22-3433

Haushaltsjahr 2022 Rahmenzuweisung gem. § 41 Abs. 2 BezVG; hier: Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in der Rahmenzuweisung Kosten Kinder- und Jugendarbeit Betriebsausgaben (RZ OKJA)

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.3

Sachverhalt

 

Gemäß § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisung veranschlagten Ermächtigungen. Hier hat die Bezirksversammlung mit Drucksache 22-1447.1 über die Aufteilung der Rahmenzuweisung (Feinspezifikation) entsprechend dem Ergebnis aus dem Jugendhilfeausschuss vom 23.11.2020 (Drs. 22-1447) beschlossen.

 

Das seit 01.01.2010 entkommunalisierte Gebäude Merkenstraße (ehemals Haus der Jugend Öjendorf, danach Jugendhaus Quo Vadis) wurde am 22.12.2021 wieder in die Verwaltung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte übergeben. Eigentümerin ist die Sozialbehörde.

Für das neue „Jugendhaus Merkenstraße 24“ werden nun Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel für Einrichtungen der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit in Höhe von 20.000 € für das Haushaltsjahr 2022 benötigt. Für Kosten aus Transferleistungen vorgesehene Ermächtigungen in Höhe von 20.000 € sind dagegen aufgrund dessen ab 01.01.2022 nicht mehr erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

Daher wird die Bezirksversammlung gebeten, der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit innerhalb der Rahmenzuweisung Kosten Kinder- und Jugendarbeit Betriebsausgaben (RZ OKJA) 2022 wie folgt zuzustimmen:

 

3-20703020-100001.19

Zuwend.Kinder-u.Jugendfreizeiteinr.

Senkung der Kosten für Transferleistungen für Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel

20.000 €

3-20703020-100001.59

Jugendhaus Merkenstraße 24

Erhöhung der Kosten für Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel

20.000 €

 

 

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