K.-o.-Tropfen: Prävention, Aufklärung und Opferschutz in Altona stärken Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 11.06.2026
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 11.06.2026 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-2165.3B beschlossen.
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 22.07.2026 wie folgt Stellung genommen:
Prävention und Intervention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt erfolgen in Hamburg in einem gesamtstädtischen Ansatz. Ein rein bezirksbezogenes Projekt, das sich in seiner Konzeption ausschließlich auf ein konkretes Umfeld konzentriert, wird für den gesamtstädtischen Gewaltschutz deshalb nicht als zielführend eingeschätzt. Auch wenn die dort gewonnenen Erkenntnisse für den kriminalpräventiven Gewaltschutz vor Ort wertvoll sein können, führt die Beschränkung auf einen einzelnen Stadtbereich (der sich in seiner Ausgestaltung zudem von anderen Stadtteilen erheblich abgrenzen lässt) dazu, dass die Erkenntnisse im Hinblick auf die gesamtstädtische Perspektive, die für die konzeptionelle Gestaltung des Gewaltschutzes im Bereich häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt maßgebend ist, nicht verallgemeinert werden können.
Eine Schwerpunktsetzung hinsichtlich eines einzelnen Stadtteils würde somit keinen zweckmäßigen Einsatz der auch im Bereich des Gewaltschutz begrenzten Haushaltsmittel darstellen und zulasten anderer Stadtteile gehen. Darüber hinaus verfügt Hamburg schon heute über ein etabliertes Hilfesystem, auch im Bereich der sog. K.o-Tropfen.
So befasst sich der FRAUEN NOTRUF Hamburg bereits seit mehreren Jahren mit sexualisierter Gewalt im Zusammenhang mit sogenannten K.-o.-Tropfen. Zur Prävention und Sensibilisierung stellt die Fachberatungsstelle, z.B. beim Reeperbahn Festival, spezifische Informations-materialien zur Aufklärung über die Gefahren von K.-o.-Tropfen bereit; ergänzend werden dort die allgemeinen Beratungsstellenflyer in den Spielstätten ausgelegt.
Darüber hinaus führte der FRAUEN NOTRUF Fortbildungen zum Thema sexualisierte Gewalt unter Verabreichung von K.-o-Tropfen durch. Neben dieser Präventionsarbeit berät und unterstützt die Fachberatungsstelle Betroffene. Im Jahr 2023 wurden 31 und im Jahr 2024 19 Fälle sexualisierter Gewalt dokumentiert, die mit der vermuteten Verabreichung von K.-o.-Tropfen in Verbindung gebracht wurden. 2025 brachte der FRAUEN NOTRUF seine fachliche Expertise zudem in Hintergrundgespräche sowie in einen Beitrag des NDR zum Thema sexualisierte Gewalt unter K.-o.-Tropfen ein.
Die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle des Instituts für Rechtsmedizin (IfR) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und das Childhood-Haus Hamburg – Kompetenzzentrum für Kinderschutz am UKE - bieten für die Betroffenen von körperlicher Gewalt und Sexualstraftaten eine kostenlose Beratung und Begutachtung an, die auf Wunsch auch anonym erfolgen kann. Zur Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2025 ein Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen. Nach weiteren Verhandlungen des IfR und der zuständigen Behörden mit dem Verband der Privaten Krankenkassen sind diese dem Vertrag zum 1. Januar 2026 beigetreten. Damit besteht in der FHH eine einheitliche Regelung für alle Versicherten. Das bisherige Leistungsangebot bleibt dabei unverändert, die Kosten zum Beispiel für eine Asservierung von Spuren über die ersten zehn Jahre hinaus sowie die grundständige Finanzierung des IfR werden weiterhin von der FHH getragen.
Die Laboruntersuchung bei Verdacht auf eine K.o.-Tropfen-Verabreichung ist derzeit für Betroffene grundsätzlich dann kostenfrei, sofern eine Überweisung durch den Hausarzt vorliegt (Kostenübernahme durch die Krankenkassen) oder der Vorfall bei der Polizei angezeigt wird (Kostenübernahme durch die Polizei). Beauftragen Betroffene hingegen als Privatperson direkt eine Untersuchung beim IfR oder beim Childhood-Haus Hamburg, sind die Kosten für die Laboruntersuchung selbst zu tragen (ca. 150-250 Euro). Der Anteil der Selbstzahlenden liegt bei etwa zehn Prozent.
Im Rahmen der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes, das der Bund im Februar 2025 erlassen hat, wird für Hamburg derzeit eine Bestandsermittlung, Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung für den Gewaltschutz erarbeitet, die nicht nur im Bereich des Schutzes und der Beratung Betroffener, sondern auch im Bereich der Prävention die Handlungsfelder der nächsten Jahre bestimmt. Den Ergebnissen dieser Planung kann und soll an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 13.08.2026 wie folgt Stellung genommen:
Bei den so genannten K.O.-Tropfen handelt es sich um einen Sammelbegriff für zahlreiche Substanzen. Sie können diverse psychotrope Substanzen enthalten, überwiegend aus der Gruppe der Schlaf- und Beruhigungsmittel. Vorwiegend werden Substanzen mit ruhigstellender beziehungsweise schlafanstoßender Wirkung verwendet, die einen schnellen Wirkungseintritt aufweisen sowie teilweise eine kurze Halbwertszeit/Wirkdauer haben.
Von der Polizei werden die beiden Phänomene „Sexualstraftaten unter Verabreichung von K.O.-Tropfen“ (siehe unter K.O.-Tropfen) und „Sexualisierte Gewalt gegenüber betäubten Personen“ (siehe unter Sexuelle Übergriffe an gezielt betäubten Personen im sozialen Nahraum) gegeneinander abgegrenzt. Beim Phänomen „Sexualstraftaten unter Verabreichung von K.O.-Tropfen“ handelt es sich zumeist um Taten, bei denen Täter und Opfer sich, wenn überhaupt, erst kurz vor der Tatbegehung kennengelernt haben. Der Senat hat u. a. mit den Bürgerschafts-Drs. 20/6997, 21/18386, 21/18812, 21/19677, 21/5580, 22/6205 und 23/1329 mehrfach umfassend zum Umgang mit sogenannten „K.O.-Tropfen“ berichtet.
In den in dieser Beschlussempfehlung nicht im Fokus stehenden Fällen, in denen Betäubungsmittel wiederkehrend über einen längeren Zeitraum verabreicht werden, finden solche Straftaten allerdings ausschließlich im sozialen Nahraum statt. Zudem steigen hier die Chancen, die Substanzen auch nach längerer Zeit bspw. über Haarproben nachzuweisen.
Dies vorangestellt nimmt die Behörde für Inneres und Sport zu der Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:
Zu 1 – 3:
Die Entscheidung, einzelne Örtlichkeiten als möglichen Modellstandort auszuwählen, fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration.
Zu 4 – 7:
Die Polizei führt im Bereich der Ausgehviertel zu den entsprechend hoch frequentierten Zeiten vermehrte Präsenzstreifen durch. Diese sind sensibilisiert und geschult, was anlassbezogene Aufklärung und Unterstützungsmaßnahmen im Einzelfall betrifft.
Auf der Website der Polizei Hamburg im Bereich „Opferschutz“ (siehe unter Opferschutz) ist die Kachel „Sexualisierte Gewalt“ (siehe unter Sexualisierte Gewalt) zu finden. Dort wird auf Hilfseinrichtungen wie den Frauennotruf Hamburg oder den Weißen Ring verwiesen und es werden umfangreiche Informationen zum Thema „K.O.-Tropfen – Wirkung, Gefahren, Schutz“ zur Verfügung gestellt (siehe unter K.O.-Tropfen | NOTRUF für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. und K.-o.-Mittel | WEISSER RING e. V.), die grundsätzlich in der Verantwortung der federführenden Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration liegt.
Zu 8:
Zu 9:
Der BIS liegen für Ihren Zuständigkeitsbereich keine Erkenntnisse über Versorgungslücken im Sinne der Frage vor.
Zu 10 + 11:
Kein Beitrag BIS.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-2165.3B
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