22-0623

Motorradparkplätze für Billstedt (Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktionen)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 14.01.2020 Regionalausschuss Billstedt Ö 4.9

Sachverhalt

 

Der Verkehr auf Hamburgs Straßen nimmt immer weiter zu und auch Billstedt bleibt von dieser Entwicklung nicht verschont. Die Einrichtung von Motorradparkplätzen, wie es sie auch vor dem Bezirksamt in der Caffamacherreihe gibt, ist eine Möglichkeit dem entgegenzuwirken. Grundsätzlich dürfen Krafträder auf PKW-Parkplätzen abgestellt werden, was aber für die räumliche Ausnutzung von Nachteil ist. Denn auf einem PKW-Parkplatz können bis zu vier Krafträder abgestellt werden.

 

Hierbei ist zu beachten, dass eine Lage in der Nähe des EKZ Billstedt gegeben ist, da Kradfahrer, ähnlich wie Fahrradfahrer, sensibler auf Entfernungen zwischen Parken und dem eigentlichen Ziel reagieren. Hierbei bietet sich ein Ort vor dem Kundenzentrum Billstedt an. Der Raum zwischen den Behindertenparkplätzen und dem Gedenkstein bietet genügend Raum Motorradparkplätze in Schrägaufstellung. Diese Parkplätze sollten nach Möglichkeit auch kostenfrei zur Verfügung stehen, damit diese auch besser akzeptiert werden.

 

Auch die Zustimmung des Bundesrates für das Vorhaben, das Motorradfahren mit dem Autoführerschein zu erlauben kann für eine Entlastung des fließenden und ruhenden Verkehrs den Straßen sorgen.

 

Petitum/Beschluss:

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich an geeigneter Stelle dafür einzusetzen, dass in der Nähe des EKZ Billstedt Motorradparkplätze geschaffen werden.
  2. Der Regionalausschuss Billstedt wird über das Ergebnis der Gespräche informiert.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Der Verkehr auf Hamburgs Straßen nimmt immer weiter zu und auch Billstedt bleibt von dieser Entwicklung nicht verschont. Die Einrichtung von Motorradparkplätzen, wie es sie auch vor dem Bezirksamt in der Caffamacherreihe gibt, ist eine Möglichkeit dem entgegenzuwirken. Grundsätzlich dürfen Krafträder auf PKW-Parkplätzen abgestellt werden, was aber für die räumliche Ausnutzung von Nachteil ist. Denn auf einem PKW-Parkplatz können bis zu vier Krafträder abgestellt werden.

 

Hierbei ist zu beachten, dass eine Lage in der Nähe des EKZ Billstedt gegeben ist, da Kradfahrer, ähnlich wie Fahrradfahrer, sensibler auf Entfernungen zwischen Parken und dem eigentlichen Ziel reagieren. Hierbei bietet sich ein Ort vor dem Kundenzentrum Billstedt an. Der Raum zwischen den Behindertenparkplätzen und dem Gedenkstein bietet genügend Raum Motorradparkplätze in Schrägaufstellung. Diese Parkplätze sollten nach Möglichkeit auch kostenfrei zur Verfügung stehen, damit diese auch besser akzeptiert werden.

 

Auch die Zustimmung des Bundesrates für das Vorhaben, das Motorradfahren mit dem Autoführerschein zu erlauben kann für eine Entlastung des fließenden und ruhenden Verkehrs den Straßen sorgen.

 

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich an geeigneter Stelle dafür einzusetzen, dass in der Nähe des EKZ Billstedt Motorradparkplätze geschaffen werden.
  2. Der Regionalausschuss Billstedt wird über das Ergebnis der Gespräche informiert.

 

 

 

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