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Konvexspiegel entlang der Veloroute 9 anbringen, hier: Empfehlung des Stadtteilrats Rothenburgsort vom 31.01.2023

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.11.2023
10.10.2023
Sachverhalt

 

Der Stadtteilrat Rothenburgsort hat auf seiner Sitzung am 31.01.2023 folgende Empfehlung verabschiedet:

 

Viele Rothenburgsorterinnen und Rothenburgsorter nutzen täglich die Teilstrecke der Veloroute 9 von den Elbbrücken bis zu den Deichtorhallen. An einigen Stellen der Veloroute 9 kommt es zu sehr engen Kurven, wie bei der Unterführung unter den Elbbrücken und der Unterführung an der Oberhafenbrücke, dort fließt der Fahrradverkehr in beide Richtungen. Durch den fehlenden Einblick “um die Kurven” kann es so zu gefährlichen Auffahrunllen kommen.

Deshalb möchte der Stadtteilrat empfehlen an diesen engen Kurven sog. Konvexspiegel einzurichten damit den Radfahrenden ein Einblick des entgegenkommenden Radverkehrs möglich ist.

 

Plenum gesamt: Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Stadtteilrat  Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Davon Politik  Ja-Stimmen: 4  Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

(CDU, SPD,

GRÜNE, DIE LINKE) 

ste:   Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

Der Stadtteilrat Rothenburgsort gibt mit Schreiben vom 13.02.2023 die Standorte wie folgt bekannt:

 

Siehe Anlagen.

 

 

Das Bezirksamt / Management des öffentlichen Raumes nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 20.02.2023 wie folgt Stellung:

 

Der Einbau von Konvexspiegeln im öffentlichen Straßenraum wird sehr restriktiv gehalten. Das hat zum einen mit der Verzerrung des Spiegelbildes zu tun, dass die Richtung und die Entfernung eines Verkehrsteilnehmendenufig falsch einschätzen lassen. Zum anderen ist die Spiegelfolie durch Witterungseinflüsse z.B. bei Tau nur eingeschränkt nutzbar.

Im Bereich der Oberhafenbrücke wurden aufgrund der unübersichtlichen Verkehrssituation schon mehrere Lösungsansätze geprüft. Hier scheint die Umwandlung der Oberhafenbrücke zu einer Kommunaltrasse zielführend zu sein. Dar soll ein Planungsverfahren durchgeführt werden.

An der Unterführung der Billhorner Brückenstraße (Westseite) wäre ein Spiegel eventuell zielführend. Das Fachamt würde von Kosten von ca. 1.500,- Euro ausgehen.

 

 

 

Das Bezirksamt / Management des öffentlichen Raumes nimmt zu dem Beschluss vom 28.02.2023 mit Schreiben vom 28.09.2023 wie folgt Stellung:

 

Der Radweg in Höhe der Unterführung unter den Elbbrücken und der Unterführung an der Oberhafenbrücke befindet sich im Bereich des Hochwasserschutzes. Sämtliche Veränderung an diesem ssen hochwasserrechtlich genehmigt werden. Eine Anfrage an den dafür zuständigen Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) blieb bis heute unbeantwortet. Das Bezirksamt fragt erneut nach und wird berichten, sobald eine Rückantwort eintrifft.

Im Übrigen gilt die Stellungnahme des Bezirksamtes vom 20.02.2023.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.