22-1858

Fahrradwegführung in Höhe Möllner Landstraße 50 (Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktionen)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 13.04.2021 Regionalausschuss Billstedt Ö 4.4

Sachverhalt

 

Der Fahrradweg stadtauswärts endet in Höhe Möllner Landstraße 50 abrupt bei einer Ausfahrt vor dem Fußgängerbereich der Bushaltestelle Reclamstraße. Eine sichere Weiterführung des Fahrradwegs fehlt.

Eine Fortsetzung des Fahrradwegs auf der Fahrbahn kommt wegen Enge und in Zusammenhang damit wegen zu hoher Geschwindigkeit der KFZ nicht in Betracht.

So müssen sich Fahrradfahrer und Fußgänger den Weg teilen, was zu gefährlichen Situationen führen kann.

 

Erst nach Überquerung der Straße Spökelbarg wird der Fahrradweg fortgesetzt.

 

Petitum/Beschluss:

 

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Verwaltung auf:

a)      Eine sichere und sinnvolle Fahrradwegführung wird hergestellt.

 

b)      Alternativ wird der Fahrradweg auf die Fahrbahn geführt. Damit Fahrradfahrer unter sicheren Bedingungen auf die Fahrbahn wechseln können, wäre die zugelassene Höchstgeschwindigkeit aufgrund der Enge auf 30 km/h zu reduzieren.

 

c)       Die Planung wird dem Regionalausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Der Fahrradweg stadtauswärts endet in Höhe Möllner Landstraße 50 abrupt bei einer Ausfahrt vor dem Fußgängerbereich der Bushaltestelle Reclamstraße. Eine sichere Weiterführung des Fahrradwegs fehlt.

Eine Fortsetzung des Fahrradwegs auf der Fahrbahn kommt wegen Enge und in Zusammenhang damit wegen zu hoher Geschwindigkeit der KFZ nicht in Betracht.

So müssen sich Fahrradfahrer und Fußgänger den Weg teilen, was zu gefährlichen Situationen führen kann.

 

Erst nach Überquerung der Straße Spökelbarg wird der Fahrradweg fortgesetzt.

 

 

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Verwaltung auf:

a)      Eine sichere und sinnvolle Fahrradwegführung wird hergestellt.

 

b)      Alternativ wird der Fahrradweg auf die Fahrbahn geführt. Damit Fahrradfahrer unter sicheren Bedingungen auf die Fahrbahn wechseln können, wäre die zugelassene Höchstgeschwindigkeit aufgrund der Enge auf 30 km/h zu reduzieren.

 

c)       Die Planung wird dem Regionalausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

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