Keine Baumfällung im "Spökelbarg", Verkehrskonzept überarbeiten
Letzte Beratung: 23.04.2020 Hauptausschuss Ö 5.1
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2020 den Antrag der SPD, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0906 einstimmig beschlossen. Nach Überprüfung des Petitums ist eine Abstimmung zwischen Politik und Bezirksamt erforderlich, um dieses auch nach den Vorgaben des § 21 BezVG umzusetzen.
Zunächst werden Anmerkungen des Bezirksamtes den einzelnen Petitumspunkten zugeordnet.
Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss, anstelle der Bezirksversammlung, beschließen:
1. Es werden keine Bäume im „Spökelbarg“ gefällt.
Diese Forderung ist zu allgemeingültig und würde unterstellen, dass nie wieder Bäume im Spökelbarg gefällt werden dürfen. Daher muss eine Einschränkung formuliert werden, damit das Bezirksamt handlungsfähig bleibt und sich im rechtlich vorgeschriebenen Rahmen bewegt.
2. Die Antragssteller wünschen einen Gesprächstermin mit der zuständigen Verkehrsbaubörde, um zu erörtern, welche Maßnahmen möglich sind, um die Bäume zu erhalten und die Verkehrssicherheit auf dem Gehweg wiederherzustellen.
Das Bezirksamt verhält sich gegenüber allen Fraktionen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse neutral. Daher sollte der Termin allen Fraktionen (und gerne auch Anwohner/innen) angeboten werden.
3. Es soll eine Nachpflanzung der beiden bereits gefällten Bäume geben. Dies wäre möglich, wenn die neuen Bäume „auf die Straße“ gepflanzt würde. So wie man das im Julius-Campe-Weg gemacht hat.
Für die Gestaltung des Straßenraums ist das Bezirksamt an technische Vorschriften gebunden. Das Bezirksamt versteht diesen Punkt als Prüfauftrag.
4. Die beiden Baumstümpfe sollen entfernt werden. Die Eigentümer der Grundstücke, an denen die Baumstümpfe grenzen, werden informiert, wann die Arbeiten durchgeführt werden. Kosten, die entstehen, um das Loch, auf Seiten der Privatgrundstücke, wieder aufzufüllen, werden vom Bezirksamt getragen.
Dieser Punkt greift in die Budgethoheit ein. Das Bezirksamt versteht diesen Punkt als Prüfauftrag.
5. Der Regionalausschuss Billstedt wird über das Gesprächsergebnis informiert.
Das Bezirksamt bittet den Hauptausschuss darum, das Petitum in der nachfolgenden Formulierung zu beschließen:
Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss, anstelle der Bezirksversammlung, beschließen:
1. Es werden bis auf weiteres keine Bäume im „Spökelbarg“ - außer es besteht Gefahr im Verzug - gefällt.
2. Vertreter/innen der Fraktionen im Regionalausschuss Billstedt werden zu einem Gesprächstermin eingeladen, um zu erörtern, welche Maßnahmen möglich sind, um die Bäume zu erhalten und die Verkehrssicherheit auf dem Gehweg wiederherzustellen.
3. Es soll eine Nachpflanzung der beiden bereits gefällten Bäume geben. Dies wäre möglich, wenn die neuen Bäume „auf die Straße“ gepflanzt würden. So wie man das im Julius-Campe-Weg gemacht hat.
4. Die beiden Baumstümpfe sollen entfernt werden. Die Eigentümer der Grundstücke, an denen die Baumstümpfe grenzen, werden informiert, wann die Arbeiten durchgeführt werden. Kosten, die entstehen, um das Loch, auf Seiten der Privatgrundstücke, wieder aufzufüllen, werden -sofern keine rechtliche Komponente dagegen spricht - vom Bezirksamt getragen.
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