22-4360.1

Erste Schritte zur Umsetzung einer konfliktfreien Nutzung des öffentlichen Raums in der Paul-Roosen-Straße

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.01.2024
Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2024 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-4360 einstimmig zugestimmt.

 

 

Im Rahmen der Umsetzung der Drucksache 22-3430 wurde im Quartier rund um die Paul-Roosen-Straße ein dreiteiliger, offener „Micro-Workshop“ durchgeführt. Ziel des Workshops war die Erarbeitung eines Konzepts zur Nutzung des öffentlichen Raums im Quartier (Gehwege, Plätze, Parkplätze, Straßenraum etc.) unter Einbindung der lokalen Akteure (Anwohnende, Gewerbetreibende, Nutzende, Verwaltung, Polizei, Politik usw.).

 

Ein wesentlicher Aspekt hohen Konfliktpotenzials zwischen Anwohnern, Gewerbetreibenden und insbesondere Gastronomiebetrieben ist die Nutzung von Gehwegen als Flächen für Außengastronomie.

Vor allem die Erkennbarkeit von genehmigten Nutzungsbereichen ist dabei oft eine Herausforderung für alle Beteiligten.

 

Viele beteiligte Anwohner und auch Gastronomen sprechen sich für die Anbringung „Blauer Linien“ als erkennbare Begrenzung aus. Solche Linien sind in anderen Quartieren, etwa Lange Reihe, bereits vorhanden.

 

Weiterhin wären Aushänge der Nutzungsgenehmigungen mit Planzeichnungen der genehmigten Nutzungsbereiche sinnvoll. Solche Aushänge gibt es offensichtlich im Bezirk Altona. Im dritten Micro-Workshop erklärten sich auch bereits Gastronomen zu diesen Aushängen bereit.

 

Dies vorausgeschickt beschließt der Cityausschuss:

 

  1. Die Flächen der Außengastronomie im Quartier rund um die Paul-Roosen-Straße sollen ab der Saison 2024 mit blauen Markierungen kenntlich gemacht werden. Diese sollen entweder analog des Quartiers Lange Reihe mit durchgehenden Linien, mindestens aber mit entsprechenden Eckmarkierungen ausgeführt werden.

 

  1. Die Gastronomiebetriebe sollen möglichst verpflichtet werden, die Genehmigung zur Nutzung öffentlicher Flächen für Außengastronomie an gut sichtbarer Fläche, etwa im Schaufenster oder in der Eingangstür, auszuhängen. Mindestens soll die genehmigte Planzeichnung der Flächen ausgengt werden.

 

  1. r die erste Umsetzung der „Blauen Linien“ stellt die Bezirksversammlung bis zu € 4.000, - aus bezirklichen Sondermitteln zur Verfügung.

 

Der Cityausschuss wird über die Umsetzung der Maßnahmen unterrichtet.

 

 

Die unter Punkt 3 aufgeführte Finanzierung aus bezirklichen Sondermitteln in Höhe von bis zu 4.000,- erfolgt aus den regionalen Sondermitteln des Citybereiches.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.