Möllner Landstraße 148, hygienische Abfallsituation erwirken
Letzte Beratung: 30.06.2026 Regionalausschuss Billstedt Ö 6.3
Vor dem Gebäude Möllner Landstraße 148 befinden sich mehrere Abfallsammelbehälter eines dort ansässigen Lebensmittelgeschäfts. Es handelt sich um gewerblich erzeugte Abfälle. Die Behälter stehen nicht nur an den vorgesehenen Leerungstagen im Außenbereich, sondern teilweise dauerhaft im öffentlichen Raum.
Zudem sind keine geeigneten Betonboxen oder sonstige Einhausungen vorhanden, die eine ordnungsgemäße Abfalllagerung ermöglichen würden. Dies führt wiederholt zu hygienisch problematischen Situationen und birgt ein erhöhtes Risiko für Schädlingsbefall. An anderen Standorten haben vergleichbare Abfallprobleme bereits zu einem verstärkten Auftreten von Ratten geführt. Darüber hinaus beeinträchtigt die sichtbare Mülllagerung das Erscheinungsbild des Umfelds.
Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Abfälle des Lebensmittelgeschäfts ordnungsgemäß und hygienisch einwandfrei gelagert und entsorgt werden.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt am 08.06.2026 wie folgt Stellung:
Die Abfallbehälter stehen zum überwiegenden Teil auf privatem Grund. Hinsichtlich der Inanspruchnahme der öffentlichen Wegefläche, wurde der Verantwortliche durch den Bezirklichen Kontrolldienst(BKD) über die Rechtslage informiert und aufgefordert, diese künftig auf privatem Grund aufzustellen.
Der BKD wird darum gebeten, in den kommenden Wochen eine weitere Kontrolle durchzuführen, um die Befolgung der Aufforderung zu kontrollieren. Zusätzlich wird die Abteilung Lebensmittelüberwachung des Fachamtes für Verbraucherschutz dort die ordnungsgemäßeEntsorgung von Lebensmittelabfällen überprüfen.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.