Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Öffentlichen Parkraum im Neugrabener Zentrum ordnen
Letzte Beratung: 28.01.2020 Bezirksversammlung Harburg Ö 31
Die Bezirksverwaltung hatte aufgrund des Antrages der SPD-Bezirksfraktion vom 09.03.2018 (Drucksachen-Nr: 20-3627) das Gutachterbüro SBI mit einer Analyse und einem Konzept der Parksituation im Neugrabener Zentrum beauftragt. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 06.01.2020 wurde nach einer im Jahr 2019 durchgeführten Nacherhebung an einem Samstag der abschließende Bericht gegeben.
Die Gutachter sind bei ihren Untersuchungen zu dem Ergebnis gelangt, dass im Neugrabener Zentrum ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Untersuchung hinsichtlich der Nutzergruppen haben jedoch gezeigt, dass sowohl am Donnerstag als auch am Samstag die öffentlichen Parkplätze zu einem großen Teil von Dauerparkern, die öffentlichen Parkplätze länger als die üblichen Kunden des Neugrabener Zentrums in Anspruch nehmen, belegt werden.
Aufgrund dessen haben die Sachverständigen verschiedene Maßnahmen empfohlen, die dazu führen sollen, dass Dauerparker, die sich hauptsächlich aus Einwohnerinnen und Einwohnern, Händlerin und Pendlern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der im Neugrabener Zentrum ansässigen Einzelhandelsgeschäfte zusammensetzen dürften, andere zur Verfügung stehende Parkmöglichkeiten nutzen, damit die öffentlichen Parkplätze entsprechend ihres zwecks im Wesentlichen den Kunden der Geschäfte zur Verfügung stehen.
Kernpunkt der Maßnahme ist eine verbesserte Parkraumbewirtschaftung der bisher unbewirtschafteten 266 öffentlichen Parkplätze durch eine zeitliche Befristung der Parkmöglichkeit verbunden mit einer Intensivierung der Parkraumüberwachung. Das soll verbunden werden mit der Einrichtung der Möglichkeit des Bewohnerparkens. Zudem wurde empfohlen, mit der P+R Betriebsgesellschaft Kontakt aufzunehmen, um zu versuchen, dass P+R Parkhaus am Neugrabener Bahnhof auch für andere Nutzergruppen außerhalb der HVV-Nutzer zu öffnen.
Auch die Möglichkeit eines Quartiersparkhauses mit einer Kapazität von etwa 50-100 Stellplätzen wurde von den Gutachtern als mögliche Maßnahme für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ansässigen Gewerbebetriebe angeführt.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, nunmehr zeitnah Gespräche mit der unteren Verkehrsbehörde, dem Landesbetrieb Verkehr und der P+R Betriebsgesellschaft aufzunehmen, mit dem Ziel, im Hinblick auf die öffentlichen Parkplätze im Neugrabener Zentrum die von den Sachverständigen empfohlenen Maßnahmen
a. Parkraumbewirtschaftung durch zeitlich befristetes Parken im öffentlichen Parkraum
b. Intensivierung der Parkraumüberwachung
c. Einrichtung von Bewohnerparkzonen
d. Öffnung des P+R Parkhaus am Neugraben der Bahnhof für andere Nutzergruppen
möglichst zeitnah umzusetzen.
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