Grüner Pfeil für den Radverkehr
Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 13.4
Antrag
der BAbg. Detmer, Potthast und Fraktion der GRÜNEN
Die Straßenverkehrsordnung sieht seit 2020 die Möglichkeit vor, Radfahrende auf der Fahrbahn (z.B. auch auf Schutzstreifen), trotz Rotlicht einer Lichtsignalanlage, das Rechtsabbiegen durch den „Grünpfeil für Radverkehr“ (Verkehrszeichen 721) zu ermöglichen. Beim Abbiegen ist dabei besonders auf die Sicherheit derjenigen zu achten, deren Lauf- bzw. Fahrtrichtung Grün zeigt. Ein Stoppen an der Haltelinie vor dem Abbiegen ist vorgeschrieben und wird in Hamburg zusätzlich durch ein entsprechendes Schild angemahnt.
Der Grüne Pfeil für den Radverkehr kann einen positiven sowie vor allem kostengünstigen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs leisten: So lassen sich einerseits Wartezeiten, die als unnötig empfunden werden, minimieren, während andererseits keine großflächigen baulichen Änderungen zur Anordnung notwendig sind.
Für die Anordnung der Verkehrszeichen ist die „Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen maßgeblich. Leider hat es lange gedauert, bis das Verkehrszeichen 721 darin aufgenommen wurde. Obwohl bei allen Neuplanungen und Umbauten eine Prüfung auf den Einsatz des Verkehrszeichens vorgeschrieben ist, wurde diese bisher nur äußerst selten angeordnet. Damit die Radfahrenden bereits jetzt von der Regelung profitieren können, ist es sinnvoll, einen Einsatz für ausgewählte Bestandskreuzungen und -einmündungen zu prüfen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung fordert die Innenbehörde als zuständige Fachbehörde gemäß § 27 BezVG auf, die Anordnung des Verkehrszeichens 721 an folgenden Knotenpunkten im Bezirk Bergedorf zu prüfen und, sofern fachlich möglich, dessen Einsatz anzuordnen:
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