Nachträgliche Verlängerung von Zuwendungszeiträumen bei einzelnen Stadtteilkultur- und Sondermittelanträgen
Die Zuwendungsbescheide, die im Fachamt Sozialraummanagement erteilt werden, enthalten seit Anfang 2018 folgenden Passus: „Der Zuwendungszeitraum begrenzt den Anspruch auf Auszahlung der bewilligten Zuwendungsmittel zeitlich. Mit Ablauf des Zuwendungszeitraums verliert der Zuwendungsbescheid in dem Umfang seine Wirksamkeit, in dem Mittel nicht abgefordert werden“.
Dieser Passus wurde aufgenommen, da es vermehrt vorgekommen ist, dass Träger ihre Fördermittel über Monate oder sogar Jahre nicht abgefordert haben. Im Nachhinein hat sich dann häufig erwiesen, dass der Förderbetrag gar nicht mehr oder nur noch teilweise benötigt wurde. Das hat die Finanzplanung in den betroffenen Bereichen sehr erschwert und auch dazu geführt, dass andere Träger mit aktuellen Bedarfen nicht mehr berücksichtigt werden konnten, weil die Fördermittel bereits gebunden waren.
Mit Verweis auf den oben genannten Passus konnte das Fachamt Sozialraummanagement in den vergangenen Wochen und Monaten in den folgenden Fällen keine Auszahlungen mehr vornehmen:
Mittelherkunft |
Projekt |
Zuwendungszeitraum |
Fördersumme |
Datum Mittelabforderung |
Nicht mehr ausgezahlter Betrag |
Stadtteilkulturmittelantrag K17/18 |
ImproviSession Show Colour Jam Träger: Nigel Asher |
01.02.18-31.12.18 |
1.000,- € |
07.01.2019 |
600,- € |
Stadtteilkulturmittelantrag K28/18 |
Offene Ateliers 2018 Träger: Berufsverband bildender Künstlerinnen und Künstler e.V |
01.06.18-01.11.18 |
600,- € |
26.11.2018 |
600,- € |
Stadtteilkulturmittelantrag 51/18 |
Horn to go 2018 Träger: Theater das Zimmer GbR |
15.08.18-03.09.18 |
2.000,- € |
Bisher ist keine Mittelabforderung erfolgt. |
/ |
Sondermittelantrag 117/17 |
Restaurierung der historischen Vereinsfahne Träger: Horner TV v. 1905 e.V. |
16.01.18-30.04.18 |
4.545,80 € |
06.08.2018 |
4.545,80 € |
Sondermittelantrag 30/18 |
Fahrtkostenzuschuss für die Teilnahme an den DM im Volleyball U18 Träger: Spiel- und Sportverein Wichernschule e. V. |
20.04.2018-31.07.2018 |
1.252,00 € |
25.10.2018 |
1.252,00 € |
Die oftmals ehrenamtlich tätigen Akteure haben die im Zuwendungsbescheid genannten Fristen nicht beachtet, die Mittel werden jedoch weiterhin für die Begleichung von Ausgaben im Rahmen der benannten Projekte benötigt. Als Ausnahme sollen daher die oben genannten Zuwendungszeiträume durch Beschluss der Bezirksversammlung nachträglich verlängert werden. Zukünftig wird im Zuwendungsverfahren noch deutlicher auf Fristen hingewiesen werden.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, in den oben genannten Fällen einer nachträglichen Verlängerung der Zuwendungszeiträume bis zum 28.02.2019 zuzustimmen, damit eine Auszahlung doch noch ermöglicht werden kann.