Legale Graffiti-Flächen in Bergedorf Machbarkeitsprüfung für die S-Bahnunterführung Alte Holstenstraße
Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.7
Kleine Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Schander, Unbehauen
und AfD Fraktion Bergedorf
In verschiedenen Bezirksversammlungen und Ausschüssen wurde wiederholt die Schaffung legaler Graffiti-Flächen in Bergedorf erörtert. Ein potenzieller Standort, der dabei mehrfach zur Sprache kam, ist die S-Bahnunterführung in der Alten Holstenstraße. Diese Unterführung präsentiert sich gegenwärtig als wenig einladend, dunkel und verschmutzt.
Die Freigabe dieser Fläche für Graffiti-Künstler, unter der Bedingung der Vorlage von Entwürfen und Motiven, könnte eine Aufwertung des Bereichs bewirken und gleichzeitig die Möglichkeit für künstlerischen Ausdruck bieten.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
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