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IFB Förderprogramm "Wohnen für Studierende und Auszubildende" wieder aufnehmen und besser vermarkten (Antrag der CDU-Fraktion)

Antrag öffentlich

Sachverhalt

 

Das IFB Förderprogramm „Wohnen für Studierende und Auszubildende in Mümmelmannsberg“ ist am 31.12.2017 ausgelaufen. Gleiches gilt für die Fördergebiete auf der Veddel und in Wilhelmsburg.

 

Das Förderprogramm diente dazu, die stadtteilentwicklungspolitischen Ziele durch die Ansiedlung von Auszubildenden und Studenten zu unterstützen und zu steuern sowie die aufgetretenen Wohnraumbedarfe zu akzeptablen Mieten zu befriedigen. Die genannten Gruppen helfen den Stadtteilen die Attraktivität zu steigern, die Bewohnerstruktur zu ergänzen und neue Personengruppen in den Stadtteil zu locken.

 

Mümmelmannsberg hat durch seinen U-Bahn-Anschluss ideale Voraussetzungen, die oben genannten Gruppen in den Stadtteil zu locken. Die HAW, Hafen-City-Universität, etc. sowie die vielen Ausbildungsbetriebe im Stadtgebiet sind relativ zügig zu erreichen. Der Stadtteil profitiert von einer Belebung der Bewohnerstruktur und einer möglichen Anziehungskraft für die Ansiedlung von studentennahem Gewerbe. Die Nahversorgungsmöglichkeiten im Stadtteil sind gut und vielfältig. Mit den Sportvereinen, Parks und dem Erholungsgebiet Boberger Dünen bietet der Stadtteil ein Potpourri an Vorteilen für die Ansiedlung einer jungen Generation in Ausbildung.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte die Verwaltung zu beauftragen,

 

  1. sich für eine Fortsetzung des IFB-Förderprogramms “Wohnen für Studierende und Auszubildende“ vor allem in Mümmelmannsberg, auf der Veddel und in Wilhelmsburg bei den zuständigen Stellen einzusetzen.

 

  1. das Förderprogramm bei den Interessenvertretern von Auszubildenden, Studierenden und Grundeigentümern sowie auf der Internetseite des Bezirksamtes aktiv zu bewerben.

 

  1. für den Großraum Billstedt in verkehrlich günstiger Lage in Nähe der U-Bahn Haltestellen Billstedt, Merkenstraße, Steinfurther Allee und Legienstraße zu prüfen, weitere Fördergebiete einzurichten.

 

  1. den betreffenden Stadtentwicklungs-Ausschuss halbjährlich über den Sachstand zu informieren.