21-4787

Keine Genehmigung des Schlagermove ohne Beteiligung der Bezirksversammlung! (Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion)

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Hamburg-Mitte ist nicht nur eine beliebter Wohnstandort, sondern lädt mit seinen zentralen Orten auch zum Radfahren, Marathon laufen und Feiern ein. In den vergangenen Jahren kam es allerdings zu zeitlichen und örtlichen Überschneidungen von Großveranstaltungen, wie beispielsweise in diesem Jahr des Hamburg Triathlons und des Schlagermove. Dies führte insbesondere in den betroffenen Stadtteilen St. Pauli, Neustadt und in der Innenstadt zu erheblichen Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner. Hier konnte trotz vieler politischer Initiativen bisher leider keine ausreichende Besserung für die Anwohnenden erzielt werden.

Dagegen haben sich sowohl die Bezirksversammlung in Hamburg-Mitte als auch der Cityausschuss ausgesprochen und klar gefordert, dass in Zukunft eine zeitliche und/ oder örtliche Entzerrung dieser beiden Veranstaltungen stattfinden muss. Auch der Runde Tisch zu Großveranstaltungen in der Innenstadt hat verabredet, dass es Alternativvorschläge zu der in den letzten Jahren genutzten Route vonseiten des Schlagermove-Veranstalters geben soll. Somit scheinen sowohl eine zeitnahe Präsentation der Alternativrouten, als auch eine Prüfung der örtlichen Verlegung dringend nötig, wobei die Alternativrouten präferiert werden sollen.

Um zu verhindern, dass es im Sommer 2019 wieder zu erheblichen Belastungen für die Anwohner*innen kommt, ist es wichtig, dass frühzeitig eine für alle verträgliche Lösung gefunden wird. Bei der derzeitigen Genehmigungspraxis ist dabei zu berücksichtigen, dass es nicht zu Entscheidungen kommt, bevor die bezirklichen Gremien dazu gehört wurden und zu ihrer Einschätzung gelangt sind.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

1.Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei BWVI, BIS sowie anderen zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass nur dann Genehmigungen für den Schlagermove 2019 erteilt werden, wenn bezirkliche Genehmigungen durch den Cityausschuss vorliegen.

2.Dem Cityausschuss wird über die vorgeschlagenen Alternativ-Routen von Seiten des Veranstalters spätestens in der Sitzung im Dezember berichtet. Gegebenenfalls sollen Polizei, Feuerwehr und Betroffene der alternativen Routenführungen angehört werden.

3.Dem Cityausschuss wird über das Ergebnis von 1. berichtet.