22-2595

Lärmintensive Arbeiten auf dem Hermes Werksgelände in Billbrook (Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktionen, sowie der GRÜNE- und DIE LINKE-Fraktionen)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.01.2022
Sachverhalt

Es ist begrüßenswert, dass mit dem neuen Hermes Logistikzentrum 200 neue Arbeitsplätze im Hamburger Osten entstehen. Aber seit der Inbetriebnahme im Jahr 2019 sorgt es für schlaflose Nächte der Menschen, die in der Geesttwiete 1 und den umliegenden Häuser wohnen. Obwohl sie im Billstedter Zentrum leben und von der Schnellstraße B5 umgeben sind setzt die Lärmlast durch Hermes selbst für Billstedt neue Maßstäbe. Zwar wird im 24 Stunden Schichtbetrieb gearbeitet, aber insbesondere nachts werden noch mehr Logistikarbeiten getätigt. Gerade wenn alle anderen Betriebe geschlossen sind und auf der B5 wenig Verkehr ist, sticht der Lärmpegel bei Hermes noch mehr heraus. Die Konsequenz aus der fehlenden Nachtruhe ist, dass es vermehrt zu Krankheitserscheinungen der Anwohner kommt.

Unter folgendem Link ist ein Beispiel des auftretenden Lärms zu finden. Dabei gibt es zahlreiche weitere Videos. https://www.youtube.com/playlist?list=PL5YB3Ucck246O_jI0Hy26H-eRK5TAy7Dw

Die störenden und lauten Geräusche stammen aus verschiedenen Quellen. Zum einen gibt es ein Fahrzeug, das „Wiesel“ genannt wird und die leeren zu beladenen Container zu den Terminals bringt. Dabei werden diese unsanft auf den Boden fallen gelassen, was in einem Knall resultiert. Aber auch die Fahrt des Wiesels selbst geht mit einer starken Geräuschkulisse einher, die besonders beim Beschleunigen und Abbremsen auftritt. Das „Wiesel“hrt in einem Drei-Minuten-Rhythmus und die meiste Zeit auf der Nordseite, die dem Wohngebiet zugewandt ist. Auch die LKWs leisten ihren Lärmbeitrag, wenn der Container nicht auf Anhieb in die Kupplung greift.

Das Bezirksamt soll Hermes aufgefordert haben, besonders laute Be- und Entladevorgänge auf der Südseite abzuwickeln. In der Praxis wird dies aber leider nicht umgesetzt.

Grundsätzlich hat der Logistikbetrieb strenge Lärmschutzauflagen einzuhalten. Die Errichtung einer gesonderten Lärmschutzwand war jedoch nicht eingefordert worden.

Hermes selbst präsentiert auf seiner Website, dass sie bestimmte Voraussetzungen für den Bau neuer Standorte einhält. Tatsächlich trifft vieles was sie sich selbst als Vorgabe setzen nicht auf den Standort in Billstedt zu. Es sind gibt keine 500 bis 600 Meter Abstand zum Wohngebiet, es sind lediglich 220 Meter. Es sind keine Maßnahmen für den Lärmschutz getroffen worden, z.B. ist keine Lärmschutzmauer vorhanden. Außerdem bezieht sich Hermes bis heute auf ein Gutachten, das Hermes selbst in Auftrag gegeben hat. Zugängliche Gutachten baugleicher Logistikzentren belegen jedoch, dass Maßnahmen zum Lärmschutz unbedingt notwendig sind. Das Logistikzentrum ist an den äersten Rand Billbrooks gebaut worden, obwohl das Industriegebiet sich über mehrere Kilometer erstreckt. Das Industriegebiet und somit auch das Hermes Logistikzentrum befinden sich in einem Tal, d.h. der Höhenunterschied zu dem Wohngebiet beträgt ca. 25 Meter, wodurch der Lärm im Wohngebiet noch einmal lauter ist.

  • „Für die Umfahrungsfläche wurde unterstellt, dass jede Wieselfahrt ca. 250 m lang ist. Daraus ergibt sich ein Schallleistungspegel von 87 dB(A), der hier pro m² angesetzt wird. Der Maximalpegel für die Bremsdruckentlüftung beträgt 108 dB(A).“
  • „Zum Schutz des Ferienhausgebietes am Franz-Felix-See ist entlang der Südseite des Grundstückes eine 6,00 m hohe Lärmschutzwand zu errichten. Die Lage der Lärmschutzwand ist den Rasterlärmkarten zu entnehmen.“
  • „Für den Zeitraum der Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) sind aktive Schallschutzmaßnahmen erforderlich, um die Schutzansprüche der Ferienhausgebiete zu erfüllen. Hier wurde eine Lärmschutzwand entlang der südlichen Grundstücksgrenze mit einer baulichen Höhe von 6,00 m als ausreichende Schutzmaßnahme ermittelt.“ (Quelle: Schalltechnische Untersuchung für den Neubau des Hermes Logistik-Centers am Flughafen Münster/Osnabrück).
  • Zum Vergleich: 108 dB entsprechen Diskomusik, Rock- & Popkonzerten, Motorsägen (Quelle: https://www.ihre-hoerexperten.de/service/presse-und-medien/trends-fakten/wie-laut-ist-das-denn.html)

Die erlaubten Werte für den Schalldruck in Gewerbegebieten, außerhalb von Gebäuden, betragen tags 65 dB und nachts 50 dB. In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten, auch außerhalb von Gebäuden, dürfen die Werte tags 55 dB und nachts 40 dB nicht überschreiten. (Quelle: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm)

Petitum/Beschluss:

Dies vorausgeschickt fordern wir die Verwaltung auf

  1. den Mitgliedern des Regionalausschusses Billstedt nach § 25 des Bezirksverwaltungsgesetztes Akteneinsicht zu gewähren. Insbesondere sollen die Lärmschutzgutachten, der Bauantrag, die Baugenehmigung und die Arbeitsgenehmigung für Sonntag, den 12.12.2021 zugänglich gemacht werden,
  2. eine neue und unabhängige Lärmmessung durchzuführen,
  3. dem Regionalausschuss Billstedt über das Ergebnis zu berichten.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Es ist begrüßenswert, dass mit dem neuen Hermes Logistikzentrum 200 neue Arbeitsplätze im Hamburger Osten entstehen. Aber seit der Inbetriebnahme im Jahr 2019 sorgt es für schlaflose Nächte der Menschen, die in der Geesttwiete 1 und den umliegenden Häuser wohnen. Obwohl sie im Billstedter Zentrum leben und von der Schnellstraße B5 umgeben sind setzt die Lärmlast durch Hermes selbst für Billstedt neue Maßstäbe. Zwar wird im 24 Stunden Schichtbetrieb gearbeitet, aber insbesondere nachts werden noch mehr Logistikarbeiten getätigt. Gerade wenn alle anderen Betriebe geschlossen sind und auf der B5 wenig Verkehr ist, sticht der Lärmpegel bei Hermes noch mehr heraus. Die Konsequenz aus der fehlenden Nachtruhe ist, dass es vermehrt zu Krankheitserscheinungen der Anwohner kommt.

Unter folgendem Link ist ein Beispiel des auftretenden Lärms zu finden. Dabei gibt es zahlreiche weitere Videos. https://www.youtube.com/playlist?list=PL5YB3Ucck246O_jI0Hy26H-eRK5TAy7Dw

Die störenden und lauten Geräusche stammen aus verschiedenen Quellen. Zum einen gibt es ein Fahrzeug, das „Wiesel“ genannt wird und die leeren zu beladenen Container zu den Terminals bringt. Dabei werden diese unsanft auf den Boden fallen gelassen, was in einem Knall resultiert. Aber auch die Fahrt des Wiesels selbst geht mit einer starken Geräuschkulisse einher, die besonders beim Beschleunigen und Abbremsen auftritt. Das „Wiesel“hrt in einem Drei-Minuten-Rhythmus und die meiste Zeit auf der Nordseite, die dem Wohngebiet zugewandt ist. Auch die LKWs leisten ihren Lärmbeitrag, wenn der Container nicht auf Anhieb in die Kupplung greift.

Das Bezirksamt soll Hermes aufgefordert haben, besonders laute Be- und Entladevorgänge auf der Südseite abzuwickeln. In der Praxis wird dies aber leider nicht umgesetzt.

Grundsätzlich hat der Logistikbetrieb strenge Lärmschutzauflagen einzuhalten. Die Errichtung einer gesonderten Lärmschutzwand war jedoch nicht eingefordert worden.

Hermes selbst präsentiert auf seiner Website, dass sie bestimmte Voraussetzungen für den Bau neuer Standorte einhält. Tatsächlich trifft vieles was sie sich selbst als Vorgabe setzen nicht auf den Standort in Billstedt zu. Es sind gibt keine 500 bis 600 Meter Abstand zum Wohngebiet, es sind lediglich 220 Meter. Es sind keine Maßnahmen für den Lärmschutz getroffen worden, z.B. ist keine Lärmschutzmauer vorhanden. Außerdem bezieht sich Hermes bis heute auf ein Gutachten, das Hermes selbst in Auftrag gegeben hat. Zugängliche Gutachten baugleicher Logistikzentren belegen jedoch, dass Maßnahmen zum Lärmschutz unbedingt notwendig sind. Das Logistikzentrum ist an den äersten Rand Billbrooks gebaut worden, obwohl das Industriegebiet sich über mehrere Kilometer erstreckt. Das Industriegebiet und somit auch das Hermes Logistikzentrum befinden sich in einem Tal, d.h. der Höhenunterschied zu dem Wohngebiet beträgt ca. 25 Meter, wodurch der Lärm im Wohngebiet noch einmal lauter ist.

  • „Für die Umfahrungsfläche wurde unterstellt, dass jede Wieselfahrt ca. 250 m lang ist. Daraus ergibt sich ein Schallleistungspegel von 87 dB(A), der hier pro m² angesetzt wird. Der Maximalpegel für die Bremsdruckentlüftung beträgt 108 dB(A).“
  • „Zum Schutz des Ferienhausgebietes am Franz-Felix-See ist entlang der Südseite des Grundstückes eine 6,00 m hohe Lärmschutzwand zu errichten. Die Lage der Lärmschutzwand ist den Rasterlärmkarten zu entnehmen.“
  • „Für den Zeitraum der Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) sind aktive Schallschutzmaßnahmen erforderlich, um die Schutzansprüche der Ferienhausgebiete zu erfüllen. Hier wurde eine Lärmschutzwand entlang der südlichen Grundstücksgrenze mit einer baulichen Höhe von 6,00 m als ausreichende Schutzmaßnahme ermittelt.“ (Quelle: Schalltechnische Untersuchung für den Neubau des Hermes Logistik-Centers am Flughafen Münster/Osnabrück).
  • Zum Vergleich: 108 dB entsprechen Diskomusik, Rock- & Popkonzerten, Motorsägen (Quelle: https://www.ihre-hoerexperten.de/service/presse-und-medien/trends-fakten/wie-laut-ist-das-denn.html)

Die erlaubten Werte für den Schalldruck in Gewerbegebieten, außerhalb von Gebäuden, betragen tags 65 dB und nachts 50 dB. In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten, auch außerhalb von Gebäuden, dürfen die Werte tags 55 dB und nachts 40 dB nicht überschreiten. (Quelle: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm)

Dies vorausgeschickt fordern wir die Verwaltung auf

  1. den Mitgliedern des Regionalausschusses Billstedt nach § 25 des Bezirksverwaltungsgesetztes Akteneinsicht zu gewähren. Insbesondere sollen die Lärmschutzgutachten, der Bauantrag, die Baugenehmigung und die Arbeitsgenehmigung für Sonntag, den 12.12.2021 zugänglich gemacht werden,
  2. eine neue und unabhängige Lärmmessung durchzuführen,
  3. dem Regionalausschuss Billstedt über das Ergebnis zu berichten.