Ergänzung des Erläuterungsschildes am Predöhlkai
Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 21.01.2020 die nachfolgende Drs. Nr. 22-0669 einstimmig zugestimmt.
Der Ausschuss hat beschlossen, das Staatsarchiv darum zu bitten, zur vorliegenden Eingabe - insbesondere zu den rechtlichen Voraussetzungen - Stellung zu nehmen.
Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 23.01.2020 einstimmig bestätigt.
Die nachfolgende Eingabe wurde beim Vorsitzenden der Bezirksversammlung eingereicht. Gemäß Geschäftsordnung der Bezirksversammlung wird diese an den zuständigen Regionalausschuss weitergeleitet.
"Seit vielen Jahren - damals noch als stellvertretende Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung - engagiere ich mich dafür, dass in Hamburg mehr Straßen nach Frauen benannt werden. Im Rahmen dieser Aktion hatte ich verschiedentlich den Vorschlag gemacht, dass Straßen, die nach dem Nachnamen von bedeutenden Männern benannt sind, diese ebenso nach den bedeutenden weiblichen Familienmitgliedern mit selben Nachnamen mitbenannt werden können. Damit bedarf es keiner Umbenennung. Nur das Erläuterungsschild unter dem Straßennamen muss verändert werden und im Amtlichen Anzeiger braucht es eine entsprechende Notiz. Solche Mitbenennungen ist in den letzten Jahren bei 25 Straßennamen in Hamburg erfolgt, auch im Bezirk Mitte (Petersenkai, Schmilinskystraße, Leipeltstraße, Döhnerstraße, Blostwiete, Reimarusstraße, Wichernsweg und Meriandamm.)
Nun bin ich bei meinen Recherchen auf weitere Straßennamen gestoßen, die ebenso nach den bedeutenden weiblichen Verwandten mitbenannt werden sollten. Es handelt sich um den Erlerring, den Predöhlkai und Am Holthusenkai.
Predöhlkai, Waltershof (1914): Dr. Max Predöhl (1854-1923), Bürgermeister von Hamburg.
Seine Schwestern Anna (16.7.1855 Hamburg - 6.2.1920 Hamburg) und Lizzy "Elisabeth" (24.2.1860 Hamburg - 26.12.1949 Hamburg) Predöhl blieben unverheiratet und wurden Lehrerinnen und betrieben die bekannte Predöhlschule.
Nachdem mehrere Familien, die in den Villen auf der Uhlenhorst wohnten, für ihre Töchter eine Privatschule am Hofweg 88 gegründet hatten, setzten sie 1874 Anna Predöhl als Schulleiterin ein. 1876 begann auch die damals 16-jährige Lizzy Predöhl, in der Predöhlschen Privaten Töchterschule als Lehrerin zu arbeiten. Lange Jahre oblag den Schwestern auch die gemeinsame Leitung der Schule. Nach dem Tod von Anna Predöhl wurde Lizzy alleinige Vorsteherin der Schule. 1910 wurde die Schule staatlich anerkanntes Lyceum und später Mädchenrealschule."
Die Entscheidungen der Fach- oder Regionalausschüsse können nach erfolgter Beratung lauten:
a) Die Eingabe oder Beschwerde wird dem Bezirksamt
- zur Kenntnisnahme,
- zur Berücksichtigung,
- zur Erwägung,
- mit einer Empfehlung, bestimmte, näher bezeichnete Maßnahmen zu veranlassen,
- zur Weiterleitung an die zuständige Behörde,
- als Material zur Information,
überwiesen.
b) Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
c) Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
d) Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
e) Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
f) Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Ham-burgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung und Entscheidung über die Eingabe wird gebeten.
Das Staatsarchiv nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Mit den Senatsbeschlüssen vom 20.08.2001 (Amtlicher Anzeiger 2001, S. 3185) und 11.07.2017 (Amtlicher Anzeiger 2017, S. 1193) wurden die Erläuterungen der Namen von insgesamt 25 Verkehrsflächen neu gefasst.
Die Form der „Mitbenennung“ ist als eigenständige Form der Benennung in den Bestimmungen über die Benennung von Verkehrsflächen vom 28.02.2005 nicht genannt. Es handelt sich vielmehr um eine Neufassung der Erläuterungen zu den Straßennamen aus dem Senatsbeschluss. Als wesentliche Vorteile dieses Verfahrens wurden in den durchgeführten Antragsverfahren die Vermeidung zusätzlicher Verkehrsflächen, deren Namen zu Verwechslungen führen können, und der Ausschluss einer Beeinträchtigung der Anwohner durch eine Umbenennung genannt.
Grundsätzlich müssen die Bezirke bzw. HPA der Mitbenennung zustimmen, sofern eine andere Stelle den Vorschlag macht.
Sofern bereits ein Erläuterungsschild vorhanden ist, muss dieses nach Veröffentlichung des Senatsbeschlusses an den neugefassten Erläuterungstext angepasst werden. Sofern noch kein Erläuterungsschild vorhanden ist, liegt es im Ermessen der Wegeaufsichtsbehörde, ob ein solches angebracht werden soll oder nicht.
Der im Stadtteil Waltershof gelegene Predöhlkai wurde 1914 nach dem Bürgermeister und Präses der Baudeputation Dr. Max Predöhl benannt. Mit der Benennung wurden seine Verdienste um den Hafenausbau gewürdigt.
Seine Schwestern, Anna Predöhl (16.07.1855 – 06.02.1920) und Elisabeth gen. Lizzy Predöhl (24.02.1860 – 26.12.1949) führten eine private Höhere Mädchenschule. 1912 gab es im Zuständigkeitsbereich der Oberschulbehörde Hamburg zwei staatliche höhere Mädchenschulen, 10 halböffentliche und 37 private Mädchenschulen.
Empfehlung
Für die „Mitbenennungen“ sollten dieselben Auswahlgrundsätze angewendet werden, wie bei den Neubenennungen. D. h. es sollte sich um „Persönlichkeiten der Orts- und Stadtgeschichte“ bzw. „allgemein anerkannte Persönlichkeiten“ handeln. Im Antragsverfahren von 2001 wurden laut Pressemitteilung explizit die herausragenden Leistungen der
Frauen durch die „Mitbenennung“ gewürdigt.
Dem Regionalausschuss bleibt es unbenommen, ein grundsätzliches Votum zur Mitbenennung abzugeben. Der Vorschlag wäre dann zur zuständigen Bearbeitung an HPA abzugeben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.