Legale Graffiti-Flächen in Bergedorf - Machbarkeitsprüfung für die S-Bahnunterführung Alte Holstenstraße
Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.7
Kleine Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Schander, Unbehauen
und AfD Fraktion Bergedorf
In verschiedenen Bezirksversammlungen und Ausschüssen wurde wiederholt die Schaffung legaler Graffiti-Flächen in Bergedorf erörtert. Ein potenzieller Standort, der dabei mehrfach zur Sprache kam, ist die S-Bahnunterführung in der Alten Holstenstraße. Diese Unterführung präsentiert sich gegenwärtig als wenig einladend, dunkel und verschmutzt.
Die Freigabe dieser Fläche für Graffiti-Künstler, unter der Bedingung der Vorlage von Entwürfen und Motiven, könnte eine Aufwertung des Bereichs bewirken und gleichzeitig die Möglichkeit für künstlerischen Ausdruck bieten.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
Der Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Die S-Bahnunterführung ist Eigentum der Deutsche Bahn AG (DB).
Zuständig für die Unterhaltung und Instandsetzung der S-Bahnunterführung ist die DB.
Nur mit Zustimmung der DB.
Siehe Antwort zu 3.
Siehe Antwort zu 3.
Eine Abstimmung könnte mit dem Bezirksamt und der GOS mbH als Gebietsentwicklerin im RISE-Gebiet Zentrum Bergedorf erfolgen, im Übrigen siehe Antwort zu 3..
In Hamburg gibt es Erfahrungen mit der Beauftragung von Graffiti-KünstlerInnen zur Gestaltung von Bahnunterführungen (z.B. Mittlerer Landweg, Tunnel am Vogelkamp in Neugraben). Eine legale Graffiti-Fläche an einer Bahnunterführung, die jederzeit neu besprüht werden kann, ist nicht bekannt.
Die Kosten für die Herrichtung und Unterhaltung einer legalen Graffiti-Fläche lassen sich nicht bestimmen, solange die Größe der Fläche unbekannt ist und man den Aufwand für die Unterhaltung nicht kennt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Einbindung der Graffiti-Szene könnte durch die Gebietsentwicklerin im RISE-Gebiet Zentrum Bergedorf erfolgen.
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