IFB Förderprogramm "Wohnen für Studierende und Auszubildende" wieder aufnehmen und besser vermarkten
Letzte Beratung: 09.04.2019 Hauptausschuss Ö 4.10
Die Bezirksversammlung hat sich in ihrer Sitzung am 25.10.2018 mit dem Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 21-4665 befasst und diesen zur Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung in den Stadtentwicklungsausschuss Ost bzw. Süd-West überwiesen. Die Bezirksversammlung hat um Teilnahme einer/s Referenten/in der Fachbehörde gebeten. Da dieses aus terminlichen Gründen nicht möglich war, hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen die anliegende Stellungnahme übersandt.
Da eine Teilnahme der Referentin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen an einer Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses Ost bzw. Süd-West aus terminlichen Gründen bislang nicht realisiert werden konnte, wurde die Vorlage den Stadtentwicklungsausschüssen am 04.04.2019 ohne Referententeilnahme vorgelegt, damit diese noch in dieser Wahlperiode die Möglichkeit haben, eine Beschlussempfehlung zu dem von der Bezirksversammlung überwiesenen Antrag abzugeben.
Die Stadtentwicklungsausschüsse Ost und Süd-West haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 04.04.2019 dem Antrag in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.
Das IFB Förderprogramm „Wohnen für Studierende und Auszubildende in Mümmelmannsberg“ ist am
31.12.2017 ausgelaufen. Gleiches gilt für die Fördergebiete auf der Veddel und in Wilhelmsburg.
Das Förderprogramm diente dazu, die stadtteilentwicklungspolitischen Ziele durch die Ansiedlung von
Auszubildenden und Studenten zu unterstützen und zu steuern sowie die aufgetretenen Wohnraumbedarfe zu akzeptablen Mieten zu befriedigen. Die genannten Gruppen helfen den Stadtteilen die Attraktivität zu steigern, die Bewohnerstruktur zu ergänzen und neue Personengruppen in den Stadtteil zu locken.
Mümmelmannsberg hat durch seinen U-Bahn-Anschluss ideale Voraussetzungen, die oben genannten
Gruppen in den Stadtteil zu locken. Die HAW, Hafen-City-Universität, etc. sowie die vielen Ausbildungsbetriebe im Stadtgebiet sind relativ zügig zu erreichen. Der Stadtteil profitiert von einer Belebung der
Bewohnerstruktur und einer möglichen Anziehungskraft für die Ansiedlung von studentennahem Gewerbe. Die Nahversorgungsmöglichkeiten im Stadtteil sind gut und vielfältig. Mit den Sportvereinen, Parks
und dem Erholungsgebiet Boberger Dünen bietet der Stadtteil ein Potpourri an Vorteilen für die Ansiedlung einer jungen Generation in Ausbildung.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte die Verwaltung zu beauftragen,
1. sich für eine Fortsetzung und Attraktivitätssteigerung des IFB-Förderprogramms “Wohnen für Studierende und Auszubildende“
vor allem in Mümmelmannsberg, auf der Veddel und in Wilhelmsburg bei den zuständigen Stellen
einzusetzen.
2. das Förderprogramm bei den Interessenvertretern von Auszubildenden, Studierenden und Grundeigentümern
sowie auf der Internetseite des Bezirksamtes aktiv zu bewerben.
3. für den Großraum Billstedt in verkehrlich günstiger Lage in Nähe der U-Bahn Haltestellen Billstedt,
Merkenstraße, Steinfurther Allee und Legienstraße zu prüfen, weitere Fördergebiete einzurichten.
4. den betreffenden Stadtentwicklungs-Ausschuss halbjährlich über den Sachstand zu informieren.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat zum Antrag folgende Stellungnahme übersandt:
„IFB-Förderprogramm „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ –
Stellungnahme bezüglich der ausgelaufenen Fördergebiete
I. Anlass
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat sich in ihrer Sitzung am 25.10.2018 mit dem Antrag „21-4665 IFB Förderprogramm „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ wieder aufnehmen und besser vermarkten (Antrag der CDU-Fraktion)“ befasst und diesen zur Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung in den Stadtentwicklungsausschuss Ost bzw. Stadtentwicklungsausschuss Süd-West der Bezirksversammlung überwiesen.
Über den Antrag soll im Stadtentwicklungsausschuss Ost am 12.12.2018 beraten werden. Die Bezirksversammlung hat die BSW um einen schriftlichen Bericht über die Gründe für das Auslaufenlassen des Förderprogramms und eine Stellungnahme bezüglich einer möglichen Wiederaufnahme gebeten.
II. Stellungnahme von BSW/WSB
Der Wohnungsmarkt für Studierende und Auszubildende in Hamburg ist breit aufgestellt und muss differenziert betrachtet werden, da auch die Nachfrage ein heterogenes Bild darstellt. Generell steht den Studierenden und Auszubildenden der gesamte Hamburger Wohnungsmarkt zur Befriedigung der spezifischen Nachfrage (Einzelwohnungen, familiengerechte Wohnungen, Wohnungen für Wohngemeinschaften mit durchaus unterschiedlichen verfügbaren Budgets) zur Verfügung. Damit kommt das Kernziel des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg, Baugenehmigungen für mindestens 10.000 Wohnungen jährlich zu sichern und 30 % der genehmigten Wohnungen als öffentlich geförderten Mietwohnungsbau zu realisieren, auch Studierenden und Auszubildenden zugute. Auch die Verpflichtung der FHH, städtische Grundstücke mit einem Gesamtvolumen für 2.000 Wohnungen pro Jahr über Konzeptvergaben zu veräußern, führt mittelfristig zu einem höheren Wohnungsangebot auch für diese Zielgruppen.
Speziell für Studierende und Auszubildende verfügt das Studierendenwerk Hamburg über 25 Wohnanlagen mit 4.351 Wohnplätzen. Das Studierendenwerk Hamburg plant, in den nächsten Jahren ca. 600 neue Plätze zu schaffen, die mit Mitteln der Wohnraumförderung gefördert werden sollen.
Hinzukommen Angebote von anderen gemeinnützigen Trägern oder konfessionellen Einrichtungen. Nach Einschätzung des Studierendenwerks ist so bereits eine gute Versorgungsquote der Zielgruppe Studierende erreicht.
1. Evaluation des Förderprogramms „Wohnen für Studierende und Auszubildende“
Mit den Förderrichtlinien „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ erfolgte darüber hinaus in den Fördergebieten „Veddel“, „Wilhelmsburg“, „Hamburg-Süd“, „Mümmelmannsberg“ sowie aktuell in „Steilshoop“ eine Zuschussförderung für Studierende und Auszubildende mit dem Ziel, dieser Personengruppe in bestimmten Gebieten günstigen Wohnraum im Wohnungsbestand anzubieten und zu einer Durchmischung der Fördergebiete beizutragen.
Die ursprüngliche Prognose einer Anzahl von 825 geförderten Studierenden und Auszubildenden durch das Programm „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ ist seit Einführung der Förderrichtlinien nicht erreicht worden. Im Gegenteil ist die Nachfrage stetig gesunken, wie die nachfolgende Tabelle veranschaulicht. Diese stellt die Anzahl der geförderten Personen je Fördergebiet differenziert nach Studierenden (S) und Auszubildenden (A) dar.
Selbst die seit Einführung der Förderrichtlinien sehr gut nachgefragten Fördergebiete „auf der
Veddel“ und „Wilhelmsburg“ büßten jährlich ca. 50 % der Nachfrage ein.
Auch die im Jahr 2016 vom zuständigen Fachamt nach Evaluierung der Förderrichtlinien umgesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Nachfrage haben keine Änderung des Abwärtstrends bewirkt. Folgende Änderungen wurden 2016 neben einer Verlängerung der Laufzeit aller Förderrichtlinien
bewirkt:
in Hamburg-Süd“ um das RISE-Gebiet Neuwiedenthal-Rehrstieg
zum 1.10.2016
Im Rahmen der erneuten Evaluierung 2017 konnte das zuständige Fachamt unter Einbeziehung der Investitions- und Förderbank (IFB) und der SAGA im Wesentlichen folgende Gründe für die geringe Inanspruchnahme der Förderung identifizieren:
ausgeschlossen sind, in Bezug auf andere Wohnungsgrößen Rückgang der Nachfrage
müssen
Die Handlungsmöglichkeiten der BSW, die Inanspruchnahme der Förderung zu erhöhen, waren angesichts der Gründe für die geringe Inanspruchnahme begrenzt. Zwar hätten die Förderrichtlinien weiter und anders beworben werden können. Auch wäre eine Umstellung des Antragsverfahrens vom Vermieter auf den Mieter denkbar gewesen. Im Ergebnis schätzte die BSW die Erfolgschancen einer Steigerung der Nachfrage jedoch als gering ein.
Aufgrund der geringen Inanspruchnahme der Förderrichtlinien, teilweise auch bedingt durch eine geringe Fluktuation in den Fördergebieten, sind die Förderrichtlinien für „Veddel“, „Wilhelmsburg“, „Hamburg-Süd“ und „Mümmelmannsberg“ mit ihrem Auslaufen Ende 2017 nicht verlängert worden. Das bedeutet, dass keine neuen „Fälle“ aufgenommen werden, die bestehenden aber weiter gefördert werden, solange die Voraussetzungen vorliegen. Eine Wiederaufnahme der Förderrichtlinien ist aus den oben genannten Gründen nicht vorgesehen. Die Förderrichtlinie Steilshoop hat eine Laufzeit bis Ende 2021. Die bestehenden Mietverhältnisse werden für längstens fünf Jahre nach Auslaufen des Programms 2017 bezuschusst, Neuvermietungen sind nicht möglich.
2. Aktuelle Maßnahmen der BSW
Die Förderrichtlinien sind auch insoweit entbehrlich geworden, als dass es nunmehr ein zusätzliches Wohnraumangebot für Studierende und Auszubildende in den öffentlich geförderten Beständen an den Standorten der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen geben wird.
a) Kooperationsvereinbarung
Im August 2018 wurde zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sowie vier Wohnungsunternehmen und zehn Partnerorganisationen, darunter auch die Stiftung Azubi Werk sowie das Studierendenwerk Hamburg AöR und das Zentrum für Aus- & Fortbildung (ZAF), eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Diese Kooperationsvereinbarung gilt zunächst bis zum 31.12.2020.
Ziel der Vereinbarung ist die Eröffnung von Wohnmöglichkeiten u.a. für Studierende und Auszubildende. Mit der Kooperationsvereinbarung wurde ein Grundstein gelegt, damit Vertreter der Wohnungswirtschaft, die Wohnungen an den Standorten der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen errichten, und Vertreter von Organisationen, die für ihre Beschäftigten, Studierenden und Auszubildenden bezahlbaren Wohnraum suchen, miteinander ins Gespräch kommen.
Der Senat strebt an, für die Wohnungswirtschaft an den Standorten der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen, aber auch für ihren Gesamtbestand Nachfrage zu generieren und bezahlbare Wohnmöglichkeiten für die hier vertretenen Nachfragegruppen zu eröffnen. Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung wurden keine Wohnungskontingente verhandelt, sondern ausschließlich Vorschlagsrechte. Die Wohnungsunternehmen haben Interesse, an die Zielgruppen zu vermieten, eine Pflicht besteht insoweit nicht. Die Wohnungsunternehmen sind weiterhin frei in ihrer Entscheidung, an wen sie eine Wohnung vermieten. Damit stehen die Wohnungen allen Inhabern von Wohnberechtigungsscheinen (sog. § 5-Scheinen) zur Verfügung. Insgesamt hat der Senat ein hohes Interesse daran, dass sich an den Standorten der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen heterogene Bewohnerstrukturen entwickeln und stabile Quartiere entstehen.
Bezüglich der Azubis und Studierenden wurde zudem die Besonderheit berücksichtigt, dass diese vielfach in Wohngemeinschaften leben. Für die Nutzung einer Sozialwohnung durch eine Wohngemeinschaft bedarf es jedoch der gesonderten Freistellung durch die Bezirksämter. Um den Bezug von Wohnungen als Wohngemeinschaft an den Standorten mit der Perspektive Wohnen zur Umsetzung des Ziels der Durchmischung zu ermöglichen, werden solche Freistellungen durch die jeweils zuständigen Bezirksämter in Einzelfällen geprüft.
b) Förderprogramm „Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende“
Das Förderprogramm der IFB für den „Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende“ fördert die Schaffung von Studierendenwohnungen und Auszubildendenwohnungen in Mehrfamilienhäusern und Wohnheimen mit zinsverbilligten Darlehen, einmaligen und laufenden Zuschüssen. Die Zins- und Bindungslaufzeit beträgt 30 Jahre. Seit dem Jahr 2013 wurde das Programm auch für Auszubildende geöffnet.
Die Wohnungen und Wohnheimplätze werden während des Bindungszeitraums nur an Studierende, die an einer staatlich anerkannten Hamburger Hochschule immatrikuliert sind, oder an Auszubildende, die in Hamburg in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder einer Berufsfachschule mit Schüler-BAföG-Anerkennung ausgebildet werden, vergeben.
Die Förderung für Wohnungen der beiden Zielgruppen Studierende und Auszubildende ist identisch. Die Statistik der IFB unterscheidet daher nicht, an welche der beiden Personengruppen der Vermieter die Wohnungen bzw. Plätze letztlich vergibt. Der Vermieter ist darin auch über die gesamte Förder- und Bindungslaufzeit hinweg frei.“
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des gemeinsamen Beschlusses der Stadtentwicklungsausschüsse Ost und Süd-West gebeten.
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