Erste Schritte zur Umsetzung einer konfliktfreien Nutzung des öffentlichen Raums in der Paul-Roosen-Straße
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2024 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-4360 einstimmig zugestimmt.
Im Rahmen der Umsetzung der Drucksache 22-3430 wurde im Quartier rund um die Paul-Roosen-Straße ein dreiteiliger, offener „Micro-Workshop“ durchgeführt. Ziel des Workshops war die Erarbeitung eines Konzepts zur Nutzung des öffentlichen Raums im Quartier (Gehwege, Plätze, Parkplätze, Straßenraum etc.) unter Einbindung der lokalen Akteure (Anwohnende, Gewerbetreibende, Nutzende, Verwaltung, Polizei, Politik usw.).
Ein wesentlicher Aspekt hohen Konfliktpotenzials zwischen Anwohnern, Gewerbetreibenden und insbesondere Gastronomiebetrieben ist die Nutzung von Gehwegen als Flächen für Außengastronomie.
Vor allem die Erkennbarkeit von genehmigten Nutzungsbereichen ist dabei oft eine Herausforderung für alle Beteiligten.
Viele beteiligte Anwohner und auch Gastronomen sprechen sich für die Anbringung „Blauer Linien“ als erkennbare Begrenzung aus. Solche Linien sind in anderen Quartieren, etwa Lange Reihe, bereits vorhanden.
Weiterhin wären Aushänge der Nutzungsgenehmigungen mit Planzeichnungen der genehmigten Nutzungsbereiche sinnvoll. Solche Aushänge gibt es offensichtlich im Bezirk Altona. Im dritten Micro-Workshop erklärten sich auch bereits Gastronomen zu diesen Aushängen bereit.
Dies vorausgeschickt beschließt der Cityausschuss:
Der Cityausschuss wird über die Umsetzung der Maßnahmen unterrichtet.
Das Bezirksamt bittet mit Schreiben vom 28.02.2024 zu Punkt 1 des Beschlusses um eine Konkretisierung:
(siehe Drs. 22-1172: Blaue Linien im Quartier Wohlwillstraße – Quartiersbeirat Wohlwillstraße) oder soll der Beschluss nur für einzelne Straßen gelten?
Falls ja, welche?
Zu Punkt 2 des Beschlusses teilt das Bezirksamt Folgendes mit:
Eine gesetzliche Verpflichtung der Gastronomen, die Sondernutzungserlaubnis oder den Lageplan auszuhängen, besteht nicht. Sollten sich die Gastronomen hierzu freiwillig bereit erklären, ist dies möglich. Das Bezirksamt kann jedoch keine Auflage in der Erlaubnis aufnehmen.
Um Beschlussfassung wird gebeten.