22-2061.2

Fehlender Lärmschutz an der verlegten B 75

Mitteilung öffentlich

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16.09.2021
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2061 einstimmig zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 06.07.2021 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

Offensichtlich fehlt seit der erfolgreichen Verlegung der B 75, auf die jetzige Trasse, ein kleiner Teil der sonst vorhandenen Lärmschutzwand. Betroffen ist ein Bereich an der Neunfelder Str. im Übergang zur Hermann Keesenberg- Brücke (südwestliche Seite) und der Abfahrt zum dort vorhandenen Parkhaus. Die fehlenden Elemente gehörten zu der Lärmschutzwand die ursprünglich schon zu Zeiten der IBA und IGS 2013, als Lärmschutz für den Schienenverkehr gedacht waren. Aktuell fehlen ca. zwei bis drei Lärmschutzelemente zwischen dem Brückenlager und der alten vorhandenen Lärmschutzwand.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird darum gebeten sich beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer

( LSBG ) dafür einzusetzen, dass der fehlende Lärmschutz zeitnah nachgerüstet wird.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 13.09.2021 wie folgt Stellung:

 

Die Arbeiten an der Lärmschutzwand im Zuge der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße sind in Auftragsverwaltung für die Bundesrepublik Deutschland ausgeführt worden.  Mittlerweile sind die Aufgaben auf die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen. Verantwortlicher Realisierungsträger für die Baumaßnahme war und ist die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES). Dies vorausgeschickt nimmt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) auf Grundlage von Auskünften der DEGES wie folgt Stellung:

 

Hinsichtlich des oben dargestellten Sachverhalts der fehlenden Lärmschutzelemente räumt die DEGES ein mögliches Missverständnis seitens der DEGES-Planer:innen ein. Die bestehende Vereinbarung zwischen der DEGES und der IIB Inselpark Immobilienbesitz GmbH & Co. KG I wurde von den Planer:innen so interpretiert, dass die Lärmschutzwand im aktuellen Zustand fertiggestellt sei. Gemäß der Vereinbarung ist die errichtete Lärmschutzwand jedoch abgeknickt in die entstandene Böschung einzubinden.

 

Die DEGES wird zeitnah zu einem Besichtigungstermin vor Ort mit der betroffenen Grundstücksgesellschaft einladen, in dem das weitere Vorgehen abgestimmt werden soll.“

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.