22-2595.1

Lärmintensive Arbeiten auf dem Hermes Werksgelände in Billbrook

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.03.2022
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung  am 11.01.2022 dem nachfolgenden Interfraktionellen Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktionen, sowie der GRÜNE- und DIE LINKE- Fraktionen, Drs. 22-2595, einstimmig zugestimmt.

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Es ist begrüßenswert, dass mit dem neuen Hermes Logistikzentrum 200 neue Arbeitsplätze im Hamburger Osten entstehen. Aber seit der Inbetriebnahme im Jahr 2019 sorgt es für schlaflose Nächte der Menschen, die in der Geesttwiete 1 und den umliegenden Häuser wohnen. Obwohl sie im Billstedter Zentrum leben und von der Schnellstraße B5 umgeben sind setzt die Lärmlast durch Hermes selbst r Billstedt neue Maßstäbe. Zwar wird im 24 Stunden Schichtbetrieb gearbeitet, aber insbesondere nachts werden noch mehr Logistikarbeiten getätigt. Gerade wenn alle anderen Betriebe geschlossen sind und auf der B5 wenig Verkehr ist, sticht der Lärmpegel bei Hermes noch mehr heraus. Die Konsequenz aus der fehlenden Nachtruhe ist, dass es vermehrt zu Krankheitserscheinungen der Anwohner kommt.

Unter folgendem Link ist ein Beispiel des auftretenden Lärms zu finden. Dabei gibt es zahlreiche weitere Videos. https://www.youtube.com/playlist?list=PL5YB3Ucck246O_jI0Hy26H-eRK5TAy7Dw

Die störenden und lauten Geräusche stammen aus verschiedenen Quellen. Zum einen gibt es ein Fahrzeug, das „Wiesel“ genannt wird und die leeren zu beladenen Container zu den Terminals bringt. Dabei werden diese unsanft auf den Boden fallen gelassen, was in einem Knall resultiert. Aber auch die Fahrt des Wiesels selbst geht mit einer starken Geräuschkulisse einher, die besonders beim Beschleunigen und Abbremsen auftritt. Das „Wiesel“hrt in einem Drei-Minuten-Rhythmus und die meiste Zeit auf der Nordseite, die dem Wohngebiet zugewandt ist. Auch die LKWs leisten ihren Lärmbeitrag, wenn der Container nicht auf Anhieb in die Kupplung greift.

Das Bezirksamt soll Hermes aufgefordert haben, besonders laute Be- und Entladevorgänge auf der Südseite abzuwickeln. In der Praxis wird dies aber leider nicht umgesetzt.

Grundsätzlich hat der Logistikbetrieb strenge Lärmschutzauflagen einzuhalten. Die Errichtung einer gesonderten Lärmschutzwand war jedoch nicht eingefordert worden.

Hermes selbst präsentiert auf seiner Website, dass sie bestimmte Voraussetzungen für den Bau neuer Standorte einhält. Tatsächlich trifft vieles was sie sich selbst als Vorgabe setzen nicht auf den Standort in Billstedt zu. Es sind gibt keine 500 bis 600 Meter Abstand zum Wohngebiet, es sind lediglich 220 Meter. Es sind keine Maßnahmen für den Lärmschutz getroffen worden, z.B. ist keine Lärmschutzmauer vorhanden. Außerdem bezieht sich Hermes bis heute auf ein Gutachten, das Hermes selbst in Auftrag gegeben hat. Zugängliche Gutachten baugleicher Logistikzentren belegen jedoch, dass Maßnahmen zum Lärmschutz unbedingt notwendig sind. Das Logistikzentrum ist an den äersten Rand Billbrooks gebaut worden, obwohl das Industriegebiet sich über mehrere Kilometer erstreckt. Das Industriegebiet und somit auch das Hermes Logistikzentrum befinden sich in einem Tal, d.h. der Höhenunterschied zu dem Wohngebiet beträgt ca. 25 Meter, wodurch der Lärm im Wohngebiet noch einmal lauter ist.

  • „Für die Umfahrungsfläche wurde unterstellt, dass jede Wieselfahrt ca. 250 m lang ist. Daraus ergibt sich ein Schallleistungspegel von 87 dB(A), der hier pro m² angesetzt wird. Der Maximalpegel für die Bremsdruckentlüftung beträgt 108 dB(A).“
  • „Zum Schutz des Ferienhausgebietes am Franz-Felix-See ist entlang der Südseite des Grundstückes eine 6,00 m hohe Lärmschutzwand zu errichten. Die Lage der Lärmschutzwand ist den Rasterlärmkarten zu entnehmen.“
  • „Für den Zeitraum der Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) sind aktive Schallschutzmaßnahmen erforderlich, um die Schutzansprüche der Ferienhausgebiete zu erfüllen. Hier wurde eine Lärmschutzwand entlang der südlichen Grundstücksgrenze mit einer baulichen Höhe von 6,00 m als ausreichende Schutzmaßnahme ermittelt.“ (Quelle: Schalltechnische Untersuchung für den Neubau des Hermes Logistik-Centers am Flughafen Münster/Osnabrück).
  • Zum Vergleich: 108 dB entsprechen Diskomusik, Rock- & Popkonzerten, Motorsägen (Quelle: https://www.ihre-hoerexperten.de/service/presse-und-medien/trends-fakten/wie-laut-ist-das-denn.html)

Die erlaubten Werte für den Schalldruck in Gewerbegebieten, außerhalb von Gebäuden, betragen tags 65 dB und nachts 50 dB. In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten, auch außerhalb von Gebäuden, dürfen die Werte tags 55 dB und nachts 40 dB nicht überschreiten. (Quelle: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm)

Petitum/Beschluss:

Dies vorausgeschickt fordern wir die Verwaltung auf

  1. den Mitgliedern des Regionalausschusses Billstedt nach § 25 des Bezirksverwaltungsgesetztes Akteneinsicht zu gewähren. Insbesondere sollen die Lärmschutzgutachten, der Bauantrag, die Baugenehmigung und die Arbeitsgenehmigung für Sonntag, den 12.12.2021 zugänglich gemacht werden,
  2. eine neue und unabhängige Lärmmessung durchzuführen,
  3. dem Regionalausschuss Billstedt über das Ergebnis zu berichten.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt hierzu Folgendes mit:

zu Ziffer 2

 

Bei der Beantragung der Baugenehmigung für die Firma Hermes Logistikzentrum wurde eine Lärmgutachten durch einen unabhängigen Gutachter erstellt und mit den Antragsunterlagen eingereicht.   Hierbei wurde berechnet, in welchem Umfang Verladetätigkeiten in der Nachtzeit  auf dem Betriebsgelände möglich sind, so dass die geltenden Nachtwerte für Lärm im benachbarten Wohngebiet eingehalten werden. Solange das Unternehmen sich an die so in der Baugenehmigung festgelegten Regelungen hält, ist demzufolge gewährleistet, dass diese Werte eingehalten werden. Aufgrund der wiederholten Nachbarschaftsbeschwerden in der Vergangenheit wurde der Betrieb mehrfach durch das Bezirksamt überprüft. Es konnte in keinem Fall ein Hinweis auf eine Abweichung von dem genehmigten Umfang der nächtlichen Arbeiten   und somit kein Verstoß gegen die in der Baugenehmigung getroffenen Regelungen festgestellt werden. Für eine Messanordnung nach § 26 BImSchG gegen den Betreiber ist jedoch die Bedingung im Gesetz festgelegt, dass plausible Anhaltspunkte gegeben sind, dass durch die   Anlage schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.

 

In der Nacht vom 14. auf den 15. Januar diesen Jahres wurde durch einen Mitarbeiter der Abteilung Technischer Umweltschutz, Wohnraumschutz eine unangekündigte Lärmmessung der Lärmemissionen der Firma Hermes Logistikzentrum Billbrookdeich durchgeführt. Parallel dazu wurden die Verladetätigkeiten auf dem Gelände von einem zweiten Mitarbeiter überwacht.

Aufgrund des in der Umgebung des Wohnortes der Beschwerdeführer vorherrschenden Verkehrslärmes wurde als Ersatzmessort ein Standort in der Parkanlage zwischen der Bille und der Bundesstraße 5 in Richtung des Wohnortes der Beschwerdeführer gewählt.

Aufgrund der physikalischen Eigenschaften von Schallwellen (lineare Ausbreitung) kann anhand der am Ersatzmessort gemessenen Werte der am Immissionsort (Wohnung der Beschwerdeführer) ankommende Schall berechnet werden. Aufgrund des Verkehrslärmes war eine Messung am Immissionsort nicht möglich, da dieser immer mit erfasst wird und so die Messwerte maßgeblich beeinflussen würde. 

Die Messung fand in der Nachtzeit statt. Dabei wurde ein Immissionspegel von 53 dB(A) am Messpunkt im Uferbereich ermittelt. Daraus wurden folgende Beurteilungspegel am  Immissionsort in der Geesttwiete berechnet:

mittlerer Beurteilungspegel  => LAFm = 33 dB(A) kurzzeitige Geräuschspitzen => LAFmax = 54 dB(A)

Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für den Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten nach Ziffer A. 1.3 des Anhangs außerhalb von Gebäuden im Einwirkungsbereich der Außenanlage betragen in einem Mischgebiet (geltende Gebietsausweisung Geesttwiete  1) tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) höher liegen, woraus sich eine Grenze von 65 dB(A) in der Spitze ergibt. Sowohl die Messungen als auch die Überwachung der Verladetätigkeiten auf dem  Betriebsgelände ergaben, dass der Betreiber die Vorgaben aus der gültigen Baugenehmigung einhält. Somit ist ein bestimmungsgemäßer Betrieb gewährleistet, die im Mischgebiet geltenden Nachtwerte werden am Immissionsort in der Geesttwiete sehr deutlich unterschritten.

Da sich keine Anhaltspunkte für eine Regelverletzung ergeben haben, fehlt auch eine rechtliche Grundlage für eine Messanordnung gemäß § 26 BImSchG gegen die Firma Hermes.

 

 

Petitum/Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner öffentlichen Sitzung  am 11.01.2022 dem nachfolgenden Interfraktionellen Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktionen, sowie der GRÜNE- und DIE LINKE- Fraktionen, Drs. 22-2595, einstimmig zugestimmt.

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Es ist begrüßenswert, dass mit dem neuen Hermes Logistikzentrum 200 neue Arbeitsplätze im Hamburger Osten entstehen. Aber seit der Inbetriebnahme im Jahr 2019 sorgt es für schlaflose Nächte der Menschen, die in der Geesttwiete 1 und den umliegenden Häuser wohnen. Obwohl sie im Billstedter Zentrum leben und von der Schnellstraße B5 umgeben sind setzt die Lärmlast durch Hermes selbst r Billstedt neue Maßstäbe. Zwar wird im 24 Stunden Schichtbetrieb gearbeitet, aber insbesondere nachts werden noch mehr Logistikarbeiten getätigt. Gerade wenn alle anderen Betriebe geschlossen sind und auf der B5 wenig Verkehr ist, sticht der Lärmpegel bei Hermes noch mehr heraus. Die Konsequenz aus der fehlenden Nachtruhe ist, dass es vermehrt zu Krankheitserscheinungen der Anwohner kommt.

Unter folgendem Link ist ein Beispiel des auftretenden Lärms zu finden. Dabei gibt es zahlreiche weitere Videos. https://www.youtube.com/playlist?list=PL5YB3Ucck246O_jI0Hy26H-eRK5TAy7Dw

Die störenden und lauten Geräusche stammen aus verschiedenen Quellen. Zum einen gibt es ein Fahrzeug, das „Wiesel“ genannt wird und die leeren zu beladenen Container zu den Terminals bringt. Dabei werden diese unsanft auf den Boden fallen gelassen, was in einem Knall resultiert. Aber auch die Fahrt des Wiesels selbst geht mit einer starken Geräuschkulisse einher, die besonders beim Beschleunigen und Abbremsen auftritt. Das „Wiesel“hrt in einem Drei-Minuten-Rhythmus und die meiste Zeit auf der Nordseite, die dem Wohngebiet zugewandt ist. Auch die LKWs leisten ihren Lärmbeitrag, wenn der Container nicht auf Anhieb in die Kupplung greift.

Das Bezirksamt soll Hermes aufgefordert haben, besonders laute Be- und Entladevorgänge auf der Südseite abzuwickeln. In der Praxis wird dies aber leider nicht umgesetzt.

Grundsätzlich hat der Logistikbetrieb strenge Lärmschutzauflagen einzuhalten. Die Errichtung einer gesonderten Lärmschutzwand war jedoch nicht eingefordert worden.

Hermes selbst präsentiert auf seiner Website, dass sie bestimmte Voraussetzungen für den Bau neuer Standorte einhält. Tatsächlich trifft vieles was sie sich selbst als Vorgabe setzen nicht auf den Standort in Billstedt zu. Es sind gibt keine 500 bis 600 Meter Abstand zum Wohngebiet, es sind lediglich 220 Meter. Es sind keine Maßnahmen für den Lärmschutz getroffen worden, z.B. ist keine Lärmschutzmauer vorhanden. Außerdem bezieht sich Hermes bis heute auf ein Gutachten, das Hermes selbst in Auftrag gegeben hat. Zugängliche Gutachten baugleicher Logistikzentren belegen jedoch, dass Maßnahmen zum Lärmschutz unbedingt notwendig sind. Das Logistikzentrum ist an den äersten Rand Billbrooks gebaut worden, obwohl das Industriegebiet sich über mehrere Kilometer erstreckt. Das Industriegebiet und somit auch das Hermes Logistikzentrum befinden sich in einem Tal, d.h. der Höhenunterschied zu dem Wohngebiet beträgt ca. 25 Meter, wodurch der Lärm im Wohngebiet noch einmal lauter ist.

  • „Für die Umfahrungsfläche wurde unterstellt, dass jede Wieselfahrt ca. 250 m lang ist. Daraus ergibt sich ein Schallleistungspegel von 87 dB(A), der hier pro m² angesetzt wird. Der Maximalpegel für die Bremsdruckentlüftung beträgt 108 dB(A).“
  • „Zum Schutz des Ferienhausgebietes am Franz-Felix-See ist entlang der Südseite des Grundstückes eine 6,00 m hohe Lärmschutzwand zu errichten. Die Lage der Lärmschutzwand ist den Rasterlärmkarten zu entnehmen.“
  • „Für den Zeitraum der Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) sind aktive Schallschutzmaßnahmen erforderlich, um die Schutzansprüche der Ferienhausgebiete zu erfüllen. Hier wurde eine Lärmschutzwand entlang der südlichen Grundstücksgrenze mit einer baulichen Höhe von 6,00 m als ausreichende Schutzmaßnahme ermittelt.“ (Quelle: Schalltechnische Untersuchung für den Neubau des Hermes Logistik-Centers am Flughafen Münster/Osnabrück).
  • Zum Vergleich: 108 dB entsprechen Diskomusik, Rock- & Popkonzerten, Motorsägen (Quelle: https://www.ihre-hoerexperten.de/service/presse-und-medien/trends-fakten/wie-laut-ist-das-denn.html)

Die erlaubten Werte für den Schalldruck in Gewerbegebieten, außerhalb von Gebäuden, betragen tags 65 dB und nachts 50 dB. In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten, auch außerhalb von Gebäuden, dürfen die Werte tags 55 dB und nachts 40 dB nicht überschreiten. (Quelle: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm)

Dies vorausgeschickt fordern wir die Verwaltung auf

  1. den Mitgliedern des Regionalausschusses Billstedt nach § 25 des Bezirksverwaltungsgesetztes Akteneinsicht zu gewähren. Insbesondere sollen die Lärmschutzgutachten, der Bauantrag, die Baugenehmigung und die Arbeitsgenehmigung für Sonntag, den 12.12.2021 zugänglich gemacht werden,
  2. eine neue und unabhängige Lärmmessung durchzuführen,
  3. dem Regionalausschuss Billstedt über das Ergebnis zu berichten.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt hierzu Folgendes mit:

zu Ziffer 2

 

Bei der Beantragung der Baugenehmigung für die Firma Hermes Logistikzentrum wurde eine Lärmgutachten durch einen unabhängigen Gutachter erstellt und mit den Antragsunterlagen eingereicht.   Hierbei wurde berechnet, in welchem Umfang Verladetätigkeiten in der Nachtzeit  auf dem Betriebsgelände möglich sind, so dass die geltenden Nachtwerte für Lärm im benachbarten Wohngebiet eingehalten werden. Solange das Unternehmen sich an die so in der Baugenehmigung festgelegten Regelungen hält, ist demzufolge gewährleistet, dass diese Werte eingehalten werden. Aufgrund der wiederholten Nachbarschaftsbeschwerden in der Vergangenheit wurde der Betrieb mehrfach durch das Bezirksamt überprüft. Es konnte in keinem Fall ein Hinweis auf eine Abweichung von dem genehmigten Umfang der nächtlichen Arbeiten   und somit kein Verstoß gegen die in der Baugenehmigung getroffenen Regelungen festgestellt werden. Für eine Messanordnung nach § 26 BImSchG gegen den Betreiber ist jedoch die Bedingung im Gesetz festgelegt, dass plausible Anhaltspunkte gegeben sind, dass durch die   Anlage schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.

 

In der Nacht vom 14. auf den 15. Januar diesen Jahres wurde durch einen Mitarbeiter der Abteilung Technischer Umweltschutz, Wohnraumschutz eine unangekündigte Lärmmessung der Lärmemissionen der Firma Hermes Logistikzentrum Billbrookdeich durchgeführt. Parallel dazu wurden die Verladetätigkeiten auf dem Gelände von einem zweiten Mitarbeiter überwacht.

Aufgrund des in der Umgebung des Wohnortes der Beschwerdeführer vorherrschenden Verkehrslärmes wurde als Ersatzmessort ein Standort in der Parkanlage zwischen der Bille und der Bundesstraße 5 in Richtung des Wohnortes der Beschwerdeführer gewählt.

Aufgrund der physikalischen Eigenschaften von Schallwellen (lineare Ausbreitung) kann anhand der am Ersatzmessort gemessenen Werte der am Immissionsort (Wohnung der Beschwerdeführer) ankommende Schall berechnet werden. Aufgrund des Verkehrslärmes war eine Messung am Immissionsort nicht möglich, da dieser immer mit erfasst wird und so die Messwerte maßgeblich beeinflussen würde. 

Die Messung fand in der Nachtzeit statt. Dabei wurde ein Immissionspegel von 53 dB(A) am Messpunkt im Uferbereich ermittelt. Daraus wurden folgende Beurteilungspegel am  Immissionsort in der Geesttwiete berechnet:

mittlerer Beurteilungspegel  => LAFm = 33 dB(A) kurzzeitige Geräuschspitzen => LAFmax = 54 dB(A)

Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für den Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten nach Ziffer A. 1.3 des Anhangs außerhalb von Gebäuden im Einwirkungsbereich der Außenanlage betragen in einem Mischgebiet (geltende Gebietsausweisung Geesttwiete  1) tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) höher liegen, woraus sich eine Grenze von 65 dB(A) in der Spitze ergibt. Sowohl die Messungen als auch die Überwachung der Verladetätigkeiten auf dem  Betriebsgelände ergaben, dass der Betreiber die Vorgaben aus der gültigen Baugenehmigung einhält. Somit ist ein bestimmungsgemäßer Betrieb gewährleistet, die im Mischgebiet geltenden Nachtwerte werden am Immissionsort in der Geesttwiete sehr deutlich unterschritten.

Da sich keine Anhaltspunkte für eine Regelverletzung ergeben haben, fehlt auch eine rechtliche Grundlage für eine Messanordnung gemäß § 26 BImSchG gegen die Firma Hermes.

 

 

Petitum/Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten