Haushaltsjahr 2022 Rahmenzuweisung gem. § 41 Abs. 2 BezVG; hier: Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in der Rahmenzuweisung Kosten Kinder- und Jugendarbeit Betriebsausgaben (RZ OKJA)
Gemäß § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisung veranschlagten Ermächtigungen. Hier hat die Bezirksversammlung mit Drucksache 22-1447.1 über die Aufteilung der Rahmenzuweisung (Feinspezifikation) entsprechend dem Ergebnis aus dem Jugendhilfeausschuss vom 23.11.2020 (Drs. 22-1447) beschlossen.
Das seit 01.01.2010 entkommunalisierte Gebäude Merkenstraße (ehemals Haus der Jugend Öjendorf, danach Jugendhaus Quo Vadis) wurde am 22.12.2021 wieder in die Verwaltung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte übergeben. Eigentümerin ist die Sozialbehörde.
Für das neue „Jugendhaus Merkenstraße 24“ werden nun Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel für Einrichtungen der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit in Höhe von 20.000 € für das Haushaltsjahr 2022 benötigt. Für Kosten aus Transferleistungen vorgesehene Ermächtigungen in Höhe von 20.000 € sind dagegen aufgrund dessen ab 01.01.2022 nicht mehr erforderlich.
Daher wird die Bezirksversammlung gebeten, der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit innerhalb der Rahmenzuweisung Kosten Kinder- und Jugendarbeit Betriebsausgaben (RZ OKJA) 2022 wie folgt zuzustimmen:
3-20703020-100001.19 |
Zuwend.Kinder-u.Jugendfreizeiteinr. |
Senkung der Kosten für Transferleistungen für Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel |
20.000 € |
3-20703020-100001.59 |
Jugendhaus Merkenstraße 24 |
Erhöhung der Kosten für Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel |
20.000 € |