Installation und Betrieb eines öffentlich zugänglichen automatisierten externen Defibrillators in Finkenwerder prüfen
Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 18.02.2020 dem Antrag der Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktionen Drs. Nr. 22-0473 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig - bei Enthaltung der GRÜNEN-Fraktion - zugestimmt.
Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 23.04.2020 einstimmig - bei Enthaltung der GRÜNEN-Fraktion - bestätigt.
Bei einem Herzinfarkt sinkt die Überlebenschance mit jeder Minuten um zehn Prozent, in der keine Frühdefibrillation stattfindet. Das heißt, es gibt bereits nach zehn Minuten ohne Reanimationsmaßnahmen quasi keine Überlebenschance mehr. Deshalb soll der Zeitraum vom Notfall bis zum Eintreffen der Rettungskräfte von Laien mit lebensrettenden Maßnahmen überbrückt werden. Ein sog. automatisierter externer Defibrillator (AED) unterstützt Ersthelfer/innen. Das kompakte Gerät kann vom Aufbewahrungsort im öffentlichen Raum zum Einsatzort gebracht werden. Am Einsatzort führt der AED die Ersthelfer/innen mit eindeutigen und ruhigen Handlungsanweisungen durch jeden Anwendungsschritt, einschließlich der Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung und automatischen oder halbautomatischen Schockabgabe.
In Finkenwerder gibt es laut mehrerer Onlineverzeichnisse keinen öffentlich zugänglichen AED.
Der Regionalausschuss Finkenwerder möge beschließen, dass das Bezirksamt oder die zuständige Stelle prüfen solle, wo ein öffentlich zugänglicher AED im Stadtteil Finkenwerder installiert und betrieben wird und das Ergebnis an den Regionalausschuss Finkenwerder berichten.
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Gegen Installation und Betrieb eines öffentlich zugänglichen automatisierten externen Defibrillators in Finkenwerder bestehen keine Bedenken.
Vorrangiges Ziel einer Reanimation ist die sofortige Wiederherstellung eines Minimalkreislaufs, um das Gehirn zeitnah wieder mit Sauerstoff zu versorgen. Dieses Ziel wird mit der schnellstmöglichen Aufnahme der manuellen Herzdruckmassage erreicht. Diese Maßnahme bildet daher den Schwerpunkt der Ersthilfe bei einem Herz-Kreislaufstillstand und wird auch unter Anwendung des Standardisierten Medizinischen Abfrage Protokolls (SMAP) bei der Bearbeitung eines Notrufes von der Rettungsleitstelle der Feuerwehr für Laienhelfende regelhaft initiiert. So werden seitens der Rettungsleitstelle der Feuerwehr Hamburg (RLST) Ersthelfende bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes telefonisch dazu angeleitet.
Sofortmaßnahmen, wie das Absetzen eines Notrufes und die Herzdruckmassage, steigern die Überlebenschance der Betroffenen um ein Vielfaches. In Kombination mit einer Defibrillation durch den Einsatz von AED wird das Ergebnis weiter verbessert und die Überlebenschance kann steigen.
Vor diesem Hintergrund hält die BGV weiterhin die Vermittlung von Grundkenntnissen in der Reanimation und den unverzüglichen Beginn der Herzdruckmassage für prioritär. Wo es möglich ist, ist vor Eintreffen der Rettungskräfte zusätzlich der Einsatz von Automatisierten externen Defibrillatoren (AED, ugs. "Laiendefibrillator") sinnvoll. Dies setzt aber voraus, dass – wenngleich AED im Gegensatz zu Defibrillatoren aus dem Rettungsdienst oder der Krankenhäuser durch ihre Bau- und Funktionsweise besonders für Laienhelfer geeignet sind – bei den Laienhelfern Grundkenntnisse in der Anwendung der AED vorliegen.
In Hamburg sind Defibrillatoren/AED-Geräte bereits an vielen Orten verfügbar, so am Flughafen, in Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden (Behörden, Bezirksämtern, Hamburger Rathaus), Sportzentren, Fußballstadien und vielen Betrieben.
Wenn auch zu berücksichtigen ist, dass sich nur ein verhältnismäßig kleiner Anteil der beobachteten Kreislaufstillstände in der Öffentlichkeit ereignen, unterstützt die BGV den Antrag, dass die Installation eines öffentlich zugänglichen automatisierten externen Defibrillators in Finkenwerder durch das Bezirksamt geprüft wird.
Bisher sind die AED zumeist im Eingangsbereich von Gebäuden oder im Sanitätsraum platziert. Die bestehenden Standorte der AED-Geräte sind, vergleichbar der Standorte von Feuerlöschern, durch Hinweisschilder örtlich gekennzeichnet. Die Standorte der Geräte werden allerdings nicht zentral registriert, da hierfür keine Genehmigungen oder Mitteilungspflichten bestehen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.