22-2022.1

Empfehlungen der Wahlkreiskommission zu der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zu den Bezirksversammlungen; hier: Ergänzungsbericht

Vorlage öffentlich

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19.05.2022
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung wurde in ihrer Sitzung am 17.06.2021 über aktuelle Empfehlungen der Wahlkreiskommission informiert (siehe Drs. 22-2022). Dort wurde angekündigt, dass sich die Wahlkreiskommission vor der Sommerpause 2022 auf der Basis der Daten mit Stand vom 31. Dezember 2021 ergänzend berichten zu lassen.

 

Mit Datum vom 10.05.2022 hat der Landeswahlleiter folgendes Schreiben übermittelt:

 

„Die Wahlkreiskommission hat u.a. die Aufgabe, für die Wahl zu den Bezirksversammlungen über Änderungen der Wahlberechtigtenzahlen in den Bezirken zu berichten und darzulegen, ob und ggf. welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung oder der Sitzverteilung auf die Wahlkreise sie im Hinblick darauf für erforderlich hält (§13 Absatz 5 Bezirksversammlungswahlgesetz - BezVWG). Sie hat ihren Bericht innerhalb der gesetzlichen Frist - vorliegend dem 2. Oktober 2021 - der Präsidentin der Bürgerschaft zugeleitet. Basis des Berichtes sind die Zahlen der Wahlberechtigten im Bezirk und in den jeweiligen Wahlkreisen mit Stand vom 31. Dezember 2020.

 

Ergänzend wurde die Entwicklung auf Basis der Bevölkerungsvorausschätzung bis zum 31. Dezember 2023 einbezogen. Hiernach würde der Wahlkreis 1 (Hamburg-Altstadt, HafenCity, Neustadt, St. Pauli) bei der Verteilung der Sitze auf die Wahlkreise nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung einen Sitz verlieren und der Wahlkreis 6 (Billstedt-Süd) einen zusätzlichen Sitz erhalten. Vor diesem Hintergrund hat die Wahlkreiskommission eine ergänzende Bewertung auf Basis der Anzahl der Wahlberechtigten mit Stand vom 31. Dezember 2021 empfohlen.

 

Der Verfasssungs- und Bezirksausschuss der Bürgerschaft hat sich in seiner Sitzung am 28. Oktober 2021 zunächst nur formal mit dem Bericht befasst und die Empfehlung der Wahlkreiskommission aufgegriffen, einen Ergänzungsbericht anzufordern.

 

Nach Eingang der aktualisierten Zahlen mit Stand vom 31. Dezember 2021 (Anlage) ergibt sich für die Wahlkreiseinteilung im Bezirk Hamburg-Mitte hieraus noch kein zwingender Handlungsbedarf:

 

  • Die aktuellen Zahlen deuten (noch) nicht auf die prognostizierte Bevölkerungsschätzung zum 31. Dezember 2023 für den Wahlkreis 1 (Hamburg-Altstadt, HafenCity, Neustadt, St. Pauli) mit einer Absenkung der Anzahl an Wahlberechtigten hin. Der Wahlkreis 1 (Hamburg-Altstadt, HafenCity, Neustadt, St. Pauli)befindet sich mit einer Sitzverteilungszahl von 4,779 und einer Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl Wahlberechtigter je Sitz im Wahlkreis von -5,3 Prozent deutlich innerhalb der Zulässigkeitsgrenzen.
  • Der Wahlkreis 6 (Billstedt-Süd) liegt mit einer Sitzverteilungszahl von 3,356 noch ausreichend unterhalb der Rundungsgrenze zu einem vierten Sitz, folgt aber der prognostizierten Tendenz. Die Folge der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung zum 31. Dezember 2023, dass der Wahlkreis 1 (Hamburg-Altstadt, HafenCity, Neustadt, St. Pauli) einen Sitz verlieren und der Wahlkreis 6 (Billstedt-Süd) einen zusätzlichen vierten Sitz erhalten könnte, kann auf Basis der aktuellen Zahlen jedoch nicht festgestellt werden.
  • Im Wahlkreis 2 (St. Georg, Hammerbrook, Borgfelde, Rothenburgsort) ist ein nach der Bevölkerungsentwicklung prognostiziertes Negativwachstum jedenfalls noch nicht zu verzeichnen. Im Vergleich zum Stand 31. Dezember 2020 ist die Anzahl der Wahlberechtigten mit rd. 200 leicht angestiegen. Die Sitzverteilungszahl ist von 3,43 auf 3,47 ebenfalls leicht angestiegen und nähert sich tendenziell der Rundungsgrenze zu einem vierten Sitz. Auch die Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl von Wahlberechtigten je Sitz nähert sich mit nunmehr +14,7 Prozent der Toleranzgrenze von +/- 15 Prozent). Bei unverändertem - der Bevölkerungsvorausschätzung zuwiderlaufendem - überproportionalen Anstieg der Anzahl der Wahlberechtigten im Wahlkreis 2 (St. Georg, Hammerbrook, Borgfelde, Rothenburgsort) könnte mittelfristig ein Änderungserfordernis eintreten.

 

Vor ihrem Beschluss möchte die Wahlkreiskommission die Gelegenheit geben, zu der beabsichtigten Empfehlung bis zum 3. Juni 2022 Stellung zu nehmen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme und ggf. Abgabe einer Stellungnahme bis zum 03.06.2022 wird gebeten.

 

 

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