Georgswerder als RISE-Gebiet entwickeln
Letzte Beratung: 16.09.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.3
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1731 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 18.03.2021 mit der Drs. Nr. 22-1731.1 bestätigt.
Die Elbinsel Wilhelmsburg hat sich in den vergangenen Jahren - nicht zuletzt durch die IBA und igs - stark verändert. Diese Veränderung und zahlreiche Investitionen haben in vielen Quartieren zu Verbesserungen der Lebensqualität und der Wohnungssituation geführt. Wilhelmsburg gilt mittlerweile als Szeneviertel und zieht vor allem junge Familien an. Allerdings sind nicht alle Quartiere gleichermaßen durch diese positiven Entwicklungen betroffen. Unter den bisher vernachlässigten Gebieten befindet sich das Quartier Georgswerder. Die ehemalige Binneninsel der Unterelbe liegt in Nordosten der Elbinsel Wilhelmsburg und grenzt unmittelbar an die Elbinsel Veddel. Damit liegt Georgswerder, mit seiner eher dörflichen Struktur, aufgrund seiner guten verkehrlichen Anbindung gleichzeitig im Herzen von Hamburg und mitten im Grünen. Das Quartier am Fuße des Energiebergs, der nach seiner aufwendigen Sanierung durch die IBA mittlerweile zu den beliebtesten Ausflugszielen im Hamburger Süden zählt, bietet somit ein hohes städtebauliches Entwicklungspotential.
Ein erster Schritt wurde bereits im Jahr 2012 unternommen: gemeinsam mit dem Bezirk, der BSU und der IBA Hamburg GmbH entwickelten viele engagierter Bürger*innen das "Zukunftsbild Georgswerder 2025". Dieser Prozess gilt bis heute als Beispiel für gelungene Bürgerbeteiligung. Allerdings wurden seitdem verhältnismäßig wenige Ideen umgesetzt, unter ihnen ist das neue Wohnquartier "Georgswerder Kirchenwiese". Neben dem Bau von rund 190 Wohneinheiten, wird an der Ecke Niedergeorgswerder Deich/Rahmwerder Straße auch ein lange geforderter Quartiersplatz sowie das Gewerbegebiet "Fiskalische Straße" geschaffen. Die konkreten baulichen Maßnahmen dafür haben - wie geplant - Anfang 2020 begonnen. Parallel dazu lässt sich im Quartier allerdings eine negative Entwicklung beobachten: der Verfall schreitet in Georgswerder immer schneller voran, Geschäfte schließen und ganze Straßenzüge verwahrlosen. Anwohner beklagen, dass immer mehr alteingesessene Bürger wegziehen und ihre Häuser an gewerbliche Vermieter verkaufen. Diese investieren nicht in die Substanz der Gebäude, da sie - aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in Hamburg - von benachteiligten Randgruppen aus z.B. Osteuropa auch mit Schrottimmobilien sehr gute Mieterträge erzielen können.
Auch der Arbeitskreis Georgswerder befürchtet, dass diese Abwärtsspirale nicht allein durch die Umsetzung des Projektes "Kirchenwiesen" und "Fiskalische Straße" aufgehalten werden kann. In Anlehnung an das "Zukunftsbild Georgswerder 2025", sprechen sie sich für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die eine ganzheitliche Entwicklung des Stadtteils ermöglichen.
Die Einrichtung eines RISE-Gebiets Georgswerder würde den strukturellen, politischen und finanziellen Rahmen für eine ganzheitliche Entwicklung des Quartieres schaffen. Hier stehen vor allem die Verbesserung der sozialen Infrastruktur, der Nahversorgung, der Steigerung der Aufenthaltsqualität öffentlicher Plätze und die Förderung des nachbarschaftlichen Lebens im Zentrum. Darüber hinaus können neben zusätzlichen Baupotenzialen, die sich bspw. aus der Schließung bestehender Baulücken ergeben, auch neue Wegeverbindungen bspw. zum Luna Center, der Tor zur Welt-Schule, ins Reiherstiegviertel und auf die Veddel erheblich zu einer Attraktivitätssteigerung des Quartiers beitragen.
Der Regionalausschuss möge daher beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
1. die Einrichtung eines zukünftigen Fördergebiets der integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) Georgswerder geprüft wird.
2. dem Regionalausschuss Wilhelmsburg-Veddel zeitnah über das Ergebnis dieser Prüfung berichtet wird.
Das Bezirksamt teilt zur aktuellen und perspektivischen Situation in Georgswerder und zum fachlich-inhaltlichen Prüfergebnis zur Festlegung und Umsetzung eines RISE-Verfahrens für Georgswerder Folgendes mit:
Mit dem „Sprung über die Elbe“ verfolgen der Hamburger Senat und das Bezirksamt Hamburg- Mitte auf der Elbinsel Wilhelmsburg gemeinsam seit mehreren Jahren sowohl im Kontext größerer Flächenentwicklungsplanungen verschiedene größere Wohnungsbau- und Infrastrukturvorhaben als auch konkrete Stadtteilentwicklungsprojekte in den bestehenden Quartieren. Wichtige Impulse gaben dabei die Internationale Gartenschau, die Internationale Bauausstellung IBA und der inzwischen erfolgte Rückbau der alten Wilhelmsburger Reichstraße. Hieraus resultierten die größeren neuen Entwicklungsplanungen in der Nord-Süd-Achse wie das Wilhelmsburger Rathausviertel, das Elbinselquartier und das Spreehafenviertel. Auch östlich der Bahntrasse und der neuen Wilhelmsburger Reichstraße wurden und werden Neubauvorhaben für Wohn- und Gewerbeflächen als auch Projekte der Stadtteil- und Quartiersentwicklung geplant und umgesetzt.
Betrachtungsrahmen Georgswerder © Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Georgswerder liegt im Nordosten der Elbinsel Wilhelmsburg. Der im Kontext der Drs. 22-1731.1 zu betrachtende Teilbereich von Georgswerder grenzt im Norden an den Stadtteil Veddel, im Westen an die Bahntrasse, im Südwesten und Süden an die Wilhelmsburger Dove-Elbe und im Osten an die Trassierung der A255/A1 an. In diesem Gebiet leben aktuell etwa 1.900 Menschen.
Ein großer Flächenanteil dieses Quartiers wird durch den „Energieberg“ Georgswerder, einer ehemaligen Deponie bestimmt, die im Zuge der Internationalen Bauausstellung saniert und mit einem „Skywalk“ mit Aussichtsplattform begehbar gemacht wurde. Nördlich und westlich des Energieberges befinden sich mehrere größere Kleingartenanlagen, im Süden die Ziegeleiteiche und eine Reitsportanlage. Auch im Westen und Süden Georgswerders werden große Flächenareale als Kleingartenanlage genutzt. Es gibt in Georgswerder heute mehr Kleingärten als Wohnhäuser. Der Wohnungsbau ist von Geschosswohnungsbau entlang des Niedergeorgswerder Deichs und von vielen Einfamilienhäusern geprägt.
Wie eingangs ausgeführt gibt es auch in Georgswerder im Kontext des sog. „Sprung über die Elbe“ neue Entwicklungsplanungen. Mehrere Teilflächen wurden und werden seitens des Bezirksamtes Hamburg-Mitte zusammen mit der heutigen IBA-Entwicklungsgesellschaft und mit weiteren Beteiligten für eine Flächenentwicklung vorbereitet oder sind bereits neu gestaltet.
Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 97 „Langenhövel“ vom 21.09.2020 wurde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung auf Basis eines gemeinsam mit der IBA vorgeschalteten Werkstattverfahrens mit intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitet. In dem neuen Wohnquartier „Kirchenwiese“ entstehen rd. 190 Wohneinheiten für etwa 400 neue Bewohnerinnen und Bewohner, eine Kita und ca. 15.000 qm BGF gewerbliche Nutzungen. Ca. 3 ha werden als Grün- und Freiflächen entwickelt. Im Norden des Bebauungsplangebietes, mitten in Georgswerder und in Nachbarschaft zur Elbinselschule, setzt der inzwischen rechtskräftige neue B-Plan einen Quartiersplatz und einen öffentlicher Spielplatz fest. Beide Flächen sind bereits hergerichtet (2020/21). Das Bebauungsplanverfahren war erforderlich geworden, weil die seinerzeit projektierte Wohnbebauung mit dem, seitens des damals zuständigen Bezirksamtes Harburg aufgestellten, „Vorgänger-B-Plan“ Wilhelmsburg 81, Blatt 1 (2005) nicht in der geplanten Form realisiert werden konnte.
Entlang der Wilhelmsburger Dove-Elbe im Süden hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte einen weiteren Bebauungsplan, Wilhelmsburg 101, eingeleitet. Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Festsetzungen zur Sicherung der Hövelpromenade als öffentliche Straße, für Grünflächen und naturschutzrechtliche Maßnahmenflächen sowie für Kleingartenflächen vorgenommen werden. Der Bebauungsplan steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem B-Plan Wilhelmsburg 97 und greift Festsetzungen des Vorgänger-B-Plans Wilhelmsburg 81, Blatt 2 (2005) auf.
Im nördlichen Teil von Georgswerder bearbeitet das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung das Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 98 „Fiskalische Straße“. Die Standortentwicklung erfolgt gemeinsam mit der IBA als Projektentwicklungsgesellschaft. Eine zunächst geplante Wohnbebauung kann aufgrund der hier nachgewiesenen Depositionswerte nicht planerisch umgesetzt werden. Aktuell wird daher eine Ausweisung als Gewerbegebiet mit rd. 4 ha inklusive der Grundstücksvergabeverfahren zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben verfolgt.
Wichtige Infrastrukturprojekte sind derzeit in Planung. Insbesondere besteht die Chance, im Zuge der aktuellen Neubauplanung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zusammen mit Schulbau Hamburg für die Grundschule Rahmwerder Straße (Elbinselschule) auch die Quartiersmitte zu stärken. Hier ist heute eine 3-zügige Grundschule mit Sporthalle, bestehend aus Gebäuden aus den 1950er Jahren sowie Containerklassen, untergebracht. Im denkmalgeschützten sogenannten Künstlerhaus sind ebenfalls noch schulische Flächen untergebracht (zu diesem Objekt siehe aktuelle Ergänzung weiter unten). Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2019 empfiehlt einen Schulneubau und die Sanierung der Sporthalle. Auf dieser Basis wurde die Entscheidung für einen Neubau der Schule Anfang 2021 getroffen.
Nach aktueller Planungsidee (April 2021) wird das neue Schulgebäude als ein dreigeschossiger kompakter rechteckiger Baukörper mit drei Innenhöfen, die die Mittelzone vom 1. und 2.OG belichten, konzipiert. Das Schulgelände soll insgesamt neu strukturiert werden. Neubau und Altbau definieren eine Kante zur Rahmwerder Straße. Zwischen der Sporthalle und Sportflächen im Norden des Grundstücks entsteht ein großzügiger Schulhof. Richtung Niedergeorgswerder Deich oberhalb des neuen Quartiersplatzes kann ein neuer Parkplatz angeordnet werden. Das Schulneubauvorhaben wird zurzeit zwischen BSB, Architekturbüro und Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung vorabgestimmt. Auf der Fläche dazwischen wird eine neue Kita mit einer von der Grundschule unabhängigen Erschließung vom Niedergeorgswerder Deich projektiert (Bauvorbescheidsverfahren 2021). Die angedachte neue Erschließung kann voraussichtlich im Zuge der Veloroutenplanung (Veloroute 10) ermöglicht werden, indem die an dieser Stelle vorhandene Bushaltebucht zukünftig nicht mehr erforderlich sein wird.
Das Projekt „Q8“ der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (alsterdorf assistenz west gGmbH) ist seit Mai 2019 in Wilhelmsburg tätig, unter anderem mit dem Projekt „Georgswerder“. Im Jahr 2020 hat Q8 eine Projektskizze für ein Café und Treffpunkt in Georgswerder im Bezirksamt Hamburg-Mitte unter Einbindung der Fachämter Stadt- und Landschaftsplanung und Sozialraummanagement vorgestellt. Unter dem Namen „ONKEL GEORG“ soll ein inklusiver Bäckerei- und Cafébetrieb als Treffpunkt und Nahversorgungsangebot für das Quartier entstehen. Nachmittags könnten die Räume für Beratungs-, Freizeit- und Bildungsangebote genutzt werden. Das Café soll möglichst am Wochenende als Familiencafé privat betrieben werden. Die alsterdorf assistenz west gGmbH würde die Trägerschaft für das Vorhaben übernehmen und dieses als Beschäftigungsprojekt im Rahmen der Eingliederungshilfe umsetzen. Mit diesem Konzept wäre nach Einschätzung von Q8 der laufende Betrieb grundsätzlich finanziert. Die Fachämter Stadt- und Landschaftsplanung und Sozialraummanagement unterstützen diese Projektidee grundsätzlich. Verschiedene Standorte und Fördermöglichkeiten wurden bereits geprüft. Aktuell wird ein Grundstück am Niedergeorgswerder Deich favorisiert.
Eine sehr besondere Wohnsituation liegt mit der Sinti- und Roma-Siedlung am Georgswerder Ring vor. Sozialbehörde, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und Bezirksamt Hamburg-Mitte haben nach vielen einzelnen Vorgesprächen eine „Steuerungsgruppe Georgswerder Ring“ eingerichtet, die sich mit den dortigen Herausforderungen befasst und Lösungen erarbeitet. Derzeit wird eine Eigentumsübernahme durch Fördern und Wohnen Hamburg (f&w) vorbereitet. Grundsätzliche Absprachen konnten im April 2021 bestätigt werden, die Klärung der noch offenen Fragen läuft. f&w wird für den Georgswerder Ring ein so genanntes „Quartiersmanagement“ vor Ort einrichten. Die Arbeit dieser Steuerungsgruppe und die nunmehr vorbereitete Lösung sind äußerst positiv zu bewerten. Die hier langjährig bekannten, überwiegend sozial- und belegungspolitischen Herausforderungen wären allerdings mit den Steuerungs- und Fördermöglichkeiten der Integrierten Stadtteilentwicklung nicht lösbar gewesen.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte steht hinsichtlich der diversen hier dargestellten laufenden und geplanten Entwicklungen und konkreten Projekte, aber auch zu weiteren Planungen wie der Veloroute 10 oder der Gestaltung des Dove-Elbe-Ufers, in einem kontinuierlichen Austausch mit dem Arbeitskreis Georgswerder und mit den Fraktionen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse (u.a. Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel). Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nimmt an den Inseldialogen, die die IBA anbietet, regelhaft in Referentenrolle und mit fachlicher Expertise teil. Die Hinweise und Fragen, die in diesen Gesprächen und Sitzungen vorgebacht werden, werden bezirksseitig sehr ernst genommen und im Rahmen der bezirklichen Aufgabenwahrnehmung bearbeitet.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat sich im Juni 2021 an dem Projektaufruf der BSW zum „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ beteiligt und sich unter anderem mit einer Projektskizze für die zukünftige Entwicklung des heutigen „Künstlerhauses“ Rahmwerder Straße 3 als Kooperationsprojekt in Federführung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung beworben. Im Juli 2021 wurde das Bezirksamt Hamburg-Mitte seitens der Stadtentwicklungssenatorin darüber informiert, dass diese Projektskizze „Sanierung eines denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes der Schule Rahmwerder und Entwicklung zu einem soziokulturellen Künstler- und Musikhaus Georgswerder“ zur Aufnahme in den Stadtentwicklungsfonds ausgewählt wurde. Damit ist die Förderzusage über Mittel in Höhe von knapp 1,5 Mio. € verbunden. Die Kooperationspartner sind informiert. In die Projektentwicklung wird im 2. Halbjahr 2021 eingetreten.
Ziel des hamburgischen Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) ist es, die Lebensqualität in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf durch städtebauliche Maßnahmen zu verbessern und den sozialen Zusammenhang zu stärken. Dafür sind finanzielle und personelle Ressourcen quartiersbezogen zu bündeln und es sind unter bestimmten Voraussetzungen besondere rechtliche Instrumente einsetzbar.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung erarbeitet im Bezirksamt Hamburg-Mitte die Begründungsunterlagen für die Anmeldung potenzieller neuer Fördergebiete bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen („Gebietsauswahldokument“). Dafür ist eine gebietsbezogene fachliche Einordnung der spezifischen städtebaulichen und sozialen Situation vorzunehmen, welche die zentralen Defizite und strategische Zielsetzungen benennt und zugleich aufzeigt, dass (nur) im Wege eines RISE-Verfahrens Lösungsmöglichkeiten bestehen.
Die Kriterien der Bund-Länder-Städtebauförderung, aus denen auch die Rahmenbedingungen des Hamburgischen Landesprogramms RISE abgeleitet sind, sind dabei zu beachten. Ein wesentliches Merkmal ist die Subsidiarität: Fördermittel dürfen nur dort eingesetzt werden, wo andere öffentliche Stellen, soziale Träger oder private Dritte nicht verpflichtet oder nicht in der Lage sind, bestimmte Planungen oder Maßnahmen durchzuführen. Bei RISE-Verfahren handelt es sich um längerfristig anzulegende Prozesse, die von allen Beteiligten ein hohes Maß an Kompromissfähigkeit, Lösungswillen, Energie, Geduld und Kreativität erfordert.
Um ganzheitlich in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf eine Verbesserung der Lebensbedingungen zu erreichen, sind verschiedenste Handlungsfelder zu betrachten und bei Bedarf zu bearbeiten. Umsetzungsgrundlage für einen vorab zu definierenden Verfahrenszeitraum bildet ein bezirksseitig zu erarbeitendes und breit abzustimmendes Integriertes Entwicklungskonzept (IEK), das sich strategisch mit der Ausgangssituation auseinandersetzt und operativ, bezogen auf alle relevanten Handlungsfelder, umsetzungsfähige Projekte zur Zielerreichung mit allen Finanzierungsträgern benennt. Das IEK ist im laufenden Verfahren zu überprüfen und anzupassen und bei Verfahrensende abschließend zu bilanzieren.
An die konzeptionellen, gebietsbezogenen Aufgaben und ebenso an die einzelnen Projektentwicklungen und Fördermittelvergaben werden vor diesem Hintergrund hohe fachliche und rechtliche Anforderungen gestellt. Die Steuerung, Koordinierung und zentralen Abstimmungserfordernisse in den Verfahren binden erhebliche Personalkapazitäten. Gleichwohl sind die Verfahren nur dann erfolgreich, wenn die Mitwirkungsbereitschaft der Akteurinnen und Akteure und die jeweils erforderlichen rechtlichen und kapazitativen Rahmenbedingungen vorliegen.
Über die unter II. dargestellten Vorhaben und Planungen in Georgswerder wurden und werden bereits vielschichtige Entwicklungsprozesse initiiert und bearbeitet. Die zuständigen Senatsbehörden, die IBA Entwicklungsgesellschaft, f&w und nicht zuletzt das Bezirksamt Hamburg-Mitte werden diese weiter verfolgen und die örtlichen Initiativen nach Kräften unterstützen.
Eine besondere Aufmerksamkeit sollte dabei auch der Bestandssituation im Geschosswohnungsbau zugemessen werden. Es wäre auszuloten, inwieweit die Bausubstanz einen Substandard aufweist und wie mit den rechtlichen Instrumenten des Baugesetzbuches, der Hamburgischen Bauordnung und des Wohnraumschutzes, mit konkreten Fördermöglichkeiten der Investitions- und Förderbank oder im direkten Verhandlungswege mit den Bestandshaltern Handlungsmöglichkeiten aktiviert werden können.
Die Durchführung eines komplexen RISE-Förderverfahrens wäre darüber hinausgehend allerdings unverhältnismäßig. Die darüber zusätzlichen anteilig einzuwerbenden Bundesfördermittel wiegen mit Blick auf die beschriebenen Planungen und Vorhaben die damit verbundenen verfahrensbedingten zusätzlichen konzeptionellen Steuerungs- und Controlling-Aufgaben nicht auf.
Eine RISE-Gebietsanmeldung „Georgswerder“ wird angesichts der heutigen Situation, der Perspektive und der operativen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten in Georgswerder einerseits und der zu beachtenden Verfahrensvorgaben und Eingriffsmöglichkeiten der Integrierten Stadtteilentwicklung andererseits seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung als nicht verhältnismäßig und nicht zielführend bewertet. Darüber hinaus wäre mit der Einrichtung eines neuen RISE-Fördergebietes Georgswerder und der verfahrensmäßigen Durchführung ein Personalmehrbedarf über mehrere Jahre verbunden. Die Fachamtsleitung hat aktuell den Stadtplanungsausschuss hierüber fachlich-inhaltlich unterrichtet.
Im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung und seiner Möglichkeiten wird das Bezirksamt Hamburg-Mitte mit allen beteiligten Stellen die Entwicklungen in Georgswerder auch weiterhin begleiten oder fördern. Hier gilt es, die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen gezielt einzusetzen. Dazu gehören der Einsatz der passenden rechtlichen Instrumentarien und die Unterstützung bei der Akquise von Projektfördermitteln aus anderen Programmen, wie aktuell über den Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere erfolgreich geschehen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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