23-0659.1

Geschwindigkeitsdurchsetzung in der Tempo-30-Zone Wohlwillstraße

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.23

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.04.2025 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion Drs. Nr. 23-0659 einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion - zugestimmt.

Aus der Bevölkerung mehren sich Beschwerden über Verkehrsverstöße in mehreren Straßen der Tempo-30-Zone rund um die Wohlwillstraße. Besonders in den Sommermonaten wird von kurzfristigen, erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie vom absichtlichen Aufheulenlassen von Motoren („Poserverhalten) berichtet.

Betroffen sind folgende Straßen:

Wohlwillstraße

Gilbertstraße

Brigittenstraße

Hein-Hoyer-Straße (nördlicher Teil)

Ein besonderer Schwerpunkt wurde im Bereich des Fußngerüberwegs an der Ecke Wohlwillstraße/Otzenstraße festgestellt. Anwohnende berichten dort vermehrt von brenzligen Situationen zwischen zu schnell fahrenden Autos und zu Fuß gehenden Personen.

In unmittelbarer Nähe des Überwegs befinden sich ein Spielplatz, eine Schule sowie ein Kindergarten. Dadurch ergibt sich eine besonders schützenswerte Verkehrssituation, in der Rücksichtnahme und Einhaltung der Tempobegrenzung von besonderer Bedeutung sind.

Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Tempo-30-Zonen-Beschilderungen an den Einfahrten zum Quartier insbesondere aus Richtung Simon-von-Utrecht-Straße in die Hein-Hoyer-Straße sowie von der Budapester Straße in den Grünen Jäger stark verschmutzt oder durch Aufkleber unkenntlich gemacht sind. Dies kann dazu führen, dass Verkehrsteilnehmende die Tempo-30-Regelung gar nicht wahrnehmen.

Die Verwaltung wird gebeten,

1. zu prüfen, ob in beiden Fahrtrichtungen vor dem Fußngerüberweg an der Ecke Wohlwillstraße / Otzenstraße eine Fahrbahnmarkierung „Tempo 30“ sowie das Verkehrszeichen „Kinder“ angebracht werden können, und dies im positiven Fall umzusetzen

2. zu prüfen, ob die vorhandenen Tempo-30-Beschilderungen an den Zufahrten ins Wohngebiet (insbesondere aus Richtung Simon-von-Utrecht-Straße in die Hein-Hoyer-Straße sowie von der Budapester Straße Richtung Grüner Jäger) gut erkennbar und nicht beschädigt oder überklebt sind, und falls erforderlich, eine Reinigung, Erneuerung oder zusätzliche Kennzeichnung zu veranlassen

3. zu prüfen, ob es in diesem Bereich eine erhöhte Beschwerdelage bezüglich des beschriebenen Poserverhaltens gibt,

4. die Möglichkeit verstärkter mobiler Geschwindigkeitskontrollen in den Sommermonaten in der Wohlwillstraße, Gilbertstraße, Brigittenstraße und Hein-Hoyer-Straße zu prüfen und gegebenenfalls zu veranlassen und

5. der Bezirksversammlung über die Ergebnisse der Prüfungen sowie etwaige Maßnahmen zu berichten.

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 05.06.2025 wie folgt Stellung:

Punkt 1:

Bei einer Fahrbahnmarkierung mit dem Schriftzug „Tempo 30“, handelt es sich um ein Piktogramm. Zu Piktogrammen auf der Fahrbahn wird auf die Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV), Kapitel Verkehrsberuhigung verwiesen. Hier wird ausgeführt:

r die Anordnung von30“-Piktogrammen auf der Fahrbahn kommen nur Zonen in Betracht, die trotz rechtskonformer Verkehrszeichenregelung ein überdurchschnittlich hohes Maß anGeschwindigkeitsüberschreitungen (Überschreitungsquote von mindestens 15% gemessener Fahrzeuge ab 40 km/h) oderGeschwindigkeits-Unfällen oder Rechts-vor-Links-Unfällen (Unfallhäufungsstellen) oderFahrbahnquerungen durch Fußngerinnen und Fußnger, insbesondere durch Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen an bestimmten Örtlichkeiten aufweisen.

Vor der Anordnung von Piktogrammen ist zunächst zu prüfen, ob sämtliche baulichen, sowie straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen zur Einengung der Fahrgasse ausgeschöpft worden sind. Gegebenenfalls ist der ruhende Verkehr gesondert zu regeln.

Anlässlich der Drucksache wurden aktuelle Messungen durchgeführt. Diese ergaben bei 167, bzw. 298 gemessenen Fahrzeuge jeweils ein Fahrzeug über Grenzwert. (Spitzengeschwindigkeit einmal 42 km/h und einmal 39 km/h). Die Überschreitungsquote lag somit bei 0,6 % bzw. 0,34 %.

Die anderen hier vorgenannten Bedingungen als Geschwindigkeitsübertretungen - laut HRVV kommen im vorliegenden Fall ebenfalls nicht in Betracht. Unfallhäufungsstellen sind nicht vorhanden und Erkenntnisse über erhöhten Querungsbedarf von Kindern oder mobilitätseingeschränkten Personen sind an bestimmten Örtlichkeiten insbesondere der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des PK 14 nicht bekannt. Mit querenden Fußngern haben Fahrzeugführer innerhalb einer Tempo 30-Zone grundsätzlich überall und zu jeder Zeit zu rechnen.

Im Zuge der eingehenden Betrachtung des Fußngerüberwegs Wohlwillstraße/ Otzenstraße wurde festgestellt, dass das aus Richtung Paulinenplatz kommend rechts angebrachte Verkehrszeichen (VZ) 350 sehr weit vom Fahrbahnrand abgerückt stand. Der Verkehrszeichentrupp vom Bezirksamt Hamburg-Mitte wurde durch das PK 14 damit beauftragt, dieses VZ 350 weiter an den Fahrbahnrand zu versetzen.

Die Straßenverkehrsbehörden gehen davon aus, dass mit dem in der Drucksache benannten Verkehrszeichen „Kinder“ das Gefahrenzeichen VZ 136-10 gemeint ist. Dieses hat wie die Kategorie „Gefahrenzeichen“ schon nahe legt - nicht etwa hinweisenden Charakter, sondern warnt an Gefahrenstellen. Eine Gefahrenstelle liegt hier aber nicht vor.

Punkt 2:

Die Beschilderungen wurden durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde überprüft. Es wurden durch das PK 14 Mängel festgestellt, die dem Verkehrszeichentrupp des Bezirksamts mit der Bitte um Erledigung angezeigt wurden.

Punkt 3:

Ein derartiges Poserverhalten ist weder dem zuständigen PK 16, der Straßenverkehrsbehördedes örtlich zuständigen PK 14, noch der Dienststelle Beschwerdemanagement und Disziplinarangelegenheiten (BMDA) bekannt. Die für Poser zuständige Fachdienststelle der Polizei Hamburg hat Kenntnis erhalten und wird im Rahmen ihres Auftrages die Hinweise aufnehmen.

Punkt 4:

Anlässlich dieser Drucksache wurden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt (Ergebnisse siehe unter Punkt 1). Die Überschreitungsquote hierbei war derart gering, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen zukünftig an festgestellten Schwerpunkten eingesetzt werden.

Fazit

Es konnten aufgrund dieser Drucksache Beschilderungen im Bereich des Paulinenplatzes bzw. des Fußngerüberweges in der Wohlwillstraße hinsichtlich ihrer Sichtbarkeit optimiert werden.

Das in der Drucksache geschilderte erhöhte Maß an Geschwindigkeitsübertretungen sowie ein Poserverhalten oder sonstige Hinweise auf eine Gefahrenstelle konnten aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht festgestellt werden.

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 18.08.2025 wie folgt Stellung:

Zu 2: Das Bezirksamt Hamburg Mitte hat eine Reinigung der beschmutzten Beschilderung durchgeführt und in Abstimmung dem zuständigen Polizeikommissariat das Verkehrszeichen 350 (Fußngerüberweg) an den Fahrbahnrand versetzt.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Wohlwillstraße Simon-von-Utrecht-Straße Hein-Hoyer-Straße Budapester Str. Otzenstraße Gilbertstraße Brigittenstraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.