22-0623.2

Motorradparkplätze für Billstedt

Mitteilung öffentlich

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09.06.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat die nachstehende Vorlage 22-0623.1  in ihrer Sitzung am 23.01.2020 mehrheitlich – gegen die Stimmen der GRÜNE-Fraktion und Fraktion DIE LINKE – beschlossen.

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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 14.01.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-0623 mehrheitlich - gegen die Stimmen der GRÜNE-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE - zugestimmt.

 

 

Der Verkehr auf Hamburgs Straßen nimmt immer weiter zu und auch Billstedt bleibt von dieser Entwicklung nicht verschont. Die Einrichtung von Motorradparkplätzen, wie es sie auch vor dem Bezirksamt in der Caffamacherreihe gibt, ist eine Möglichkeit dem entgegenzuwirken. Grundsätzlich dürfen Krafträder auf PKW-Parkplätzen abgestellt werden, was aber für die räumliche Ausnutzung von Nachteil ist. Denn auf einem PKW-Parkplatz können bis zu vier Krafträder abgestellt werden.  

 

Hierbei ist zu beachten, dass eine Lage in der Nähe des EKZ Billstedt gegeben ist, da Kradfahrer, ähnlich wie Fahrradfahrer, sensibler auf Entfernungen zwischen Parken und dem eigentlichen Ziel reagieren. Hierbei bietet sich ein Ort vor dem Kundenzentrum Billstedt an. Der Raum zwischen den Behindertenparkplätzen und dem Gedenkstein bietet genügend Raum Motorradparkplätze in Schrägaufstellung. Diese Parkplätze sollten nach Möglichkeit auch kostenfrei zur Verfügung stehen, damit diese auch besser akzeptiert werden.

 

Auch die Zustimmung des Bundesrates für das Vorhaben, das Motorradfahren mit dem Autoführerschein zu erlauben kann für eine Entlastung des fließenden und ruhenden Verkehrs den Straßen sorgen.

 

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich an geeigneter Stelle dafür einzusetzen, dass in der Nähe des EKZ Billstedt Motorradparkplätze geschaffen werden.
  2. Der Regionalausschuss Billstedt wird über das Ergebnis der Gespräche informiert.

 

 

 

 

Die Polizei ( PK 42) hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Viele PKW-Fahrer sind aufgrund der Verdichtung des innerstädtischen Straßenverkehrs auf Krafträder umgestiegen und entlasten sowohl den fließenden als auch ruhenden Verkehr. Dennoch unterliegen sie ebenso dem Parkdruck und dürfen nicht auf Stellflächen abgestellt werden, die nicht ausdrücklich zum Parken freigegeben sind. Entsprechende Ordnungswidrigkeiten wären bei Zuwiderhandeln die Folge. Insofern ist es zu begrüßen, insbesondere Flächen, welche für Stellplätze für Krafträder geeignet sind, zu erschließen.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht spricht dem Antrag nichts entgegen. Ob die im Antrag beschriebene Stellfläche jedoch geeignet ist, scheint fraglich. Würde die Ausgestaltung der Kulturachse doch zumindest tangiert und somit beeinträchtigt werden. Die Stellfläche würde zumindest sehr nahe an dem Gedenkstein ausgeführt werden müssen. Möglicherweise müsste dieser sogar verlegt werden.

Der Parkraum für Motorräder sollte nicht kostenfrei zur Verfügung stehen. In der StVO wird nämlich keine Unterscheidung zwischen dem Parkverhalten von Kraftfahrzeugen und Krafträdern getroffen. Zudem würde eine kostenfreie Möglichkeit zum Parken für Krafträder der Devise, Dauerparker aus der Innenstadt fernzuhalten, klar entgegen sprechen. Im Übrigen wäre die Parkgerechtigkeit mit einer Extraregelung für Krafträder nicht gegeben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.