21-4787.2

Keine Genehmigung des Schlagermove ohne Beteiligung der Bezirksversammlung! (Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion) (ergänzende Stellungnahme)

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 19.02.2019 Cityausschuss Ö 6.1

Sachverhalt

Der Cityausschuss hat die nachfolgende Mitteilung, Drs. 21-4787.1, in seiner Sitzung am 22.01.2019 zur Kenntnis genommen.

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Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat den nachstehenden  Antrag, Drs. 21-4787 in ihrer Sitzung am 22.11.2018 einstimmig beschlossen.

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Hamburg-Mitte ist nicht nur eine beliebter Wohnstandort, sondern lädt mit seinen zentralen Orten auch zum Radfahren, Marathon laufen und Feiern ein. In den vergangenen Jahren kam es allerdings zu zeitlichen und örtlichen Überschneidungen von Großveranstaltungen, wie beispielsweise in diesem Jahr des Hamburg Triathlons und des Schlagermove. Dies führte insbesondere in den betroffenen Stadtteilen St. Pauli, Neustadt und in der Innenstadt zu erheblichen Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner. Hier konnte trotz vieler politischer Initiativen bisher leider keine ausreichende Besserung für die Anwohnenden erzielt werden.

Dagegen haben sich sowohl die Bezirksversammlung in Hamburg-Mitte als auch der Cityausschuss ausgesprochen und klar gefordert, dass in Zukunft eine zeitliche und/ oder örtliche Entzerrung dieser beiden Veranstaltungen stattfinden muss. Auch der Runde Tisch zu Großveranstaltungen in der Innenstadt hat verabredet, dass es Alternativvorschläge zu der in den letzten Jahren genutzten Route vonseiten des Schlagermove-Veranstalters geben soll. Somit scheinen sowohl eine zeitnahe Präsentation der Alternativrouten, als auch eine Prüfung der örtlichen Verlegung dringend nötig, wobei die Alternativrouten präferiert werden sollen.

Um zu verhindern, dass es im Sommer 2019 wieder zu erheblichen Belastungen für die Anwohner*innen kommt, ist es wichtig, dass frühzeitig eine für alle verträgliche Lösung gefunden wird. Bei der derzeitigen Genehmigungspraxis ist dabei zu berücksichtigen, dass es nicht zu Entscheidungen kommt, bevor die bezirklichen Gremien dazu gehört wurden und zu ihrer Einschätzung gelangt sind.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

1.Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei BWVI, BIS sowie anderen zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass nur dann Genehmigungen für den Schlagermove 2019 erteilt werden, wenn bezirkliche Genehmigungen durch den Cityausschuss vorliegen.

2.Dem Cityausschuss wird über die vorgeschlagenen Alternativ-Routen von Seiten des Veranstalters spätestens in der Sitzung im Dezember berichtet. Gegebenenfalls sollen Polizei, Feuerwehr und Betroffene der alternativen Routenführungen angehört werden.

3.Dem Cityausschuss wird über das Ergebnis von 1. berichtet.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Zu 1. – 3.:

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) als Betreiber des Heiligengeistfelds erteilt keine Genehmigungen für Veranstaltungen, sondern schließt lediglich Flächennutzungsverträge das Heiligengeistfeld betreffend. Der Nutzungsvertrag wird der Nutzerin oder dem Nutzer erst dann zur Verfügung gestellt, wenn der Event-Ausschuss über die betreffende Veranstaltung entschieden hat. Der City-Ausschuss Hamburg-Mitte ist Teil des Event-Ausschusses.

 

Im Flächennutzungsvertrag ist geregelt, dass dieser keine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen behördlichen Konzessionen ersetzt und die BWVI den Vertrag kündigen kann, wenn es an notwendigen Konzessionen fehlt. Zudem wird der Vertrag künftig um einen Passus ergänzt, dass der Nutzungsvertrag für das Heiligengeistfeld nur gilt, wenn der Umzug durch die umliegenden Straßen und Wege durch die zuständigen Gremien (BA HH-Mitte und Behörde für Inneres und Sport) genehmigt wurde. Nach derzeitigem Vertragsentwurf ergeben sich für die Veranstalterin bzw. den Veranstalter keine Regressansprüche gegen die BWVI, wenn das Heiligengeistfeld aufgrund fehlender behördlicher Genehmigungen nicht genutzt werden kann.

Für das Jahr 2019 ergibt sich durch die Verschiebung des Triathlons auf den 6. und 7. Juli eine zeitliche Entzerrung (der Schlagermove soll voraussichtlich am 13. Juli stattfinden).

 

Petitum / Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 

(Hinweis: die Stellungnahme der BIS steht noch aus)

Eine gesonderte Mitteilung an die Bezirksversammlung erfolgt nicht.

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Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat zu vorstehend genanntem Antrag, Drs. 21-4787

folgende ergänzende Stellungnahme abgegegeben:

 

Der o.g. Antrag wurde von der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte am 22.11.2018 einstimmig beschlossen. Das Bezirksamt Hamburg Mitte ersuchte die BWVI und die BIS, „der Intention der Ziffer 1 des Beschlusses zu entsprechen und eine Stellungnahme zur Information für die Bezirksversammlung bzw. den Cityausschuss abzugeben.“ Ziffer 1 lautet:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei BWVI, BIS sowie anderen zuständigen Stellen dar einzusetzen, dass nur dann Genehmigungen für den Schlagermove 2019 erteilt werden, wenn bezirkliche Genehmigungen durch den Cityausschuss vorliegen.“

Gegen eine behördeninterne Regelung des Bezirksamtes, dass die Genehmigung für den Schlagermove 2019 von der bezirklichen Genehmigung durch den Cityausschuss abhängig gemacht wird, hat die BIS keine Einwände.

Die Koordinierung der behördlichen Maßnahmen rund um die Veranstaltung Schlagermove durch das originär zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte wird seitens der BIS weiterhin begrüßt und unterstützt (s. hierzu auch Stellungnahme der BIS zur Drs. 21-3926 Keine parallele Veranstaltung mehr von Schlagermove und Triathlon“). Die Behörde für Inneres und Sport wird im Zusammenhang mit dem Schlagermove zu Sicherheitsfragen einbezogen, erteilt jedoch keine Genehmigung für die Veranstaltung an sich. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit, um die sichere Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten und die Belastungen der Bevölkerung insbesondere der betroffenen Anwohner so gering wie möglich zu halten. Polizei und Feuerwehr werden im Stellungnahmeverfahren beteiligt, insbesondere im Hinblick auf erforderliche Sicherheitskonzepte bzw. Rettungsdienstkapazitäten. Im Übrigen stehen die BIS und das Bezirksamt Hamburg-Mitte im Hinblick auf die geplante Ergänzung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Genehmigungspflicht für Großveranstaltungen in einem engen Austausch.

Petitum / Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 

Eine gesonderte Mitteilung an die Bezirksversammlung erfolgt nicht.

 

 

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