22-0262

Legale Graffiti-Flächen in Bergedorf – Machbarkeitsprüfung für die S-Bahnunterführung Alte Holstenstraße

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.7

Sachverhalt

Kleine Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Schander, Unbehauen
und AfD Fraktion Bergedorf

In verschiedenen Bezirksversammlungen und Ausschüssen wurde wiederholt die Schaffung legaler Graffiti-Flächen in Bergedorf erörtert. Ein potenzieller Standort, der dabei mehrfach zur Sprache kam, ist die S-Bahnunterführung in der Alten Holstenstraße. Diese Unterführung präsentiert sich gegenwärtig als wenig einladend, dunkel und verschmutzt.

Die Freigabe dieser Fläche für Graffiti-Künstler, unter der Bedingung der Vorlage von Entwürfen und Motiven, könnte eine Aufwertung des Bereichs bewirken und gleichzeitig die Möglichkeit für künstlerischen Ausdruck bieten.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

  1. Wie sind die Eigentumsverhältnisse der S-Bahnunterführung in der Alten Holstenstraße
  2. Wer ist für die Unterhaltung und Instandhaltung der Unterführung zuständig?
  3. Besteht grundsätzlich die glichkeit, die Fläche für legale Graffiti-Sprayer freizugeben?
  4. Welche rechtlichen und/oder baulichen Aspekte sind bei einer Freigabe zu berücksichtigen?
  5. Welche Genehmigungen wären für die Gestaltung der Unterführung mit Graffiti erforderlich?
  6. Welche Stelle oder Behörde wäre für die Erteilung einer Genehmigung bzw. die Koordination mit potenziellen Graffiti-Künstlern zuständig?
  7. Gibt es bereits ähnliche Projekte in anderen Stadtteilen oder Städten, die als Vorbild dienen könnten?
  8. Welche Kosten wären mit der Herrichtung und Unterhaltung einer legalen Graffiti-Fläche verbunden?
  9. Wie könnte die Beteiligung der Öffentlichkeit und der lokalen Graffiti-Szene in den Prozess eingebunden werden?
Petitum/Beschluss

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Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

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Lokalisation Beta
Alte Holstenstraße

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