Empfehlung zur Erhaltung der Synagoge in der Poolstraße - Stadtteilkonferenz Neustadt
Letzte Beratung: 04.02.2020 Hauptausschuss Ö 4.2
Der Cityausschuss hat die Beschlussfassung über die Beiratsempfehlung in seiner Sitzung am 28.01.2020 an den Hauptausschuss abgegeben.
Dringender Handlungsbedarf für die Innenstadtregion (Hamburg Neustadt)
Erhaltung der Gebäudereste der Reformsynagoge in der Poolstraße
Der 1817 gegründete liberale Neue Israelitische Tempel-Verein in Hamburg baute 1844 die weltweit erste eine Reformsynagoge in der Poolstraße in Hamburg. Von dem sakralgeschichtlich bedeutenden, einst dreischiffigen Gotteshaus sind heute nur noch die Reste der westlichen Vorhalle und das östliche Apsisgebäude als Kriegsruinen erhalten und in eine offene Autowerkstatt integriert.
Die Gebäudereste sind inzwischen in einem besorgniserregenden Zustand - an vielen Stellen ist der Putz abgebröckelt, das Mauerwerk verfällt und das Dach des Apsisgebäudes ist seit mehreren Jahren offen. Denkmaleigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Denkmal zu erhalten und instand zu setzen. Es ist für die Teilnehmer der Stadtteilkonferenz, der liberal jüdischen Gemeinde Hamburg und des Denkmalverein Hamburg e.V. nicht nachzuvollziehen, warum hier bislang weder von Eigentümer- noch von Behördenseite aus Maßnahmen ergriffen wurden.
Die Stadtteilkonferenz Neustadt bittet Sie vor diesem Hintergrund eindringlich um folgende konkrete Schritte, die am 12.11.2019 auf der Stadtteilkonferenz beschlossen wurden:
1. dass die Verkehrssicherungsmaßnahmen am Tempel unverzüglich vom Eigentümer umgesetzt werden.
2. Sollte der Eigentümer der Aufforderung des Bezirksamtes und des Amtes für Denkmalschutz nicht schnellstmöglich nachkommen, sollte das Bezirksamt prüfen, inwieweit die Maßnahmen durch die Stadt Hamburg schnellstmöglich umgesetzt werden können.
Teilnehmervotum: Ja-Stimmen: 37 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Um Kenntnisnahme/Beschlussfassung wird gebeten.
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