22-1617.1

Fahrradparken stärken durch temporäre Abstellanlagen

Mitteilung öffentlich

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Gremium
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17.02.2021
Sachverhalt

Der Ausschuss r Mobilität hat in seiner  Sitzung  am 20.01.2021 dem  nachfolgenden Antrag, Drs. 22-1617 mehrheitlich -gegen die AfD-  zugestimmt.  

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 Der Senat strebt für Hamburg eine Mobilitätswende an, durch die der Anteil der im Umweltverbund zurückgelegten Wege bis 2030 auf 80% gesteigert werden soll. Der Anteil des Radverkehrs soll dabei auf 25-30% gesteigert werden. Wie alle Bezirke ist auch der Bezirk Hamburg-Mitte angehalten, dieses Ziel durch eigene Maßnahmen bestmöglich zu unterstützen.

 

Neben dem erforderlichen Ausbau der Radwege, Fahrradstreifen und Protected Bikelanes ist es für eine komfortable Nutzung des Fahrrads ebenso erforderlich, dass Radfahrende ihre Räder sicher im öffentlichen Raum abstellen können. Der Mobilitätsausschuss hat dafür in seiner Sitzung am 16.11.2020 zusätzliche Mittel für den Ausbau von Fahrradbügeln zur Verfügung gestellt. 

 

Eine Erhöhung der Finanzmittel ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für das Aufstellen von Fahrradbügeln. Gerade an Orten mit dem größten Bedarf fehlt es oftmals auch an geeigneten freien Flächen. Ein Lösungsansatz hierfür ist die Umwandlung von Kfz-Stellplätzen in Fahrradabstellplätze. Die GRÜNE-Fraktion hat wiederholt entsprechende Anträge gestellt (etwa im City-Ausschuss für die Neustadt, vgl. Drs. 22-1344), die mit Verweis auf noch zu erarbeitende bezirksweite Lösungen abgelehnt wurden.

 

Um den geäerten Bedenken gerecht zu werden und Impulse für eine (Weiter-)Entwicklung eines bezirksweiten Konzepts zu generieren, schlagen wir eine temporäre Umwandlung von Kfz-Stellplätzen im Rahmen von mehrmonatigen Modellversuchen vor. Entsprechende Lösungen wurden etwa vom niederländischen Startup Fietsvlonders (https://www.fietsvlonder.nl/de/) entwickelt. Mit diesen mobilen Fahrradplattformen können 10-12 Stellplätze für Fahrräder auf jeweils einem Kfz-Stellplatz temporär bereitgestellt und anschließend mit geringem Aufwand an andere Standorte verbracht werden.

 

Temporäre Lösungen ermöglichen es, vor einer dauerhaften Umwandlung den tatsächlichen Bedarf an Abstellplätzen zu ermitteln und die Anwohner*innen an der Entscheidung über dauerhafte Lösungen zu beteiligen. Der Nutzen zusätzlicher Fahrradbügel sowie der im Vergleich nur wenig ins Gewicht fallende Verlust einzelner Kfz-Parkplätze kann so unmittelbar aufgezeigt werden und damit eine breitere Akzeptanz der Maßnahmen erreicht werden.

Petitum/Beschluss:

 

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Mobilität beschließen:

 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, 

  1. zu prüfen, ob die Anschaffung von mobilen Fahrradabstellanlagen durch den Bezirk Hamburg-Mitte möglich ist;

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Das Bezirksamt Hamburg- Mitte gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:

 

Fahrradparken stärken durch temporäre Abstellanlagen

Das Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) stellt im Folgenden die Ergebnisse und Abwägungen des Prüfauftrags aus fachlicher Sicht zusammen. Das genannte Herstellerbeispiel aus dem Beschluss weist eine Bauart wie sogenannte Parklets auf. Dies sind Plattformen, welche in Längsparkstände gestellt werden und Möglichkeiten bieten, Begrünung, Sitzgelegenheiten oder eben Fahrradparken zu platzieren.

 

Anbieter und Preise

Es gibt mehrere Anbieter solcher Plattformen bzw. Parklets, welche mit Fahrradbügeln ausgestattet sind. Zudem gibt es Anbieter, welche mobile Fahrradbügel ohne Plattform anbieten, die insbesondere bei Großveranstaltungen für ausreichend sichere Fahrradabstellanlagen sorgen. Diese zweiten mobilen Fahrradbügel stehen durch Querstreben stabil auf dem Boden. Eine Befestigung wäre nur durch Aufdübeln möglich. Jedoch ist hier der Untergrund entscheidend, ob dies überhaupt möglich ist (bspw. Kopfsteinpflaster). Bautechnisch sollte vermieden werden Bohrungen im Pflaster und im Asphalt vorzunehmen, da dies den Verbund öffnet und Folgeschäden auftreten. Der feste Einbau ist jedoch für den Gebrauch im Straßenraum erforderlich, da sonst durch das geringe Eigengewicht die Bügel ortsveränderlich sind.

 

Eine erste Preisrecherche von temporären Abstellanlagen bzw. Parklets erfolgte nicht abschließend und soll einen ersten preislichen Rahmen der Anschaffung derartiger Einrichtungen aufzeigen. Demnach kostet die Bestellung eines solchen Parklets mit fünf bis sechs Bügeln ca. 3.000 bis 7.000 EUR. Je nach Abnahmemenge variiert der Einzelpreis und Frachtkosten sind zum Teil ebenfalls noch hinzuzurechnen. Für eine tatsächliche Beschaffung sind die Vergaberichtlinien der Vergabe von Lieferleistungen zu beachten. Für einen spürbaren kurzfristigen Entlastungseffekt beim Parkdruck durch wild geparkte Räder müsste eine Vielzahl solcher Parklets mit Bügeln angeschafft werden.

 

Prozess

Intension des Antrags ist es, kurzfristig ein Angebot an sicheren Fahrradabstellplätzen zu schaffen und den benötigten Bedarf vor einem dauerhaften Einbau zu ermitteln. Gewünscht war ebenfalls die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Ermittlung des Bedarfes. Demnach findet der gewünschte Prozess des Testens und der aktiven Beteiligung im Vorfeld des eigentlichen Einbaus von Fahrradbügeln statt. Zudem bedarf es gewisser Lagerkapazitäten für die zwischenzeitliche Lagerung solcher Parklets, welcher nicht auf den Bauhöfen vorhanden ist und zusätzlich angemietet werden müsste.

 

Üblicherweise liegt durch die dem Ausschuss bekannte Liste an Wunschstandorten für Fahrradbügel eine erhebliche Menge an Bedarfsmeldungen aus der Öffentlichkeit bereits vor. Vor Ort wird bisher der konkrete Bedarf an den Umfeldnutzungen und dem Ausmaß an wild parkenden Fahrrädern abgeschätzt. Wo die Nebenflächen für den Einbau von Fahrradbügeln nicht ausreichen, wird gezielt im Bereich der Kfz-Parkstände nach Möglichkeiten gesucht. Hier werden gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde die Aspekte der Verkehrssicherheit geprüft, ob einem Einbau nichts entgegensteht. 

 

Petitum

Das Fachamt empfiehlt vom Gebrauch von temporären Abstellanlagen aus Gründen des Kosten-/ Nutzeneffektes abzusehen, da der Fokus der Arbeit im Einbau von regulären Fahrradbügeln liegen sollte. Die vorhandenen begrenzten Finanz- und Personalmittel sollten effizient eingesetzt werden. Die Bedarfsermittlung erfolgt durch erfahrene Verkehrsplaner in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und den Wegewarten.

 

Von einem vorgelagerten Beteiligungsverfahren für jeden einzelnen Fahrradbügelstandort bittet das Fachamt Abstand zu nehmen, da dies einen erheblichen kommunikativen Mehraufwand für ein geordnetes Verfahren bedeutet und der Bedarf aufgrund der Meldungen aus der Öffentlichkeit bereits im Grundsatz bekannt ist. Zudem sind die hohen Anschaffungskosten zum reinen zwischenzeitlichen Testen als erheblich anzusehen.

 

 

 

Petitum / Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Der Ausschuss r Mobilität hat in seiner  Sitzung  am 20.01.2021 dem  nachfolgenden Antrag, Drs. 22-1617 mehrheitlich -gegen die AfD-  zugestimmt.  

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 Der Senat strebt für Hamburg eine Mobilitätswende an, durch die der Anteil der im Umweltverbund zurückgelegten Wege bis 2030 auf 80% gesteigert werden soll. Der Anteil des Radverkehrs soll dabei auf 25-30% gesteigert werden. Wie alle Bezirke ist auch der Bezirk Hamburg-Mitte angehalten, dieses Ziel durch eigene Maßnahmen bestmöglich zu unterstützen.

 

Neben dem erforderlichen Ausbau der Radwege, Fahrradstreifen und Protected Bikelanes ist es für eine komfortable Nutzung des Fahrrads ebenso erforderlich, dass Radfahrende ihre Räder sicher im öffentlichen Raum abstellen können. Der Mobilitätsausschuss hat dafür in seiner Sitzung am 16.11.2020 zusätzliche Mittel für den Ausbau von Fahrradbügeln zur Verfügung gestellt. 

 

Eine Erhöhung der Finanzmittel ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für das Aufstellen von Fahrradbügeln. Gerade an Orten mit dem größten Bedarf fehlt es oftmals auch an geeigneten freien Flächen. Ein Lösungsansatz hierfür ist die Umwandlung von Kfz-Stellplätzen in Fahrradabstellplätze. Die GRÜNE-Fraktion hat wiederholt entsprechende Anträge gestellt (etwa im City-Ausschuss für die Neustadt, vgl. Drs. 22-1344), die mit Verweis auf noch zu erarbeitende bezirksweite Lösungen abgelehnt wurden.

 

Um den geäerten Bedenken gerecht zu werden und Impulse für eine (Weiter-)Entwicklung eines bezirksweiten Konzepts zu generieren, schlagen wir eine temporäre Umwandlung von Kfz-Stellplätzen im Rahmen von mehrmonatigen Modellversuchen vor. Entsprechende Lösungen wurden etwa vom niederländischen Startup Fietsvlonders (https://www.fietsvlonder.nl/de/) entwickelt. Mit diesen mobilen Fahrradplattformen können 10-12 Stellplätze für Fahrräder auf jeweils einem Kfz-Stellplatz temporär bereitgestellt und anschließend mit geringem Aufwand an andere Standorte verbracht werden.

 

Temporäre Lösungen ermöglichen es, vor einer dauerhaften Umwandlung den tatsächlichen Bedarf an Abstellplätzen zu ermitteln und die Anwohner*innen an der Entscheidung über dauerhafte Lösungen zu beteiligen. Der Nutzen zusätzlicher Fahrradbügel sowie der im Vergleich nur wenig ins Gewicht fallende Verlust einzelner Kfz-Parkplätze kann so unmittelbar aufgezeigt werden und damit eine breitere Akzeptanz der Maßnahmen erreicht werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Mobilität beschließen:

 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, 

  1. zu prüfen, ob die Anschaffung von mobilen Fahrradabstellanlagen durch den Bezirk Hamburg-Mitte möglich ist;

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Das Bezirksamt Hamburg- Mitte gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:

 

Fahrradparken stärken durch temporäre Abstellanlagen

Das Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) stellt im Folgenden die Ergebnisse und Abwägungen des Prüfauftrags aus fachlicher Sicht zusammen. Das genannte Herstellerbeispiel aus dem Beschluss weist eine Bauart wie sogenannte Parklets auf. Dies sind Plattformen, welche in Längsparkstände gestellt werden und Möglichkeiten bieten, Begrünung, Sitzgelegenheiten oder eben Fahrradparken zu platzieren.

 

Anbieter und Preise

Es gibt mehrere Anbieter solcher Plattformen bzw. Parklets, welche mit Fahrradbügeln ausgestattet sind. Zudem gibt es Anbieter, welche mobile Fahrradbügel ohne Plattform anbieten, die insbesondere bei Großveranstaltungen für ausreichend sichere Fahrradabstellanlagen sorgen. Diese zweiten mobilen Fahrradbügel stehen durch Querstreben stabil auf dem Boden. Eine Befestigung wäre nur durch Aufdübeln möglich. Jedoch ist hier der Untergrund entscheidend, ob dies überhaupt möglich ist (bspw. Kopfsteinpflaster). Bautechnisch sollte vermieden werden Bohrungen im Pflaster und im Asphalt vorzunehmen, da dies den Verbund öffnet und Folgeschäden auftreten. Der feste Einbau ist jedoch für den Gebrauch im Straßenraum erforderlich, da sonst durch das geringe Eigengewicht die Bügel ortsveränderlich sind.

 

Eine erste Preisrecherche von temporären Abstellanlagen bzw. Parklets erfolgte nicht abschließend und soll einen ersten preislichen Rahmen der Anschaffung derartiger Einrichtungen aufzeigen. Demnach kostet die Bestellung eines solchen Parklets mit fünf bis sechs Bügeln ca. 3.000 bis 7.000 EUR. Je nach Abnahmemenge variiert der Einzelpreis und Frachtkosten sind zum Teil ebenfalls noch hinzuzurechnen. Für eine tatsächliche Beschaffung sind die Vergaberichtlinien der Vergabe von Lieferleistungen zu beachten. Für einen spürbaren kurzfristigen Entlastungseffekt beim Parkdruck durch wild geparkte Räder müsste eine Vielzahl solcher Parklets mit Bügeln angeschafft werden.

 

Prozess

Intension des Antrags ist es, kurzfristig ein Angebot an sicheren Fahrradabstellplätzen zu schaffen und den benötigten Bedarf vor einem dauerhaften Einbau zu ermitteln. Gewünscht war ebenfalls die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Ermittlung des Bedarfes. Demnach findet der gewünschte Prozess des Testens und der aktiven Beteiligung im Vorfeld des eigentlichen Einbaus von Fahrradbügeln statt. Zudem bedarf es gewisser Lagerkapazitäten für die zwischenzeitliche Lagerung solcher Parklets, welcher nicht auf den Bauhöfen vorhanden ist und zusätzlich angemietet werden müsste.

 

Üblicherweise liegt durch die dem Ausschuss bekannte Liste an Wunschstandorten für Fahrradbügel eine erhebliche Menge an Bedarfsmeldungen aus der Öffentlichkeit bereits vor. Vor Ort wird bisher der konkrete Bedarf an den Umfeldnutzungen und dem Ausmaß an wild parkenden Fahrrädern abgeschätzt. Wo die Nebenflächen für den Einbau von Fahrradbügeln nicht ausreichen, wird gezielt im Bereich der Kfz-Parkstände nach Möglichkeiten gesucht. Hier werden gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde die Aspekte der Verkehrssicherheit geprüft, ob einem Einbau nichts entgegensteht. 

 

Petitum

Das Fachamt empfiehlt vom Gebrauch von temporären Abstellanlagen aus Gründen des Kosten-/ Nutzeneffektes abzusehen, da der Fokus der Arbeit im Einbau von regulären Fahrradbügeln liegen sollte. Die vorhandenen begrenzten Finanz- und Personalmittel sollten effizient eingesetzt werden. Die Bedarfsermittlung erfolgt durch erfahrene Verkehrsplaner in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und den Wegewarten.

 

Von einem vorgelagerten Beteiligungsverfahren für jeden einzelnen Fahrradbügelstandort bittet das Fachamt Abstand zu nehmen, da dies einen erheblichen kommunikativen Mehraufwand für ein geordnetes Verfahren bedeutet und der Bedarf aufgrund der Meldungen aus der Öffentlichkeit bereits im Grundsatz bekannt ist. Zudem sind die hohen Anschaffungskosten zum reinen zwischenzeitlichen Testen als erheblich anzusehen.

 

 

 

Petitum / Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten