Einrichtung einer Tempo-30-Strecke im südlichen Abschnitt der Legienstraße (Antrag der Fraktion DIE LINKE und GRÜNE-Fraktion)
Letzte Beratung: 07.06.2022 Hauptausschuss Ö 6.1
Seit Baubeginn des neuen U-Bahn-Abschnitts U4 kommt es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Legienstraße. Es fahren seitdem Baufahrzeuge, Lkws, die zusätzlich eingerichtete Buslinie 161 und erheblich mehr Pkws durch die Straße. Dies hat dazu geführt, dass sich eine Anwohnerinitiative gebildet hat, die eine Eingabe am 31.8.21 an diesen Ausschuss zur Einrichtung eines Tempo-30-Abschnittes von der Eimündung Kirchlinden bis zur Legienbrücke gerichtet hatte. Zusätzlich wurde ein Antrag für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone (Drs. 22-2464) am 16.11.21 im Regionalausschuss gestellt, der einstimmig angenommen wurde, bei Enthaltung der AfD. Dieser Antrag wurde in der Drucksache 22-2464.3 von der BVM abgelehnt. Die Hauptargumente für die Ablehnung waren, dass der Busverkehr der Linie 161 besonders behindert würde und die Einrichtung einer Tempo 30 Zone deshalb abzulehnen sei. Ferner ist die Seniorenwohnanlage kein Alten- oder Pflegeheim und damit die Notwendigkeit der Einrichtung einer Tempo-30- Strecke entfallen würde.
Die folgenden Argumente rechtfertigen dagegen die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke von Kirchlinden oder der Billstedter Hauptstraße bis zur Tempo-30-Strecke, die im Bereich der Legienbrücke eingerichtet wurde.
1.) Der vordere Abschnitt der Legienstraße verleitet besonders zum schnellen Fahren, da dieser Bereich der Straße eine Vorfahrtsstraße ist.
2.) Es gibt hier keine Hindernisse und es gilt in diesem Teil der Straße nicht, wie beim Rest der Legienstraße, die Regel rechts vor links. Dies bedeutet, dass durch die Einführung einer Tempo-30-Strecke die Buslinie 161 nicht wesentlich behindert würde. Die Fahrtzeit würde sich lediglich um 13–17 Sekunden verlängern, je nach Startpunkt der Tempo-30-Strecke.
3.) Radfahrer, Fußgänger, Rollator-Benutzer, Rollstuhlfahrer und Mütter mit Kindern sind erheblich mehr Gefahren beim Benutzen und Überqueren der Straße ausgesetzt.
Radfahrer trauen sich nicht mehr auf die Fahrbahn und benutzen stattdessen lieber den Gehweg. Dies ist eine zusätzliche Gefahr für alte Menschen, die den Fußweg benutzen.
4.) Besonders betroffen ist die Seniorenwohnanlage (HELMA STEINBACH HAUS) Legienstraße 45 mit vielen seheingeschränkten und körperlich beeinträchtigten Senioren. Diese Anlage wird im Internet als Alten- und Pflegeheim gelistet und ist keine Servicewohnanlage, wie in der Drucksache 22-2464.3 behauptet. Viele der Mieter*innen im HELMA STEINBACH HAUS bekommen ambulante Pflege, da sie aufgrund des Alters oder von Erkrankungen einen Pflegegrad haben und im unterschiedlichen Ausmaß durch einen Pflegedienst versorgt werden. Die Leistungen reichen von persönlicher Betreuung, Haushaltshilfe über Grundversorgung bis hin zur Behandlungspflege. Die Anlage ist deshalb einem Altenheim oder Pflegeheim gleichzusetzen.
5.) Die starke Zunahme des Verkehrs führt zu nächtlicher Ruhestörung, so dass die Anwohner*innen nachts das Fenster schließen müssen. Nachts schlafen nur mit Ohrstöpsel.Tagsüber müssen Fenster auch geschlossen bleiben wegen Lärm, aus den folgenden Gründen: Homeoffice, Behandlungsräume (Sozialpädiatrie), Aufenthaltsräume (Pflegeheim), zahlreiche Balkone der Anwohner, die ihre Ruhe und Entspannung suchen, können nicht benutzt werden.
6.) Das Institut für Neuro- und Sozialpädiatrie Hamburg-Ost in der Legienstraße 8, in dem 9 Ärzt*innen und 12 Therapeut*innen tätig sind und Klient*innen aus ganz Hamburg und dem Hamburger Umland betreuen, berichtet von einem erhöhten Gefahrenaufkommen für ihre Besucher*innen.
Das PK42 hatte den Sachverhalt geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung eines Tempo-30-Bereiches im genannten Straßenabschnitt zu befürworten sei. Dies wurde vom PK42 auf der Sitzung am 19.10.21 so vorgetragen.
1.) Der Regionalausschuss Billstedt spricht sich für die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke zwischen Kirchlinden oder Billstedter Hauptstraße bis zur Tempo-30-Strecke an der Legienbrücke aus.
2.) Das PK42 als untere Verkehrsbehörde wird gebeten, die Einrichtung der Tempo-30-Strecke einzuleiten und dem Regionalausschuss darüber zu berichten
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