22-4360.2

Erste Schritte zur Umsetzung einer konfliktfreien Nutzung des öffentlichen Raums in der Paul-Roosen-Straße

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.11.2024
Ö 9.5
Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2024 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-4360 einstimmig zugestimmt.

 

 

Im Rahmen der Umsetzung der Drucksache 22-3430 wurde im Quartier rund um die Paul-Roosen-Straße ein dreiteiliger, offener „Micro-Workshop“ durchgeführt. Ziel des Workshops war die Erarbeitung eines Konzepts zur Nutzung des öffentlichen Raums im Quartier (Gehwege, Plätze, Parkplätze, Straßenraum etc.) unter Einbindung der lokalen Akteure (Anwohnende, Gewerbetreibende, Nutzende, Verwaltung, Polizei, Politik usw.).

 

Ein wesentlicher Aspekt hohen Konfliktpotenzials zwischen Anwohnern, Gewerbetreibenden und insbesondere Gastronomiebetrieben ist die Nutzung von Gehwegen als Flächen für Außengastronomie.

Vor allem die Erkennbarkeit von genehmigten Nutzungsbereichen ist dabei oft eine Herausforderung für alle Beteiligten.

 

Viele beteiligte Anwohner und auch Gastronomen sprechen sich für die Anbringung „Blauer Linien“ als erkennbare Begrenzung aus. Solche Linien sind in anderen Quartieren, etwa Lange Reihe, bereits vorhanden.

 

Weiterhin wären Aushänge der Nutzungsgenehmigungen mit Planzeichnungen der genehmigten Nutzungsbereiche sinnvoll. Solche Aushänge gibt es offensichtlich im Bezirk Altona. Im dritten Micro-Workshop erklärten sich auch bereits Gastronomen zu diesen Aushängen bereit.

 

Dies vorausgeschickt beschließt der Cityausschuss:

 

  1. Die Flächen der Außengastronomie im Quartier rund um die Paul-Roosen-Straße sollen ab der Saison 2024 mit blauen Markierungen kenntlich gemacht werden. Diese sollen entweder analog des Quartiers Lange Reihe mit durchgehenden Linien, mindestens aber mit entsprechenden Eckmarkierungen ausgeführt werden.

 

  1. Die Gastronomiebetriebe sollen möglichst verpflichtet werden, die Genehmigung zur Nutzung öffentlicher Flächen für Außengastronomie an gut sichtbarer Fläche, etwa im Schaufenster oder in der Eingangstür, auszuhängen. Mindestens soll die genehmigte Planzeichnung der Flächen ausgehängt werden.

 

  1. r die erste Umsetzung der „Blauen Linien“ stellt die Bezirksversammlung bis zu € 4.000, - aus bezirklichen Sondermitteln zur Verfügung.

 

Der Cityausschuss wird über die Umsetzung der Maßnahmen unterrichtet.

 

 

Das Bezirksamt bittet mit Schreiben vom 28.02.2024 zu Punkt 1 des Beschlusses um eine Konkretisierung:

 

  • Soll die Umsetzung im gesamten Quartier Wohlwillstraße erfolgen?

(siehe Drs. 22-1172: Blaue Linien im Quartier Wohlwillstraße Quartiersbeirat Wohlwillstraße) oder soll der Beschluss nur für einzelne Straßen gelten?

Falls ja, welche?

  • In welchen Fällen sollen Linien oder Eckmarkierungen aufgetragen werden?

 

 

Zu Punkt 2 des Beschlusses teilt das Bezirksamt Folgendes mit:

 

Eine gesetzliche Verpflichtung der Gastronomen, die Sondernutzungserlaubnis oder den Lageplan auszuhängen, besteht nicht. Sollten sich die Gastronomen hierzu freiwillig bereit erklären, ist dies möglich. Das Bezirksamt kann jedoch keine Auflage in der Erlaubnis aufnehmen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung wird gebeten.