22-0262.01

Legale Graffiti-Flächen in Bergedorf - Machbarkeitsprüfung für die S-Bahnunterführung Alte Holstenstraße

Antwort

Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.7

Sachverhalt

Kleine Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Schander, Unbehauen
und AfD Fraktion Bergedorf

In verschiedenen Bezirksversammlungen und Ausschüssen wurde wiederholt die Schaffung legaler Graffiti-Flächen in Bergedorf erörtert. Ein potenzieller Standort, der dabei mehrfach zur Sprache kam, ist die S-Bahnunterführung in der Alten Holstenstraße. Diese Unterführung präsentiert sich gegenwärtig als wenig einladend, dunkel und verschmutzt.

Die Freigabe dieser Fläche für Graffiti-Künstler, unter der Bedingung der Vorlage von Entwürfen und Motiven, könnte eine Aufwertung des Bereichs bewirken und gleichzeitig die Möglichkeit für künstlerischen Ausdruck bieten.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

Der Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

  1. Wie sind die Eigentumsverhältnisse der S-Bahnunterführung in der Alten Holstenstraße

Die S-Bahnunterführung ist Eigentum der Deutsche Bahn AG (DB).

  1. Wer ist für die Unterhaltung und Instandhaltung der Unterführung zuständig?

Zuständig für die Unterhaltung und Instandsetzung der S-Bahnunterführung ist die DB.

  1. Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Fläche für legale Graffiti-Sprayer freizugeben?

Nur mit Zustimmung der DB.

  1. Welche rechtlichen und/oder baulichen Aspekte sind bei einer Freigabe zu berücksichtigen?

Siehe Antwort zu 3.

  1. Welche Genehmigungen wären für die Gestaltung der Unterführung mit Graffiti erforderlich?

Siehe Antwort zu 3.

  1. Welche Stelle oder Behörde wäre für die Erteilung einer Genehmigung bzw. die Koordination mit potenziellen Graffiti-Künstlern zuständig?

Eine Abstimmung könnte mit dem Bezirksamt und der GOS mbH als Gebietsentwicklerin im RISE-Gebiet Zentrum Bergedorf erfolgen, im Übrigen siehe Antwort zu 3..

  1. Gibt es bereits ähnliche Projekte in anderen Stadtteilen oder Städten, die als Vorbild dienen könnten?

In Hamburg gibt es Erfahrungen mit der Beauftragung von Graffiti-nstlerInnen zur Gestaltung von Bahnunterführungen (z.B. Mittlerer Landweg, Tunnel am Vogelkamp in Neugraben). Eine legale Graffiti-Fläche an einer Bahnunterführung, die jederzeit neu besprüht werden kann, ist nicht bekannt.

  1. Welche Kosten wären mit der Herrichtung und Unterhaltung einer legalen Graffiti-Fläche verbunden?

Die Kosten für die Herrichtung und Unterhaltung einer legalen Graffiti-Fläche lassen sich nicht bestimmen, solange die Größe der Fläche unbekannt ist und man den Aufwand für die Unterhaltung nicht kennt.

  1. Wie könnte die Beteiligung der Öffentlichkeit und der lokalen Graffiti-Szene in den Prozess eingebunden werden?

Die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Einbindung der Graffiti-Szene könnte durch die Gebietsentwicklerin im RISE-Gebiet Zentrum Bergedorf erfolgen.

Petitum/Beschluss

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Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

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Lokalisation Beta
Alte Holstenstraße Neugraben - Fischbek

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