Ausweitung der Tempo 30 Zone in der Legienstraße
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-2464.1, in seiner Sitzung am 30.11.2021 einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – anstelle der Bezirksversammlung beschlossen.
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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE, SPD-, FDP- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 22-2464 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt.
Seit Baubeginn des neuen U-Bahn-Abschnitts U4 kommt es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Legienstraße. Es fahren seit dem 01. Juni Baufahrzeuge, LKW, die zusätzlich eingerichtete Buslinie 161 und erheblich mehr PKW durch die Straße. Dies hat dazu geführt, dass sich eine Anwohnerinitiative gebildet hat, die eine Eingabe am 31.8.21 an diesen Ausschuss gerichtet hatte, zur Erweiterung der Tempo 30 Zone von der Eimündung Kirchlinden bis zur Legienbrücke gestellt hat. Die Begründung für diesen Antrag lag in den folgenden Punkten:
1.) Der vordere Abschnitt der Legienstraße verleitet besonders zum schnellen Fahren, da dieser Bereich der Straße eine Vorfahrtsstraße ist.
2.) Es gibt hier keine Hindernisse und es gilt in diesem Teil der Straße nicht, wie beim Rest der Legienstraße, rechts vor links.
3.) Radfahrer, Fußgänger, Rollator-Benutzer, Rollstuhlfahrer und Mütter mit Kindern sind erheblich mehr Gefahren beim Benutzen und Überqueren der Straße ausgesetzt.
4.) Besonders betroffen ist die Seniorenwohnanlage Legienstraße 45 mit vielen seh-eingeschränkten und körperlich beeinträchtigten Senioren.
5.) Die starke Zunahme des Verkehrs führt zu nächtlicher Ruhestörung, so dass die Anwohner*innen nachts das Fenster schließen müssen.
6.) Das Institut für Neuro- und Sozialpädiatrie Hamburg-Ost in der Legienstraße 8, in dem 9 Ärzt*innen und 12 Therapeut*innen tätig sind und Klient*innen aus ganz Hamburg und dem Hamburger Umland betreuen, berichtet von einem erhöhten Gefahrenaufkommen für Ihre Besucher*innen.
Das PK42 hat nun den Sachverhalt geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Erweiterung der Tempo 30 Zone im genannten Bereich zu befürworten ist. Dies wurde vom PK42 auf der Sitzung am 19.10.21 so vorgetragen.
Petitum/Beschluss:
1.) Der Regionalausschuss Billstedt spricht sich auch für die Erweiterung der Tempo 30 Zone aus.
2.) Das PK42 als untere Verkehrsbehörde wird gebeten die Erweiterung der Tempo 30 Zone umzusetzen und dem Regionalausschuss darüber zu berichten
Mit Schreiben vom 07.12.2021 hat die Verkehrsdirektion 51 im Einvernehmen mit dem Polizeikommissariat (PK) 42 wie folgt Stellung genommen:
Mit dem Beschluss wird die Ausweitung einer Tempo 30-Zone in einen Teil der Legienstraße gefordert. Dieses Ansinnen wurde durch Vertreter der Straßenverkehrsbehörde des örtlich zuständigen PK 42 bei einer vorangegangenen Sitzung bereits positiv bewertet.
Die Zuständigkeit bei der Anordnung von Tempo 30-Strecken liegt bei den Straßenverkehrsbehörden. Sie werden regelhaft vor sozialen Einrichtungen nach den Vorschriften des § 45 Abs. 9, Satz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i.V.m. den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geprüft und eingerichtet.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) entscheidet unter verkehrspolitisch konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächendeckenden Verkehrsplanung über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Hamburg nach Maßgabe bezirklicher Vorschläge. Die Umsetzung der positiv bewerteten Vorschläge gehört zu den regulären Aufgaben der Bezirksämter.
Somit müsste die Forderung für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone an die BVM gestellt werden, wenn die Ausdehnung einer vorhandenen Tempo 30-Zone in Teile der Legienstraße beabsichtigt wird. Die Straßenverkehrsbehörde steht der Einrichtung einer Tempo 30-Zone positiv gegenüber und wird die Planungen hierzu konstruktiv begleiten.
Daraufhin hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) mit Schreiben vom 28.01.2022 folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Einführung von Tempo-30-Zonen ist nicht an jeder Stelle des Straßennetzes möglich. Stärker belastete Straßen wie Hauptverkehrsstraßen oder Straßen mit einer hohen Bedeutung für den Busverkehr sind hinsichtlich einer Verkehrsberuhigung in Form einer Tempo-30-Zone als nicht verträglich einzustufen.
In dem betroffenen Abschnitt der Legienstraße verkehrt die StadtBus-Linie 161 mit 6 Fahrten je Stunde und Richtung. Diese Linie dient den Bewohner:innen der Horner Geest während der U4-Bauarbeiten als Anbindung an das Schnellbahnnetz sowie weitere Buslinien in der Billstedter Hauptstraße. Der Betrieb dieser Linie ist zunächst bis zum Ende der Baumaßnahmen in der Horner Geest vorgesehen. Im Rahmen des Hamburg-Takts ist jedoch in der Legienstraße ebenfalls eine dauerhafte Busbedienung vorgesehen.
Aufgrund der in einer Tempo 30-Zone geltenden Vorfahrtsregel rechts-vor-links und den damit verbundenen Anfahrt- und Bremsvorgängen, welche für die Anwohner:innen zusätzliche Lärmemissionen und die Fahrgäste deutliche Komforteinbußen bedeuten, wird die Ausweitung der Tempo 30-Zone in der südlichen Legienstraße als kritisch eingestuft. Einer Tempo 30-Zone wird daher nicht zugestimmt.
Der Einrichtung einer Tempo-30-Strecke vor dem genannten Seniorenheim (Hausnummer 45) im benannten Abschnitt könnte, sofern die Voraussetzungen für eine Anordnung vorliegen, seitens der BVM zugestimmt werden. Dies bedarf jedoch einer Prüfung der Straßenverkehrsbehörden (s.o. Stellungnahme der Verkehrsdirektion).
Daraufhin hat die Polizei (Verkehrsdirektion 51) mit Schreiben vom 01.02. 2022 folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Einrichtung von Tempo 30-Strecken vor sozialen Einrichtungen richten sich nach den Vorschriften des § 45 Abs. 9, Satz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i.V.m. den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV).
In den HRVV werden die sozialen Einrichtungen näher definiert:
„Vom Geltungsbereich erfasst werden weiterhin Alten- und Pflegeheime. Das Altenheim ist eine stationäre Einrichtung, in der Menschen wohnen, betreut und versorgt werden, die aufgrund vorwiegend altersbedingter Beeinträchtigungen nicht in einer eigenen Wohnung leben können oder wollen. Die Terminologie ist bundesweit allerdings uneinheitlich. Begriffe wie Altersheim, Feierabendhaus, Seniorenheim oder Seniorenresidenz werden synonym gebraucht, andererseits wird unter dem Begriff Altenheim teilweise auch ein Pflegeheim verstanden. Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte gepflegt und versorgt werden. Alten- und Pflegeheime im Sinne des § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO stellen alle Einrichtungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Tagespflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI dar.“
Quelle: Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV)
Im vorliegenden Fall handelt es sich bei der Wohnanlage in der Legienstraße 45 nicht um eine derartige Einrichtung, sondern um eine Servicewohnanlage. Eine Anordnung von Tempo 30 ist nach den Vorschriften der HRVV daher nicht möglich.
Sachverhalt:
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-2464.1, in seiner Sitzung am 30.11.2021 einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – anstelle der Bezirksversammlung beschlossen.
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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE, SPD-, FDP- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 22-2464 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt.
Seit Baubeginn des neuen U-Bahn-Abschnitts U4 kommt es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Legienstraße. Es fahren seit dem 01. Juni Baufahrzeuge, LKW, die zusätzlich eingerichtete Buslinie 161 und erheblich mehr PKW durch die Straße. Dies hat dazu geführt, dass sich eine Anwohnerinitiative gebildet hat, die eine Eingabe am 31.8.21 an diesen Ausschuss gerichtet hatte, zur Erweiterung der Tempo 30 Zone von der Eimündung Kirchlinden bis zur Legienbrücke gestellt hat. Die Begründung für diesen Antrag lag in den folgenden Punkten:
1.) Der vordere Abschnitt der Legienstraße verleitet besonders zum schnellen Fahren, da dieser Bereich der Straße eine Vorfahrtsstraße ist.
2.) Es gibt hier keine Hindernisse und es gilt in diesem Teil der Straße nicht, wie beim Rest der Legienstraße, rechts vor links.
3.) Radfahrer, Fußgänger, Rollator-Benutzer, Rollstuhlfahrer und Mütter mit Kindern sind erheblich mehr Gefahren beim Benutzen und Überqueren der Straße ausgesetzt.
4.) Besonders betroffen ist die Seniorenwohnanlage Legienstraße 45 mit vielen seh-eingeschränkten und körperlich beeinträchtigten Senioren.
5.) Die starke Zunahme des Verkehrs führt zu nächtlicher Ruhestörung, so dass die Anwohner*innen nachts das Fenster schließen müssen.
6.) Das Institut für Neuro- und Sozialpädiatrie Hamburg-Ost in der Legienstraße 8, in dem 9 Ärzt*innen und 12 Therapeut*innen tätig sind und Klient*innen aus ganz Hamburg und dem Hamburger Umland betreuen, berichtet von einem erhöhten Gefahrenaufkommen für Ihre Besucher*innen.
Das PK42 hat nun den Sachverhalt geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Erweiterung der Tempo 30 Zone im genannten Bereich zu befürworten ist. Dies wurde vom PK42 auf der Sitzung am 19.10.21 so vorgetragen.
1.) Der Regionalausschuss Billstedt spricht sich auch für die Erweiterung der Tempo 30 Zone aus.
2.) Das PK42 als untere Verkehrsbehörde wird gebeten die Erweiterung der Tempo 30 Zone umzusetzen und dem Regionalausschuss darüber zu berichten
Mit Schreiben vom 07.12.2021 hat die Verkehrsdirektion 51 im Einvernehmen mit dem Polizeikommissariat (PK) 42 wie folgt Stellung genommen:
Mit dem Beschluss wird die Ausweitung einer Tempo 30-Zone in einen Teil der Legienstraße gefordert. Dieses Ansinnen wurde durch Vertreter der Straßenverkehrsbehörde des örtlich zuständigen PK 42 bei einer vorangegangenen Sitzung bereits positiv bewertet.
Die Zuständigkeit bei der Anordnung von Tempo 30-Strecken liegt bei den Straßenverkehrsbehörden. Sie werden regelhaft vor sozialen Einrichtungen nach den Vorschriften des § 45 Abs. 9, Satz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i.V.m. den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geprüft und eingerichtet.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) entscheidet unter verkehrspolitisch konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächendeckenden Verkehrsplanung über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Hamburg nach Maßgabe bezirklicher Vorschläge. Die Umsetzung der positiv bewerteten Vorschläge gehört zu den regulären Aufgaben der Bezirksämter.
Somit müsste die Forderung für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone an die BVM gestellt werden, wenn die Ausdehnung einer vorhandenen Tempo 30-Zone in Teile der Legienstraße beabsichtigt wird. Die Straßenverkehrsbehörde steht der Einrichtung einer Tempo 30-Zone positiv gegenüber und wird die Planungen hierzu konstruktiv begleiten.
Daraufhin hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) mit Schreiben vom 28.01.2022 folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Einführung von Tempo-30-Zonen ist nicht an jeder Stelle des Straßennetzes möglich. Stärker belastete Straßen wie Hauptverkehrsstraßen oder Straßen mit einer hohen Bedeutung für den Busverkehr sind hinsichtlich einer Verkehrsberuhigung in Form einer Tempo-30-Zone als nicht verträglich einzustufen.
In dem betroffenen Abschnitt der Legienstraße verkehrt die StadtBus-Linie 161 mit 6 Fahrten je Stunde und Richtung. Diese Linie dient den Bewohner:innen der Horner Geest während der U4-Bauarbeiten als Anbindung an das Schnellbahnnetz sowie weitere Buslinien in der Billstedter Hauptstraße. Der Betrieb dieser Linie ist zunächst bis zum Ende der Baumaßnahmen in der Horner Geest vorgesehen. Im Rahmen des Hamburg-Takts ist jedoch in der Legienstraße ebenfalls eine dauerhafte Busbedienung vorgesehen.
Aufgrund der in einer Tempo 30-Zone geltenden Vorfahrtsregel rechts-vor-links und den damit verbundenen Anfahrt- und Bremsvorgängen, welche für die Anwohner:innen zusätzliche Lärmemissionen und die Fahrgäste deutliche Komforteinbußen bedeuten, wird die Ausweitung der Tempo 30-Zone in der südlichen Legienstraße als kritisch eingestuft. Einer Tempo 30-Zone wird daher nicht zugestimmt.
Der Einrichtung einer Tempo-30-Strecke vor dem genannten Seniorenheim (Hausnummer 45) im benannten Abschnitt könnte, sofern die Voraussetzungen für eine Anordnung vorliegen, seitens der BVM zugestimmt werden. Dies bedarf jedoch einer Prüfung der Straßenverkehrsbehörden (s.o. Stellungnahme der Verkehrsdirektion).
Daraufhin hat die Polizei (Verkehrsdirektion 51) mit Schreiben vom 01.02. 2022 folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Einrichtung von Tempo 30-Strecken vor sozialen Einrichtungen richten sich nach den Vorschriften des § 45 Abs. 9, Satz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i.V.m. den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV).
In den HRVV werden die sozialen Einrichtungen näher definiert:
„Vom Geltungsbereich erfasst werden weiterhin Alten- und Pflegeheime. Das Altenheim ist eine stationäre Einrichtung, in der Menschen wohnen, betreut und versorgt werden, die aufgrund vorwiegend altersbedingter Beeinträchtigungen nicht in einer eigenen Wohnung leben können oder wollen. Die Terminologie ist bundesweit allerdings uneinheitlich. Begriffe wie Altersheim, Feierabendhaus, Seniorenheim oder Seniorenresidenz werden synonym gebraucht, andererseits wird unter dem Begriff Altenheim teilweise auch ein Pflegeheim verstanden. Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte gepflegt und versorgt werden. Alten- und Pflegeheime im Sinne des § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO stellen alle Einrichtungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Tagespflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI dar.“
Quelle: Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV)
Im vorliegenden Fall handelt es sich bei der Wohnanlage in der Legienstraße 45 nicht um eine derartige Einrichtung, sondern um eine Servicewohnanlage. Eine Anordnung von Tempo 30 ist nach den Vorschriften der HRVV daher nicht möglich.