21-0484.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Öffentlichen Parkraum im Neugrabener Zentrum ordnen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.11.2020
10.11.2020
Ö 3.5
Sachverhalt

Die Bezirksverwaltung hatte aufgrund des Antrages der SPD-Bezirksfraktion vom 09.03.2018 (Drucksachen-Nr: 20-3627) das Gutachterbüro SBI mit einer Analyse und einem Konzept der Parksituation im Neugrabener Zentrum beauftragt. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 06.01.2020 wurde nach einer im Jahr 2019 durchgeführten Nacherhebung an einem Samstag der abschließende Bericht gegeben. 

Die Gutachter sind bei ihren Untersuchungen zu dem Ergebnis gelangt, dass im Neugrabener Zentrum ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Untersuchung hinsichtlich der Nutzergruppen haben jedoch gezeigt, dass sowohl am Donnerstag als auch am Samstag die öffentlichen Parkplätze zu einem großen Teil von Dauerparkern, die öffentlichen Parkplätze länger als die üblichen Kunden des Neugrabener Zentrums in Anspruch nehmen, belegt werden. 

 

Aufgrund dessen haben die Sachverständigen verschiedene Maßnahmen empfohlen, die dazu führen sollen, dass Dauerparker, die sich hauptsächlich aus Einwohnerinnen und Einwohnern, Händlerin und Pendlern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der im Neugrabener Zentrum ansässigen Einzelhandelsgeschäfte zusammensetzen dürften, andere zur Verfügung stehende Parkmöglichkeiten nutzen, damit die öffentlichen Parkplätze entsprechend ihres zwecks im Wesentlichen den Kunden der Geschäfte zur Verfügung stehen. 

 

Kernpunkt der Maßnahme ist eine verbesserte Parkraumbewirtschaftung der bisher unbewirtschafteten 266 öffentlichen Parkplätze durch eine zeitliche Befristung der Parkmöglichkeit verbunden mit einer Intensivierung der Parkraumüberwachung. Das soll verbunden werden mit der Einrichtung der Möglichkeit des Bewohnerparkens. Zudem wurde empfohlen, mit der P+R Betriebsgesellschaft Kontakt aufzunehmen, um zu versuchen, dass P+R Parkhaus am Neugrabener Bahnhof auch für andere Nutzergruppen außerhalb der HVV-Nutzer zu öffnen. 

 

Auch die Möglichkeit eines Quartiersparkhauses mit einer Kapazität von etwa 50-100 Stellplätzen wurde von den Gutachtern als mögliche Maßnahme für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ansässigen Gewerbebetriebe angeführt. 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, nunmehr zeitnah Gespräche mit der unteren Verkehrsbehörde, dem Landesbetrieb Verkehr und der P+R Betriebsgesellschaft aufzunehmen, mit dem Ziel, im Hinblick auf die öffentlichen Parkplätze im Neugrabener Zentrum die von den Sachverständigen empfohlenen Maßnahmen 

 

a. Parkraumbewirtschaftung durch zeitlich befristetes Parken im öffentlichen Parkraum 

b. Intensivierung der Parkraumüberwachung 

c. Einrichtung von Bewohnerparkzonen 

d. Öffnung des P+R Parkhaus am Neugraben der Bahnhof für andere Nutzergruppen 

 

möglichst zeitnah umzusetzen.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

22.10.2020

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu a c wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich steht der Landesbetrieb Verkehr (LBV) mit dem Bezirksamt Harburg bezüglich der Einführung des Bewohnerparkens in Neugraben Zentrum bereits im Austausch. Die Thematik des Bewohnerparkens berücksichtigt dabei die genannten Punkte a-c, da mit der Einführung von Bewohnerparkgebieten in Hamburg regelhaft auch die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung einhergeht, welche wiederum intensive Kontrollen seitens des LBV-Parkraummanagements mit sich bringt.

 

Die Einführung des Bewohnerparkens bedingt dabei grundsätzlich eine detaillierte vorherige Untersuchung, da es sich hierbei um die Einrichtung von Sonderparkberechtigungen für Bewohnerinnen und Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel nach der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e, x) handelt. Hiernach ist das Bewohnerparken nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen Parkdrucks die Bewohnerinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

 

Dem liegt zugrunde, dass Stellplätze im öffentlichen Straßenraum dem Grunde nach der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und folgerichtig schon deshalb für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten eng gefasste Kriterien anzulegen sind.

 

Nach erster Betrachtung der genannten Analyse des Gutachterbüro SBI scheinen diese Voraussetzungen erfüllt zu sein, sofern die aufgezeigten Baumaßnahmen umgesetzt werden. Der LBV erarbeitet hierzu im Hinblick auf den Zeithorizont derzeit eine Maßnahmenempfehlung.

Die geplanten Maßnahmen werden dem zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung im Anschluss und im vorgesehenen Ablauf der Einführung von Bewohnerparkgebieten zu gegebener Zeit vorgestellt werden; darauf folgend wird eine erweiterte Bürgerinformation mit einer Meinungsumfrage durchgeführt werden.

 

Zur Umsetzung des Bewohnerparkens und damit einhergehend einer Parkraumbewirtschaftung sowie entsprechender Kontrollen kann der LBV grundsätzlich mitteilen, dass eine Umsetzung in Jahren 2021 oder 2022 durchaus realistisch ist, sofern dies auch bei den Bewohnerinnen und Bewohnern auf Zustimmung stößt.

 

 

           10.06.2020

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt unter Beteiligung der Park + Ride-Betriebsgesellschaft mbH (P + R) zu d wie folgt Stellung:

 

Die Benutzung der P+R-Anlagen in Hamburg ist an eine direkt anschließende Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit gültigem Fahrausweis gebunden. Die im Petitum angesprochene Öffnung des P+R-Parkhauses in Neugraben für andere Nutzergruppen ohne eine unmittelbare Nutzungsabsicht des ÖPNV stünde folglich im Widerspruch zur P+R-Zweckbindung.

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Hille