Illegale Müllentsorgung in Billstedt konsequent unterbinden - Konzept gegen illegale Haus- und Sperrmüllentsorgung
Letzte Beratung: 13.04.2021 Regionalausschuss Billstedt Ö 6.2
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-1671.1 in ihrer Sitzung am 18.02.2021 einstimmig beschlossen.
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1671 einstimmig zugestimmt.
Es ist zunehmend beobachtbar, dass im Stadtteil Billstedt Sperrmüll und Unrat auf öffentlichen und privaten Grundstücken illegal entsorgt werden. Als Beispiel seien hier die Straßenzüge Merkenstraße, Adolph-Schomacker-Weg, Edvard-Munch-Straße oder die öffentlichen Parks, Grünanlagen und das Straßenbegleitgrün genannt. Das rücksichtslose „an-die-Straße-stellen“ ist umso unverständlicher, da die Stadtreinigung in der Liebigstraße 66 einen Recyclinghof betreibt und zu geringen Gebühren der private Sperrmüll abgeholt wird.
Durch engagierte Mieter, Eigentümer und nicht zuletzt die Stadtreinigung werden diese illegalen Entsorgungen regelmäßig beseitigt und das Straßenbild erhält seinen geordneten und sauberen Charakter zurück. Es darf aber nicht sein, dass wir dieses rücksichtslose Verhalten tolerieren.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bezirksamtsleiter,
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Seit 2014 ist die SRH regelmäßig in der Quartiersreinigung in Billstedt tätig. Aktuell ist dies an bis zu fünf Tagen in der Woche der Fall. Die SRH und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im engen Austausch mit den zuständigen Gremien, dem ansässigen Polizeirevier und dem Bezirksamt, um gemeinsam Lösungen für eine Verbesserung der Sauberkeit im Stadtteil zu finden.
Die Möglichkeit, Verschmutzungen über die SRH-App zu melden, bietet bereits eine niedrigschwellige und zuverlässige Option, um Verschmutzungen einfach zu melden und kurzfristig beseitigen zu lassen. Mehr als 90% der gemeldeten Verschmutzungen bearbeitet die SRH innerhalb von drei Tagen, oft gelingt dies schon früher. Die App ist ein erprobtes und nutzerfreundliches Angebot, das Bürgerinnen und Bürgern leicht macht, sich an der Stadt- und Stadtteilsauberkeit zu beteiligen und so einen wichtigen Beitrag zu leisten. Eine noch stärkere Nutzung der App könnte auch in Billstedt zu einer Verbesserung der Sauberkeit beitragen.
Stellungnahmen der BUKEA bzw. der damaligen Behörde für Umwelt und Energie aus den letzten Jahren verwiesen auf Empfehlungen zur häufigeren Bestreifungen der bekannten Müll-Hotspots, um illegale Abfallablagerungen zu unterbinden. Grundsätzlich steht die SRH weiterführenden Gesprächen mit allen Verantwortlichen offen gegenüber.
Die Polizei hat nachstehende Stellungnahme abgegeben
Die Polizei trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit illegaler Haus- und Sperrmüllentsorgung.
Sofern weder Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung noch Straftaten vorliegen, werden polizeiliche Feststellungen über illegale Müllentsorgungen grundsätzlich und unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet. Darüber hinaus erhält die Stadtreinigung von der Polizei zwecks Beseitigung des Unrats Kenntnis.
Eine weitere Zuständigkeit ist in diesen Fällen für die Polizei nicht vorgesehen.
Die in der Beschlussempfehlung thematisierte Müllentsorgung liegt im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats 42. Die genannten Örtlichkeiten wurden in der achten Kalenderwoche 2021 mehrfach polizeilich überprüft, die in Rede stehenden illegalen Haus- und Sperrmüllentsorgung konnten nicht festgestellt werden.
Aus Sicht der Polizei besteht derzeit keine Notwendigkeit, der illegalen Haus- und Sperrmüllentsorgung konzeptionell neu zu begegnen. Gegebenenfalls könnte eine Ressourcenerhöhung bei der Stadtreinigung zu einem beschleunigten Verfahren im Hinblick auf die Beseitigung gemeldeter Missstände führen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten
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