherhaufer und Fraktion der GRÜNEN
Im Kulturausschuss am 20.04.2026 wurde der aktuelle Stand zur Neugestaltung der seitlichen Wände der Bahnunterführung Alte Holstenstraße vorgestellt (Gestaltungskonzept WRS Architekten & Stadtplaner, 20.04.2026). Grundlage ist der RISE-Prozess mit dem Auftrag, Vorschläge zur optischen Aufwertung, künstlerischen Gestaltung und verkehrssicherheitsgerechten Beleuchtung zu entwickeln.
Nach dem Konzept ist eine vollflächige Verkleidung mit Edelstahl (Firma Fielitz, „Jungfernstieg"-Vorbild) vorgesehen; die drei vorgestellten Varianten unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Anbringung des Grundgesetzes (ohne Text / nur Art. 1 / gesamtes Grundgesetz auf beiden Wänden). Die bisherige Beleuchtung mit kreisförmigen Spotlights soll nicht fortgeführt und keine neue Beleuchtung vorgesehen werden; die Aufhellung des Raums wird von der Reflexion der Paneele erwartet. Nach Abstimmung mit der Deutschen Bahn wurde die gestaltete Fläche verkleinert (Länge von 32,70 m auf 24,70 m, geringere Höhe, ohne Einbindung der Haltestellenschilder und Fahrplanauskünfte); alle sechs Jahre ist ein kompletter Rückbau erforderlich.
Vor einer Entscheidung über die Variante bitten wir das Bezirksamt um Beantwortung folgender Fragen:
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Mit welcher Beleuchtungsstärke (Lux) ist die Unterführung derzeit ausgeleuchtet, welcher Wert wird als verkehrssicherheitsgerecht erachtet, und auf welcher – gemessenen – Grundlage geht das Bezirksamt davon aus, dass die reflektierenden Paneele den Raum ausreichend aufhellen, insbesondere angesichts der Rückmeldung, die aktuelle Beleuchtung reiche nicht aus?
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Aus welchem Grund sieht das Gestaltungskonzept keine neue Beleuchtung vor, obwohl der RISE-Auftrag ausdrücklich eine verkehrssicherheitsgerechte Beleuchtung umfasst, und auf welche Weise wird dieser Teil des Auftrags erfüllt?
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Welche Oberfläche ist vorgesehen – die im Gestaltungskonzept genannte spiegelpolierte oder die in der Niederschrift erwähnte mattierte Ausführung –, und durch welche fachlich zuständige Stelle und mit welchem Ergebnis wurde die Blendwirkung für Auto- und Busfahrende, insbesondere nachts bei Scheinwerferlicht, geprüft?
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Auf welche Weise wird die Lesbarkeit des Grundgesetz-Textes gewährleistet, insbesondere bei Dunkelheit ohne aktive Beleuchtung und angesichts der geringen Schriftgröße der 3. Variante?
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Auf welche Weise und mit welchem Aufwand lassen sich Einritzungen und Kratzer der spiegelpolierten Oberfläche beseitigen bzw. wann ist ein Paneelaustausch erforderlich, und welche Standzeit hat der Graffitischutz?
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Welche Wandflächen bleiben nach der Verkleinerung der gestalteten Fläche (32,70 m → 24,70 m, geringere Höhe, ohne Haltestellenschilder) unbehandelt, wer ist für sie zuständig, und auf welche Weise wird trotz der reduzierten Fläche das RISE-Ziel der optischen Aufwertung erreicht?
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Wer ist für die Beseitigung von Verunreinigungen und Vandalismusschäden zuständig, welche Modalitäten der regelmäßigen und anlassbezogenen Reinigung sind festgelegt, und welchen Stand hat die Demontage- bzw. Revisionsvereinbarung mit der Deutschen Bahn einschließlich des sechsjährigen Rückbaus?
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Auf welcher Grundlage und in welchem Zeitrahmen wird die Gestaltung des Grundgesetzes erarbeitet, und werden dabei Realmuster in tatsächlicher Größe, eine Darstellung in einfacher Sprache sowie eine ergänzende digitale Zugänglichkeit (z. B. QR-Code) berücksichtigt?