21-3921.1

Neubauvorhaben Elternschule Horner Geest hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2018 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 21-3921 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Der Hauptausschuss wurde in seiner Sitzung am 01.04.2014 (siehe Drs. Nr. XX/5117) darüber informiert, dass das Gebäude Spliedtring 44, in dem die Elternschule Horner Geest bis jetzt ihren Standort hat, abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden sollte. Die Eigentümerin des Gebäudes - elbkinder e. V. - beabsichtigte zum damaligen Zeitpunkt, auf dem Grundstück einen Neubau zu errichten, in dem Elternschule und eine Kita gemeinsam untergebracht werden sollten. Der Hauptausschuss bewilligte in der o.g. Sitzung für die Realisierung der Teilbaumaßnahme Elternschule eine Investitionskostenbeteiligung in Höhe von € 200.000,- (Sondermittel der Bezirksversammlung für Investitionen).

 

Die Baumaßnahme ist bis heute nicht umgesetzt worden. Aus diesem Grund fand Ende des letzten Jahres ein Gespräch zwischen Bezirksamt und elbkinder e. V. mit dem Ergebnis statt, dass sich der Neubau in der bisher geplanten Form nicht realisieren lässt. Bedingt durch diverse Wohnungsneubauvorhaben im Umfeld der Horner Geest würden nach Aussage von elbkinder e. V. erheblich mehr Kitaplätze als vor vier Jahren angenommen benötigt. Dies erfordere eine Neuplanung und führe zu weiteren zeitlichen Verzögerungen.

 

Vor diesem Hintergrund nimmt das Bezirksamt Abstand von dem bisherigen gemeinsamen Bauvorhaben und wird sich mit einem neuen Standort für die Elternschule Horner Geest im Rahmen der Überplanung der sozialen Infrastruktur Horn (siehe Drs. Nr. 21-3363) befassen. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie Integration und der Jugendhilfeausschuss sind bereits entsprechend informiert.

 

Da davon auszugehen ist, dass auch an einem anderen Standort ein Neubau bzw. Umbau für die Elternschule erforderlich ist, wird diesbezüglich um Reservierung der o.g. Mittel in Höhe von 200.000,- € im Gestaltungsfonds (PSP-Element 1-2050301001030) gebeten.

 

Es wird um Beschlussfassung gebeten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.