Klare Vorfahrtsregeln und Beschilderung Am Lohsepark
Letzte Beratung: 08.09.2026 Cityausschuss Ö 7.10
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 25.06.2026 die Vorlage 23-1709.1 Klare Vorfahrtsregeln und Beschilderung Am Lohsepark einstimmig beschlossen.
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2026 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion Drs. Nr. 23-1709.1 einstimmig zugestimmt.
Die Straße Am Lohsepark in der HafenCity ist als Fahrradstraße ausgewiesen. Sie darf von Radfahrenden in beide Richtungen sowie von Kraftfahrzeugen in südlicher Richtung befahren werden. Zwischen Koreastraße/Stockmeyerstraße und Überseeallee münden drei Straßen in Am Lohsepark. An allen drei Einmündungen besteht eine identische Pflasterung mit einer Granitschwelle. Allerdings ist nur in der Steinschanze das Verkehrszeichen 205 („Vorfahrt gewähren“) installiert; in der Yokohamastraße und der Kobestraße fehlt dieses. Diese uneinheitliche Beschilderung führt vor Ort zu Verunsicherung hinsichtlich der geltenden Vorfahrtsregelung.
Der Cityausschuss möge beschließen:
Die zuständige Polizeidienststelle wird gebeten,
Die Straßenverkehrsbehörde desPolizeikommissariats 14 nimmt mit Schreiben vom 05.08.2026 wie folgt Stellung:
Die Straßenverkehrsbehörde des PK 14 (PK 143) hat die Verkehrssituation und Beschilderung in der Fahrradstraße Am Lohsepark an den Einmündungen Steinschanze, Yokohamastraße und Kobestraße überprüft.
Das Ergebnis ist, dass die vorliegende Verkehrssituation nicht eindeutig ist und durch Beschilderung nachgebessert werden muss.
Aus diesem Grund hat die Straßenverkehrsbehörde des PK 14 eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung mit folgendem Inhalt erlassen:
- In der Straße Am Lohsepark ist das VZ 301 an den Einmündungen Steinschanze, Yokohamastraße und Kobestraße aufzustellen.
- In den Straßen Yokohamastraße und Kobestraße ist vor der jeweiligen Einmündung zur Straße Am Lohsepark das VZ 205 aufzustellen.
Von einer zeitnahen Umsetzung der Anordnung wird im Hause PK 14 ausgegangen.
UmKenntnisnahme wird gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.