21-4661.1

Erweiterung des Fördergebiets im Bundesprogramm "Demokratie Leben!"

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 07.05.2019 Hauptausschuss Ö 3.3

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.10.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4661 einstimmig zugestimmt.

Da der Ausschuss für Soziales, Inklusion und Sport in dieser Sitzungsperiode nicht mehr tagt, wird die Mitteilung dem Hauptausschuss vorgelegt.

 

 

Spätestens nach den Vorkommnissen in Chemnitz ist bundesweit klar ersichtlich, wie sinnvoll die Stärkung von Demokratiepädagogik auch vor Ort im Sozialraum ist. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Zuge der Ereignisse zugesichert, die Förderungssummen für einzelnen Länder zu erhöhen. Diese Entscheidung ist begrüssenswert. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ fliessen Fördermittel für nachhaltige Projekte und Programme in einzelnen Regionen. Die Entwicklungsphase des Lokalen Aktionsplans wird seit 2015 unter anderem auch in Mümmelmannsberg erfolgreich erprobt. Die kommunale Koordination liegt beim Fachamt für Sozialraummanagement des Bezirksamts Hamburg-Mitte.

 

Das Fördergebiet Billstedt beschränkt sich aktuell auf Mümmelmannsberg. Angrenzende Gebiete wie Sonnenland bis zur Merkenstrasse fallen nicht mehr in das Fördergebiet. Projektanträge, die bislang für die Region Sonnenland gestellt wurden, konnten wegen dieser gesetzten Grenze im Raum Billstedt, nicht berücksichtigt werden.

 

Um auch dort demokratische Prozesse und Mitbeteiligung anzustossen und öffentliche Foren in der momentan schlafenden Siedlung zu initiieren, sollte das Grenzgebiet zur Förderung und Wiederbelebung des Viertels unbedingt erweitert werden. Eine Erweiterung untermauert auch an dieser Stelle den Sinnesgehalt der Sozialraumanalyse.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, das Fördergebiet von „Demokratie Leben!“ in Mümmelmannsberg auszuweiten.
     
  2. Bei der Erweiterung sollen folgende Straßenabschnitte und ihre angrenzenden Anwohnerinnen und Anwohner miteinbezogen werden:
     

a)      Sonnenland

b)      Oststeinbeker Weg

c)       Steinbeker Marktstrasse
 

  1. Dem Ausschuss für Soziales, Inklusion und Sport zeitnah über die Umsetzung der Maßnahme zu berichten.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt kann das Fördergebiet nicht ausweiten, dieses wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Zuwendungsbescheid an das Bezirksamt festgelegt.
 

Das Fördergebiet heißt seit Beginn der Partnerschaft für Demokratie im Jahr 2015 „Billstedt“.  
 

Der Schwerpunkt der Präventionsarbeit wurde vom Bezirksamt in Mümmelmannsberg als einem Teil von Billstedt gesetzt. Grund hierfür waren die Vorkommnisse in 2014, als die Diskussion um junge Menschen im Sozialraum eskalierte, die der salafistischen Szene zugeordnet wurden.
Weitere Billstedter Einrichtungen und Träger können sich an der Partnerschaft für Demokratie beteiligen, sofern sie mit ihren Maßnahmen die im Antrag an das BMFSFJ benannten und durch den Begleitausschuss spezifizierten lokalen Programmziele unterstützen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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