22-1805.1

Großveranstaltung in Hamburg-Mitte mit Augenmaß genehmigen

Mitteilung öffentlich

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20.04.2021
Sachverhalt

 

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss beschließt den Antrag mehrheitlich - bei Gegenstimmen der Fraktion Die LINKE und GRÜNE-Fraktion-. Das Bezirksamt informiert den Cityausschuss mit nachfolgender Stellungnahme.

 

Die Jahre 2020/ 21 sind aufgrund der Corona-Epidemie für die Hamburger Wirtschaft im Allgemeinen und für die Veranstaltungsbranche im Besonderen eine große Herausforderung. Der Gesundheitsschutz genießt zurecht Priorität, so dass Großveranstaltungen derzeit nicht möglich sind. Für den Veranstaltungsstandort Hamburg mit seinen überregional relevanten Formaten wie Triathlon, Cyclassics, Hafengeburtstag oder Schlagermove ist die Saison 2020/ 21 somit eine außergewöhnliche. Die volkswirtschaftlichen Schäden aber auch die Einbußen im kulturellen und gesellschaftlichen Leben sind derzeit kaum abschätzbar. Insofern ist es nachvollziehbar, wenn in Bezug auf überregional relevante Events darüber nachgedacht wird, wie diese - bei Abschwächung der Pandemie - doch noch stattfinden können.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist jedoch nicht absehbar, wann dies geschehen kann bzw. wann Großveranstaltungen in 2021 genehmigungsfähig sind. Da viele Großformate auf gutes Wetter angewiesen sind, kann es jedoch im weiteren Jahresverlauf zu einer Ballung von mehreren Veranstaltungen an bestimmten Wochenenden kommen. Eine solche Konzentration stellt den Bezirk Mitte vor besondere Herausforderungen.

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat bereits in der Vergangenheit immer wieder – in der Regel zustimmend – die bezirklichen Belange von Großveranstaltungen behandelt. Sondernutzungen wurden erteilt, aber in der Regel mit Auflagen versehen. Neben der Relevanz für die Sportstadt Hamburg und der wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung von Groß-Events sind dabei immer auch die Belastungen und Einschränkungen der Wohnbevölkerung in den innerstädtischen Quartieren berücksichtigt worden. Ziel war es dabei, attraktive Veranstaltungen zu ermöglichen und gleichzeitig die Lebensqualität in den Vierteln zu erhalten.

 

In  2021 hat sich nun die Genehmigungspraxis insofern verändert, als dass erstmals ein konzentriertes Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Damit erhält das Bezirksamt Hamburg-Mitte aber auch die Bezirkspolitik eine besondere Verantwortung.

 

Die Regierungskoalition aus SPD, CDU und FDP bekennt sich zum Veranstaltungsstandort Hamburg, dessen wesentliche Flächen in Mitte liegen. Die Durchführung von Großveranstaltungen in 2021 bzw. das Nachholen von ausgesetzten Großveranstaltungen kann jedoch nur unter Auflagen und mit Rücksicht auf die Wohnbevölkerung genehmigt werden. Wenn es überhaupt denkbar ist, eine Konzentration auf wenige Wochenenden zu genehmigen, dann muss über Ausgleiche nachgedacht werden, insbesondere für die Menschen auf St. Pauli und in der Innenstadt.

 

Der Bezirksamtsleiter wird daher gebeten,

 

  1. Sich angesichts der besonderen Situation in 2020/ 21 grundsätzlich für die Genehmigung von Großveranstaltungen in Hamburg-Mitte auszusprechen, wenn das Infektionsgeschehen dies zulässt
  2. Dabei aber mit Augenmaß vorzugehen und eine Konzentration von Veranstaltungen auf einige wenige Wochenenden nur dann zuzulassen, wenn es für die betroffenen Stadtteile Ausgleiche gibt, z.B.

a)      Die verbindliche Umsetzungsplanung zur Neugestaltung der westlichen Reeperbahn (Abschluss  eines LOI zw. Bezirksamt, BWVI, BIS)

b)      Die prioritäre Aufstellung der geplanten Sportgeräte (Calesthenics) auf der Michelwiese und im alten Elbpark

c)       Die Sanierung des Basketballplatzes am Großneumarkt

d)      Die Aufstellung von Sitzmöglichkeiten am Großneumarkt

e)      Die Nachpflanzungen von Straßenbäumen an folgenden Standorten:

 

  - "Irokese", also der Mittelstreifen am Spielbudenplatz auf Höhe des Lokals "Herzblut"

  - Reeperbahn an der Ecke Hein-Hoyer-Straße vor dem Geschäft "Sexy Devil"

  - Kastanienallee an der Ecke zur Davidstraße

 

  1. Die bewährten Auflagen aus den Vorjahren für den Schlagermove auch in 2021 aufrecht zu erhalten (s. Drs 21-5095),

 

Dem Cityausschuss zu berichten.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 13.04.2021 wie folgt Stellung:

 

Bislang ist beim Bezirksamt Hamburg-Mitte noch kein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 31 SOG gestellt worden. Die gesetzliche Frist für einen solchen Antrag ist sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn. Da eine Durchführung des Schlagermoves ohne die Genehmigung nach § 31 SOG gesetzlich ausgeschlossen und das neue und aufwändige konzentrierte Genehmigungsverfahren nach § 31 SOG im Zeitraum bis zum veröffentlichten Termin 2.7.2021 nicht realisierbar ist, schließen wir es nach derzeitigen Sachstand aus, dass mit der Umsetzung der veröffentlichten Planung noch zu rechnen ist.

 

Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen, des Verfahrens und des Rahmens möglicher Auflagen und Versagungsgründe nach § 31 SOG wird die Verwaltung der Bezirksversammlung eine Vorlage mit allgemeinen Informationen zukommen lassen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.