Eingabe zur Verkehrsberuhigung der Hollestraße
Letzte Beratung: 15.10.2025 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur Ö 8.2
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich als Anwohner der Hollestraße in Billstedt an Sie mit der Bitte, die Einrichtung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen in unsere Straße in den Arbeitsvorrat des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur (KUMS) aufzunehmen.
In der Hollestraße leben zahlreiche Familien mit Kindern, die regelmäßig im Straßenraum spielen. Leider wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von vielen Autofahrern nicht eingehalten, was insbesondere nachmittags und an Wochenenden zu einer erheblichen Gefährdung führt.
Nach Rücksprache mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes ist ein vollständiger Umbau zum verkehrsberuhigten Bereich aus finanziellen Gründen derzeit nicht möglich. Daher bitte ich darum, kurzfristig realisierbare Alternativen zu prüfen.
Ich bitte Sie daher, die vorgeschlagenen Maßnahmen im Ausschuss zu beraten und eine mögliche Umsetzung im Rahmen der bezirklichen Planung zu prüfen. Gerne bin ich ebenso bereit, dem Ausschuss Frage und Antwort zu stehen, und Bildmaterial zur Verfügung zu stellen.“
Im Vorwege wurde der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamtum Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchtedie Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 06.10.2025 wie folgt Stellung:
Die Hollestraße ist eine rund 270m lange Wohnstraße in Billstedt zwischen der Archenholzstraße und dem Schleemer Weg. Durch die kleinteilige Bebauung mit überwiegend Einfamilien- sowie kleineren Mehrfamilienhäusern schließen zahlreiche Gehwegüberfahrten an die Straße an. Die Straße entwässert über ein Dachgefälle in Trummen auf beiden Seiten der Fahrbahn.
Die Fragen berühren auch die Zuständigkeiten bzw. Betroffenheiten der Straßenverkehrsbehörde sowie ggf. der Feuerwehr. Zumindest von erster sollte bitte eine Stellungnahme angefragt werden.
Über die Verkehrsbelastung und ggf. auftretende Durchgangsverkehre liegen MR keine Daten vor. Auch hier kann ggf. die zuständige Straßenverkehrsbehörde Informationen beisteuern.
Die vorgeschlagenen Möglichkeiten im Einzelnen:
- Einbahnstraßenregelung: Eine Einbahnstraßenregelung ist eine Möglichkeit, insbesondere einseitige Durchgangsverkehre zu verhindern. Für das angestrebte Ziel einer Verlangsamung des Fahrverkehrs ist sie hingegen meist kontraproduktiv, da in Einbahnstraßen oftmals mangels Gegenverkehr sogar schneller gefahren wird.
- Fahrbahnschwellen: Fahrbahnschwellen werden aufgrund der Problematik mit Rettungsdiensten nicht eingebaut.
- Nasen: In einer Kombination mehrerer Fahrbahneinengungen (3 bis 4) kann die gefahrene Geschwindigkeit oftmals effektiv verringert werden. Aufgrund der beidseitigen Entwässrung und der zahlreichen Grundstückszufahrten ist für die Anlage solcher Einengungenjedoch eine Planung notwendig.
Alternativ: Oftmals kann der Effekt von Fahrbahneinengungen auch durch versetztes Parken erreicht werden (Markierungen). Die Markierung setzt eine Anordnung der BIS voraus.
Um Beratung wird gebeten.
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