22-1647

Glashütter Landstraße: Immobilien-Ruinen zu Natur machen! Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 04.06.2025 Regionalausschuss Alstertal Ö 7.11

Sachverhalt

Am Rande des Hummelsbütteler Müllbergs stehen seit sehr vielen Jahren zwei Ruinen:

  1. Glashütter Landstraße 210:

Flurstück Nr. 10

ist baurechtlich ein ehemaliges Behelfsheim,

  1. Glashütter Landstraße 216 / Ecke Poppenbütteler Straße:

Flurstück Nr. 8

ist ein ehemaliger Gewerbebetrieb,

Aktuell liegt kein Abrissantrag vor (Frage 3 der Senatsantwort 22/17411

vom 14.01.2025)

Beide Gebäude

+ sind unbewohnt

+ Landschaftsschutzgebiet: Nein

+ Bestandteil Deponiefläche: Nein

+ fallen nicht unter das Wohnraumschutzrecht (Auskunft des Bezirksamtes Wandsbek vom 18.3.2025)

+ „Außengebiet“ laut Baustufenplan Hummelsbüttel vom 10.3.1953

Beide Ruinen stellen ein katastrophales optisches Entree für die nach Hamburg wollenden Autofahrer aus Norderstedt bzw. dem südlichen Schleswig-Holstein dar. Eine Renaturierung würde außerdem das Naturgebiet der Hummelsbütteler Feldmark erweitern. Dieser Antrag wird vom „Verein zur Erhaltung der Hummelsbütteler Feldmark“ unterstützt.

Petitum/Beschluss

Die zuständigen Behörden werden gebeten:

Mit den Eigentümern der Objekte Glashütter Landstraße 210 und 216 in Hamburg-Hummelsbüttel Gespräche aufzunehmen, mit dem Ziel, diese Grundstücke für die Freie und Hansestadt Hamburg zu erwerben. Nach Erwerb ist die jeweils vorhandene Bausubstanz ersatzlos zu entfernen incl. Fundamente und Anschlußleitungen. Bei Bedarf ist eine

Altlastensanierung vorzunehmen. Anschließend sind die Grundstücke zu Renaturieren.

Die Bezirksversammlung möge sich diesem Beschluss anschließen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
04.06.2025
Ö 7.11
Anhänge

Fotos Glashütter Landstraße 210 & 216

Lokalisation Beta
Glashütter Landstraße Müllberg Hummelsbüttel Poppenbütteler Str. Hummelsbüttel Hamburg

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