Empfehlungen der Wahlkreiskommission zu der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zu den Bezirksversammlungen
Die Präsidentin der Bürgerschaft hat am 11. Februar 2021 die Mitglieder der Wahlkreiskommission für die 22. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft ernannt (Drs. 22/3267).
Die Wahlkreiskommission der Bürgerschaft hat auch die Aufgabe, für die Wahl zu den Bezirksversammlungen über Änderungen der Wahlberechtigtenzahlen in den Bezirken zu berichten und darzulegen, ob und ggf. welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung oder der Sitzverteilung auf die Wahlkreise sie im Hinblick darauf für erforderlich hält (§ 13 Abs. 5 Bezirksversammlungswahlgesetz - BezVWG). Diesen Bericht hat die Wahlkreiskommission der Bürgerschaft innerhalb von 27 Monaten nach Beginn der Wahlperiode des Europäischen Parlaments zu erstatten (§ 18 Abs. 6 BezVWG). Die Wahlperiode des Europäischen Parlaments hat mit der konstituierenden Sitzung am 2. Juli 2019 begonnen. Die Kommission muss daher ihren Bericht zu der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zu den Bezirksversammlungen bis zum 2. Oktober 2021 der Bürgerschaft zuleiten.
Der angefügten Anlage 1 sind die Wahlberechtigtenzahlen mit Stand 31. Dezember 2020 und der Anlage 2 die Entwicklung nach der Bevölkerungsvorausschätzung für den 31. Dezember 2023 sowie jeweils die Wahlkreiseinteilung in Ihrem Bezirk zu entnehmen.
Nach dem Stand 31. Dezember 2020 bliebe die Verteilung der Wahlkreissitze unverändert. Die Wahlkreise haben einen grundsätzlich ausreichenden Abstand zur jeweiligen Rundungsgrenze, lediglich der Wahlkreis 2 (St. Georg, Hammerbrook, Borgfelde, Rothenburgsort) liegt mit 3,43 in geringerem Abstand zu einem vierten Sitz. Die Wahlkreise 2 (St. Georg, Hammerbrook, Borgfelde, Rothenburgsort) und 6 (Billstedt-Süd) weisen mit +13,4 bzw. +11,4 eine noch zulässige, jedoch nicht unerhebliche Abweichung zu der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten Sitze auf.
Werden die Daten der Bevölkerungsvorausschätzung bis 31. Dezember 2023 zugrunde gelegt, ergibt sich ein anderes Bild:
Der Wahlkreis 1 (Hamburg-Altstadt, HafenCity, Neustadt, St. Pauli) hat hiernach im Vergleich zu den anderen Wahlkreisen einen geringeren Anteil an Wahlberechtigten und erhielte nur noch vier statt fünf Sitze: Die Sitzzuteilungszahl verringerte sich von 4,67 auf 4,45 und befände sich damit jedoch noch nahe der Rundungsgrenze (ab 4,5) zu einem fünften Sitz. Der Wahlkreis 6 (Billstedt-Süd) überschreitet nach den Daten der Bevölkerungsvorausschätzung mit 3,53 knapp die Rundungsgrenze zu einem vierten Sitz. D.h., der Wahlkreis 1 würde einen Sitz verlieren und der Wahlkreis 6 einen Sitz gewinnen. Der Wahlkreis 2 (St. Georg, Hammerbrook, Borgfelde, Rothenburgsort) entfernte sich mit 3,21 weiter von der Rundungsgrenze und würde an Stabilität gewinnen.
Die Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten je Sitz in den Wahlkreisen verringert sich nach den Daten der Bevölkerungsvorausschätzung in Bezug auf den Wahlkreis 2 (St. Georg, Hammerbrook, Borgfelde, Rothenburgsort) von +13,4 auf +5,5. Aufgrund des zusätzlichen Sitzes für den Wahlkreis 6 (Billstedt-Süd) ändert sich die bisher positive Abweichung von +11,4 Prozent auf eine negative Abweichung von -12,9 Prozent, bleibt damit aber innerhalb der Abweichungstoleranz (+/- 15 Prozent).
Die nach der Bevölkerungsentwicklung prognostizierte jeweilige Anzahl der Wahlberechtigten in den Wahlkreisen im Bezirk Hamburg-Mitte weist für die Wahlkreise 4 bis 6, die sich zwischen 2019 und 2020 zunächst deutlich reduziert haben, einen im Vergleich zu den Wahlkreisen 1 bis 3 erheblichen Zuwachs auf. Für die Wahlkreise 1 und 2 hingegen einen nicht unerheblichen Rückgang. Damit deutet sich zwar eine Instabilität an, die indes jedenfalls noch keiner Änderung des Wahlkreiszuschnitts bedarf. Im Hinblick auf eine Änderung der Anzahl der Wahlkreissitze Wahlkreis 1 (Hamburg-Altstadt, HafenCity, Neustadt, St. Pauli) minus 1 Sitz, Wahlkreis 6 (Billstedt-Süd) plus ein Sitz) ist indes abzuwarten, ob sich die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung bestätigt.
Die Wahlkreiskommission beabsichtigt der Bürgerschaft zu empfehlen, sich vor der Sommerpause 2022 auf der Basis der Daten mit Stand vom 31. Dezember 2021 ergänzend berichten zu lassen. Vor ihrem Beschluss möchte die Wahlkreiskommission der Bezirksversammlug Hamburg-Mitte Gelegenheit geben, zu der beabsichtigten Empfehlung schriftlich Stellung zu nehmen.
Um Kenntnisnahme und ggf. Abgabe einer Stellungnahme bis zum 23.08.2021 wird gebeten.