22-2155

Grundlagenermittlung für ein Soziales Quartiers- und Dienstleistungszentrum Mümmelmannsberg

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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31.08.2021
03.08.2021
Sachverhalt

 

Im Juni 2020 hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte mit der Drs. 22-1076 im Rahmen des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung – Mitte machen das Projekt Soziales Quartiers- und Dienstleistungszentrum Mümmelmannsberg (Arbeitstitel: ‚Quartiershaus Mümmelmannsberg‘) in die Liste der zu realisierenden Projekte aufgenommen.

 

Inzwischen hat eine umfangreiche Standortsuche in Mümmelmannsberg stattgefunden. Um zu prüfen, ob eine von der Lage und funktional grundsätzlich gut geeignete Bestandsimmobilie im Zentrum von Mümmelmannsberg für ein Quartiershaus baulich-technisch geeignet ist, sind Vorarbeiten und Vorplanungen (u.a. Grundlagenermittlung, technische Substanzerkundung, Statik) notwendig.

 

Finanzielle Mittel durch den Zuwendungsgeber Bund stehen erst nach einem positiv beschiedenen Zuwendungsantrag zur Verfügung. Die vorbereitenden Arbeiten und damit verbundenen Kosten müssen vom Bezirksamt übernommen werden – können jedoch nach einem positiven Förderbescheid rückwirkend geltend gemacht werden und Teil der Zuwendung werden. Angesichts der Komplexität der Aufgabe sowie der Heterogenität der Aufgabenstellung ist für die Erstellung der o.g. Positionen von einem Kostenrahmen von bis zu 50.000 € (brutto) auszugehen.

 

Der Hauptausschuss wird gebeten, anstelle der Bezirksversammlung für die Grundlagenermittlung einschließlich notwendiger Begutachtungen für ein Soziales Quartiers- und Dienstleistungszentrum Mümmelmannsberg bis zu 50.000 € aus Mitteln der Bezirksversammlung bereitzustellen.

Es wird eine Finanzierung aus dem Förderfonds konsumtiv (aktuell zur Verfügung stehende Mittel: 26.829,93 €) und aus den Sondermitteln der Region Billstedt (aktuell zur Verfügung stehende Mittel: 30.833,36 €) vorgeschlagen.

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung anstelle der Bezirksversammlung und zugleich Festlegung, zu welchem Anteil die Finanzierung aus dem Förderfonds konsumtiv und den Sondermitteln der Region Billstedt erfolgen soll, wird gebeten.