21-4178.2

Namensanpassung des " Bürgerpreis" hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 ABs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2018 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 21-4178.1 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 04.09. und 09.10.2018 die nachfolgend aufgeführte Vorlage mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - vertagt.

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass aufgrund der bereits am 11.11.2018 stattfindenden Preisverleihung, eine Umbenennung des Bürgerpreises erst für die Preisverleihungen ab 2019 wirksam werden kann (d.h. die Urkunden werden in diesem Jahr noch mit der bisherigen Bezeichnung gedruckt).

 

 

Der Ausschuss für Soziales, Inklusion und Sport hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 den Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4178 beraten und mehrheitlich - mit den Stimmen der SPD- und GRÜNE-Fraktion die Umbenennung in „Bürger*innenpreis“ beschlossen. (Hinweis: Gegenstimmen und Enthaltungen wurden bei der Abstimmung nicht abgefragt.)

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 03.07.2018 bestätigt.

 

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass die Bezeichnung „Bürger*innenpreis“ im Widerspruch zum Leitfaden für „Geschlechtergerechte Formulierungshilfen“ des Bezirksamtes Hamburg-Mitte steht. Demnach müssen entweder beide Geschlechter ausgeschrieben werden; wo immer möglich, ist aber eine geschlechtsneutrale Formulierung zu wählen.

Das Bezirksamt schlägt aus diesem Grund vor, den bisherigen Bürgerpreis in „Preis der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte für herausragendes Ehrenamt“ umzubenennen.

 

Die Vorbereitung der diesjährigen Preisverleihung am 11.11.2018 ist bereits vorangeschritten, u.a. sind die Einladungen und Vorschlagsbögen mit der Bezeichnung „Bürgerpreis“ bereits gedruckt.

Sollte sich der Hauptausschuss am 04.09.2018 für die vorgeschlagene Umbenennung entscheiden, so würde dies zur Preisverleihung bekannt gegeben werden. Auch würden die Urkunden dann mit der neuen Bezeichnung gedruckt werden.

 

 

Petitum/Beschluss:

Um Beschlussfassung anstelle der Bezirksversammlung gem. § 15 Abs. 3 BezVG wird gebeten.

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2018 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 21-4178.1 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 04.09. und 09.10.2018 die nachfolgend aufgeführte Vorlage mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - vertagt.

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass aufgrund der bereits am 11.11.2018 stattfindenden Preisverleihung, eine Umbenennung des Bürgerpreises erst für die Preisverleihungen ab 2019 wirksam werden kann (d.h. die Urkunden werden in diesem Jahr noch mit der bisherigen Bezeichnung gedruckt).

 

 

Der Ausschuss für Soziales, Inklusion und Sport hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 den Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4178 beraten und mehrheitlich - mit den Stimmen der SPD- und GRÜNE-Fraktion die Umbenennung in „Bürger*innenpreis“ beschlossen. (Hinweis: Gegenstimmen und Enthaltungen wurden bei der Abstimmung nicht abgefragt.)

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 03.07.2018 bestätigt.

 

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass die Bezeichnung „Bürger*innenpreis“ im Widerspruch zum Leitfaden für „Geschlechtergerechte Formulierungshilfen“ des Bezirksamtes Hamburg-Mitte steht. Demnach müssen entweder beide Geschlechter ausgeschrieben werden; wo immer möglich, ist aber eine geschlechtsneutrale Formulierung zu wählen.

Das Bezirksamt schlägt aus diesem Grund vor, den bisherigen Bürgerpreis in „Preis der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte für herausragendes Ehrenamt“ umzubenennen.

 

Die Vorbereitung der diesjährigen Preisverleihung am 11.11.2018 ist bereits vorangeschritten, u.a. sind die Einladungen und Vorschlagsbögen mit der Bezeichnung „Bürgerpreis“ bereits gedruckt.

Sollte sich der Hauptausschuss am 04.09.2018 für die vorgeschlagene Umbenennung entscheiden, so würde dies zur Preisverleihung bekannt gegeben werden. Auch würden die Urkunden dann mit der neuen Bezeichnung gedruckt werden.

 

 

Um Beschlussfassung anstelle der Bezirksversammlung gem. § 15 Abs. 3 BezVG wird gebeten.