Eingabe zur Überprüfung und Rücknahme der neu eingerichteten E-Ladesäulen im Schiffbeker Weg (Billstedt)
Letzte Beratung: 16.12.2025 Regionalausschuss Billstedt Ö 12.6
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Ich wende mich an Sie als Anwohner des Schiffbeker Weges, da kürzlich mehrere E-Ladesäulen direkt vor den Wohnhäusern installiert wurden und dadurch ein erheblicher Teil der bereits knappen Parkmöglichkeiten weggefallen ist.
In diesem Abschnitt des Schiffbeker Weges besteht seit Jahren ein deutlicher Parkplatzmangel. Die neu geschaffenen Ladeplätze verschärfen diese Situation erheblich, obwohl sie kaum genutzt werden: In unserer Straße besitzt praktisch niemand ein Elektrofahrzeug, weshalb die Ladeplätze überwiegend leer stehen werden, während Anwohner abends teilweise mehrere Runden fahren müssen, um überhaupt einen Parkplatz zu finden.
Ich bitte daher um eine sofortige Überprüfung der Maßnahme mit Blick auf folgende Punkte:
Wurde vor der Installation geprüft, wie viele E-Fahrzeuge im direkten Wohngebiet tatsächlich vorhanden sind?
Wurden Anwohner oder der Regionalausschuss Billstedt vorab eingebunden oder informiert?
Warum wurden die Ladesäulen ausgerechnet in einem hochverdichteten Wohnbereich platziert, statt an Stellen mit weniger Parkdruck (z. B. Gewerbegebiete, Parkplätze mit niedriger Auslastung)?
Ich beantrage eine Überprüfung der aktuellen Beschilderung, eine Parkraumanalyse sowie die Prüfung einer Rücknahme oder Umwidmung, da hier eine unverhältnismäßige Einschränkung für die Anwohnerschaft entstanden ist – ohne erkennbaren Nutzen.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Schritte nun seitens des Bezirksamtes eingeleitet werden und wie Anwohner in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.“
Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 16.12.2025 wie folgt Stellung:
Die BWAI (Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation) gibt den Betreibern Suchräume mit einer festen Anzahl von Ladepunkten vor innerhalb deren die Betreiber konkrete Standorte für Ladepunkte festlegen dürfen. Die ausgewählten Standorte werden an die BWAI rückgekoppelt und von der BWAI freigegeben. Die Betreiber stellen für diese Standorte beim Bezirksamt Hamburg Mitte Anträge auf Sondernutzung. Im Rahmen dieser Sondernutzungsanträge ( Laufzeit 10 Jahre) prüft der Bezirk, welche baulichen Änderungen vorgenommen werden müssen und ob der Standort baulich geeignet ist (Restgehwegbreite).
Die Fragenstellungen der Eingabe kann das Bezirksamt Hamburg Mitte daher nicht abschließend beantworten, da sowohl die Suchräume als auch die Anzahl der Ladepunkte von der BWAI vorgegeben werden.
Um Beratung wird gebeten.
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