22-0448.1

Empfehlung zur Erhaltung der Synagoge in der Poolstraße - Stadtteilkonferenz Neustadt

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.02.2020
Sachverhalt

Der Cityausschuss hat die Beschlussfassung über die nachfolgend aufgeführte Vorlage/Beiratsempfehlung Drs. Nr. 22-0448 in seiner Sitzung am 28.01.2020 an den Hauptausschuss abgegeben.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 04.02.2020 der Beiratsempfehlung einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

Dringender Handlungsbedarf für die Innenstadtregion (Hamburg Neustadt)

Erhaltung der Gebäudereste der Reformsynagoge in der Poolstraße

 

Der 1817 gegründete liberale Neue Israelitische Tempel-Verein in Hamburg baute 1844 die weltweit erste eine Reformsynagoge in der Poolstraße in Hamburg. Von dem sakralgeschichtlich bedeutenden, einst dreischiffigen Gotteshaus sind heute nur noch die Reste der westlichen Vorhalle und das östliche Apsisgebäude als Kriegsruinen erhalten und in eine offene Autowerkstatt integriert.

Die Gebäudereste sind inzwischen in einem besorgniserregenden Zustand - an vielen Stellen ist der Putz abgebröckelt, das Mauerwerk verfällt und das Dach des Apsisgebäudes ist seit mehreren Jahren offen. Denkmaleigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Denkmal zu erhalten und instand zu setzen. Es ist für die Teilnehmer der Stadtteilkonferenz, der liberal jüdischen Gemeinde Hamburg und des Denkmalverein Hamburg e.V. nicht nachzuvollziehen, warum hier bislang weder von Eigentümer- noch von Behördenseite aus Maßnahmen ergriffen wurden.

 

Die Stadtteilkonferenz Neustadt bittet Sie vor diesem Hintergrund eindringlich um folgende konkrete Schritte, die am 12.11.2019 auf der Stadtteilkonferenz beschlossen wurden:

1. dass die Verkehrssicherungsmaßnahmen am Tempel unverzüglich vom Eigentümer umgesetzt werden.

2. Sollte der Eigentümer der Aufforderung des Bezirksamtes und des Amtes für Denkmalschutz nicht schnellstmöglich nachkommen, sollte das Bezirksamt prüfen, inwieweit die Maßnahmen durch die Stadt Hamburg schnellstmöglich umgesetzt werden können.

 

Teilnehmervotum: Ja-Stimmen: 37 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1

 

Um Kenntnisnahme/Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 11.02.2020 wie folgt Stellung:

 

Zur Erhaltung der Gebäudereste der Reformsynagoge in der Poolstraße teilt die Behörde für Kultur und Medien folgenden Sachstand mit:

Die Eigentümer sind derzeit dabei, im Zusammenwirken mit einem Architekturbüro die Sicherungsarbeiten vorzubereiten. Mit der vom Denkmalschutzamt dazu erlassenen Sicherungs­anordnung wurde eine Frist bis zum 31. März 2020 gesetzt. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, wird die Sicherung durch das Denkmalschutzamt selbst ver­anlasst (Ersatzvornahme).

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.